VSP – Ihr engagiertes Team
Seit über 30 Jahren
Der VSP e.V. hat seinen Hauptsitz in der Landeshauptstadt Schwerin, wo am 6. Januar 1993 auch die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte.
Der Verein ist freier, gemeinnütziger und überregional anerkannter Träger der Jugendhilfe und seit 2001 Mitglied im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern. Mittlerweile sind wir an fünf Regionalstandorten mit mehr als 100 Beschäftigten in einer Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsfelder tätig.
Der VSP e.V. ist ein Geschöpf der bewegten Nachwendezeit zu Anfang der 90er Jahre.
Damals, noch in den Räumen der hamburgischen Stiftung DAS RAUHE HAUS, gründeten wir den Verein gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern. Diese Vereinsgründung war eine der Intentionen des von Bund und Land geförderten Modellprojekts zur Unterstützung des Aufbaus einer Jugendhilfestruktur in freier Trägerschaft. Mehr noch aber ging es darum, neue, flexiblere Organisationsformen in der Kinder- und Jugendhilfe zu etablieren. Mit unseren Jugendhilfestationen konnten wir sodann über die Jahre eine hohe Aufmerksamkeit und viel Anerkennung erzielen.
Der VSP e.V. findet die rechtliche Grundlage seiner Arbeit im SGB VIII (KJHG).
Mit den Hilfen zur Erziehung wollen wir ermöglichen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. Wir unterstützen sie dabei, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Darüber hinaus sehen wir uns als Akteur im politischen Großraum der Kinder- und Jugendhilfe, indem wir an der Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen mitwirken.
Programmatik und Leitkategorien
Lebensweltorientierung
Die der Denkhaltung und Arbeitsweise des VSP zugrunde liegenden Leitkategorien lassen sich in einer Fachdiskussion der Sozialen Arbeit verorten, die seit dem 8. Jugendbericht unter dem Begriff “Lebensweltorientierung” zusammengefaßt wird. Erst vor diesem Hintergrund läßt sich ein Gesamtverständnis der Arbeit des VSP entwickeln, erst so werden wohl auch viele der konzeptionellen Überlegungen, daraus resultierende Vorschläge zur Organisation von Hilfen zur Erziehung und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Elementen der Gesamtkonzeption plausibel. Die für unsere Überlegungen zentralen Aspekte sollen daher hier zunächst benannt werden.
Ein Ausgangspunkt ist die sozialwissenschaftlich hinlänglich belegte Erkenntnis, daß sich in unserer Gesellschaft sehr unterschiedliche Lebensstile, Überzeugungen und Lebenserfahrungen der Menschen entwickelt haben. Die Bindungskraft der großen Organisationen und gemeinsamen Überzeugungen hat nachgelassen. Der einzelne Mensch ist stärker darauf angewiesen, selbst seine Überzeugungen, seine Wege in einem unübersichtlichen Feld und seine Identität zu suchen. Damit ist auch die Vielfalt unterschiedlicher sozialer Milieus größer geworden. Für eine Soziale Arbeit, die dieser gesellschaftlichen Entwicklung gerecht werden will, hat dies zur Folge, daß sie die Komplexität nicht durch einfache Zuordnungen und daraus abgeleitete standardisierte Interventionen reduzieren kann, sondern daß sie sich an den individuellen und kollektiven Erfahrungen einzelner Menschen und von Gruppen orientieren muß. Ihre Ziele kann sie nicht mehr angemessen durch einen defizitorientierten Vergleich ihrer Klienten mit einem allgemeinen Normalitätsmodell gewinnen, sondern sie muß die individuellen Lebenserfahrungen ihrer Klienten berücksichtigen, eine Verständigung über eine gemeinsame Deutung ihrer Probleme anstreben und belegen, daß sie ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme nützlich sein kann.
Chancen eröffnen
Bei Kindern muß sie darüber hinaus nachweisen, daß sie ihnen Entwicklungschancen verschafft, die ihnen ansonsten vorenthalten geblieben wären, und ihnen so auch die Bewältigung zukünftiger Probleme erleichtert. An Bedeutung gewonnen hat daher die Partizipation der Menschen an den sie betreffenden Entscheidungen, die Vermeidung von destruktiven Eskalationen, die Ausrichtung auf eine Integration in das spezifische Milieu und die Normalisierung von Lebensverhältnissen, etwa in dem Sinne, daß vermeidbare Leiden vermieden werden und Optionen für eine Gestaltung des Lebens nach eigenen Vorstellungen eröffnet werden. Dies hat nicht nur Konsequenzen für die Organisation der Sozialen Arbeit, sondern betrifft ihr Selbstverständnis im Kern. Die Einstellung der MitarbeiterInnen zu ihren Klienten ist davon nicht abzulösen: Etwa der Respekt vor ihren Erfahrungen und Eigenarten gehört unverzichtbar zu einer professionellen Haltung.
Alle Strategien, die die Menschen aus ihren bisherigen sozialen Bezügen herausreißen, sind damit besonders legitimationsbedürftig. Auch wenn deren Lebensbedingungen in mancher Hinsicht problematisch sind, greifen Programme, die die Klienten primär durch eine Herausnahme “retten” wollen, sich Heilung durch einen von außen inszenierten Wechsel des Lebensortes erhoffen oder in Institutionen ausschließlich ihre Verhaltens- und Einstellungsänderung betreiben wollen, zu kurz und produzieren ungünstige Nebenwirkungen, verschärft dann, wenn sie explizit gegen den Willen der Betroffenen erfolgen. Sinnvoller erscheint es, im Lebensfeld selbst Verbesserungen anzustreben, die Menschen zu ermutigen, ihre Lebensbedingungen zu verändern und hierfür Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen.
Diese Ziele lassen sich bei ambulanten Hilfen zur Erziehung in mancher Hinsicht leichter erreichen als bei den stationären. Die Praxis der Jugendhilfestationen hat gezeigt, wie solche individuellen Arrangements im ambulanten Bereich entwickelt werden können und welche Chancen – neben den Schwierigkeiten und weiterhin bestehenden Unzulänglichkeiten – dadurch eröffnet werden können. Bei stationären Betreuungen ist dies u.a. deswegen schwieriger, weil hier Ressourcen – insbesondere Menschen und Räume – vorgehalten werden müssen und wegen der ansonsten auftretenden Verzögerungen nicht erst im Einzelfall gesucht werden können. Damit ist hier das Risiko größer, daß die bereits bestehenden Strukturen einzelnen Kindern und auch ihren Eltern nicht gerecht werden. Außerdem führt eine Flexibilisierung bei allen Settings der Gruppenerziehung dazu, daß die notwendige Kontinuität von Lebensverhältnissen für die anderen Kinder gefährdet werden kann. Auch der Wechsel in stationäre Settings und wieder aus ihnen heraus ist ein schwer zu bewältigendes Lebensereignis. Um solche zusätzlichen Schwierigkeiten zu vermeiden oder zu mildern, richtet sich unsere Aufmerksamkeit besonders darauf, wie diese Wechsel und das Umschalten zwischen stationärer und ambulanter Betreuung möglichst “weich” zu gestalten sind.
Die Hilfen zur Erziehung haben sich – nicht unbedingt in der Gesetzeslage – aber doch unverkennbar in der Praxis zu relativ hochschwelligen Hilfen entwickelt: Es müssen erhebliche Schwierigkeiten nach außen deutlich werden, bevor die kostenaufwendigen Hilfen für notwendig und geeignet gehalten werden. Um Eskalationen zu vermeiden und präventive Wirkungen zu ermöglichen, ist zumindest ergänzend ein niederschwelliger Zugang zu einer kompetenten Beratung notwendig. Dies zu erreichen ist leichter, wenn die Angebote dezentral, sozialraumorientiert und ohne stigmatisierende Regularien zugänglich werden. Da sich nicht nur die einzelnen Menschen, sondern auch Regionen und die dort auftretenden Probleme verändern, sollten die Angebote so organisiert sein, daß sie leicht den veränderten Erfordernissen angepaßt werden können und die Ressourcen, die die professionelle Arbeit anbietet, sich ebenfalls in einem Prozeß ständiger Veränderung befinden.
Nachfrageorientierte Gestaltung der Hilfe zur Erziehung
- § 27 KJHG, wonach Eltern oder andere Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf HzE haben, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Die Hilfe muß „geeignet und notwendig“ sein;
- § 36 KJHG: Art der HzE wird im Zusammenwirken von sozialpädagogischen MitarbeiterInnen im Jugendamt, Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie den durchführenden Trägern komponiert;
- Einrichtungstypus: Jugendhilfestation mit individuell komponierten Betreuungsarrangements.
Zentrale Handlungselemente
Um den Erfordernissen nach problemadäquaten Angebotsstrukturen im Rahmen einer Sozialraumorientierung gerecht werden zu können, favorisiert der VSP stets drei zentrale Handlungselemente, die von einem ambitioniertem Gestaltungswillen ausgehen und im Interesse der Effektivität eng zueinander in Beziehung stehen. Dies sind:
- Jugendhilfestationen mit aufsuchenden, beratenden und tagesstrukturierenden Angeboten;
- stationäre Jugendhilfe im Sinne der Ausdifferenzierung von Heimerziehung;
- Kriseninterventionslogistik im Rahmen sozialpolitischer Infrastruktur.
Formen der klassichen Heimerziehung sind stark in die Kritik geraten. Viele Beobachtungen sprechen dafür, daß sie dazu neigen, ein spezifisches “Anstaltsinnenleben“ zu entwickeln und zur Entstehung von weiteren Problemen der Kinder beitragen – wie fehlende Außenkontakte, Unselbständigkeit, ständige Veränderungen des sozialen Feldes durch das Ausscheiden und die Neuaufnahme von Kindern. Auch guten und engagierten MitarbeiterInnen gelingt es nur partiell, diese Nachteile zu vermeiden oder zu mildern.
Wichtige Eckpunkte für Reformprozesse sind unserer Auffassung nach:
- Reduzierung stationärer Plätze zugunsten teilstationärer Tagesgruppenangebote;
- Differenzierung der Betreuungsformen innerhalb und außerhalb der Häuser;
- Ausrichtung auf milieunahe, lebensweltorientierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Sozialpädagogisches Selbstverständnis
Der Vorgeschichte verpflichtet
Der VSP ist hervorgegangen aus einem Modellprojekt des “Instituts des Rauhen Hauses für Soziale Praxis” aus Hamburg, das einerseits die Unterstützung des Aufbaus einer Jugendhilfestruktur in freier Trägerschaft und andererseits den Aufbau flexibler Jugendhilfe-Organisationen zum Ziel hatte. Ergebnis dieses Modellprojekts war unter anderem die Gründung von fünf Jugendhilfestationen in Mecklenburg-Vorpommern, in denen Erziehungshilfeleistungen aus einem Team heraus erbracht werden. Sie wurden vom VSP übernommen und in eigener Regie weiter betrieben.
Im Sinne dieses Gründungsauftrags innovativ zu bleiben, neue Herausforderungen anzunehmen, uns an Unbekanntes heran zu wagen, bleibt Anspruch des VSP.
Subjektorientierung
Kennzeichnend für Jugendhilfestationen und für die Philosophie des VSP ist die konsequente Subjektorientierung. Sie gewährleistet, dass grundsätzlich erst die Ressourcen, Kompetenzen, Probleme, Belastungen der Klientinnen und Klienten gesehen werden und dann die Maßnahmen. Maßnahmen werden also nicht von vornherein vorgehalten, sondern mit Blick auf ihren spezifischen Beitrag, den sie zur Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen, der Eltern leisten können, bewertet und erst dann bereit gestellt bzw. zugeordnet.
Unterschiedlichen Handlungsstrategien miteinander verbinden
Subjektorientierung verlangt, sich hinsichtlich der einzuschlagenden pädagogischen Strategie nicht auf eine Richtung festzulegen. Vielmehr sind unterschiedliche Strategien miteinander zu kombinieren bzw. zeitweise in den Vordergrund, zeitweise in den Hintergrund zu rücken. Dies gilt nicht nur für die Hilfen zur Erziehung im engeren Sinne, sondern auch für die Verknüpfung von präventiver offener Jugendarbeit mit den einzelfallorientierten Hilfen.
Lernende Organisation
Subjektorientierung ist nur zu realisieren, wenn die Organisation sich als lernend versteht und Anpassungsprozesse institutionalisiert. “Das einzig Stetige ist der Wandel” – das ist die Maxime, nach der sich auch der VSP richtet. Insofern werden nicht einfach neue Angebote entwickelt und angedockt, sondern Innovationen werden in das bestehende Team integriert und von ihm aufgenommen. Angebotsentwicklung steuert so auch immer die Team- und Personalentwicklung ProfessionalitätSubjektorientierung und Lernende Organisation können wir nur realisieren, wenn die Arbeit der Pädagoginnen und Pädagogen sich an professionellen Standards orientiert. Fallverstehen, pädagogische Interventions- / Förderplanung, individuelles Begründen des eigenen Handelns, Netzwerk- und Gemeinwesenorientierung, Qualitätssicherung, Evaluation und Kooperation etc. sind Ansprüche, die unsere Mitarbeiter /-innen verinnerlicht haben und umsetzen.
Qualitätsbewußtsein und Qualitätssicherung
Qualität in personenbezogenen Dienstleistungen resultiert aus zwei scheinbar widersprüchlichen Quellen: Einerseits aus der Qualität der einzigartigen Beziehungen, die im pädagogischen Prozess eingegangen werden und andererseits aus der intersubjektiven Überprüfbarkeit des pädagogischen Handelns. Professionelle Pädagogik berücksichtigt also die Einzigartigkeit der beteiligten Personen, darf aber gleichzeitig nicht von Willkür oder Zufall abhängen. Daher wird im VSP kollektives Fallverstehen verankert und pädagogisches Handeln gemeinschaftlich geplant und ausgewertet. Für die einzelnen, regelhaft wiederkehrenden Prozeduren entwickeln wir Standards, an die wir uns halten.
Über die Jugendhilfe hinaus denken
Im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet verlängert sich die Lebensphase Jugend, im Zusammenhang mit Jugendhilfe besteht dagegen die Gefahr, auf den Zeitpunkt der Beendigung von Jugendhilfe-Maßnahmen mit der Volljährigkeit zu orientieren. Im VSP wird das professionelle Engagement, wird die pädagogische Orientierung von einer gesellschaftlichen Perspektive her begründet: Jederzeit ist uns klar, dass die von uns betreuten Kinder und Jugendlichen in naher Zukunft erwachsen werden und dann Verantwortung als Bürgerinnen und Bürger, als Eltern und Berufstätige wahrnehmen (müssen). Unser Bemühen berücksichtigt dies und konfrontiert daher die Kinder und Jugendlichen mit Rollenerwartungen, die sich aus der Welt der Erwachsenen und der Gesellschaft an sie ableiten.
Burn-out vorbeugen
Burn-out ist der natürliche Widersacher der professionellen Pädagogik. Sinnverlust erzeugt Streß und Unzufriedenheit. Sarkasmus, Zynismus sogar Krankheit können entstehen. Im VSP beugen wir vor. Steter Wandel, immer neue individuelle Aufgabenschwerpunkte, Herausforderungen durch Teamwechsel, geplante und gewünschte Fortbildung sind bei uns institutionalisiert. So erhalten wir Motivation und Engagement auch in schwierigen Zeiten, denn immer wieder rücken wir die Möglichkeiten und Chancen anstatt die Einschränkungen und Ärgernisse in den Mittelpunkt.
Kooperation pflegen
In der Jugendhilfe lassen sich Probleme nur kooperativ lösen, denn komplexe Bedingungsgefüge, multidimensionale Ursachenbündel sowie Vielschichtigkeit in den einzuschlagenden Handlungsstrategien übersteigen die Möglichkeiten einzelner. Insbesondere das Kooperationsverhältnis von öffentlichen Trägern und dem VSP als freiem Träger wird von daher durch uns besonders beachtet und gepflegt. Dabei respektieren wir unterschiedliche Rollen und unterschiedliche Perspektiven. Sie verhindern aber nicht die Kooperation, sondern machen sie fruchtbar und besonders notwendig.
Die Jugendhilfestation – Unser Organisationsmodell
Qualität und Fachlichkeit
Die unter unserer Regie betriebenen Jugendhilfestationen stehen für einen problemorientierten Arbeitsansatz nach dem Rahmenkonzept der flexibel organisierten Hilfen zur Erziehung. Danach bildet weniger die zweckrationale Ressourcenallokation (Belegung von Einrichtungstypen) den Einstieg in eine Hilfe zur Erziehung, als vielmehr die sozialpädagogische Indikation auf der Basis einer verständigungsorientierten Problemdefinition. Jugendhilfestationen vermeiden daher eigenständige, abgrenzbare Konzepte beispielsweise für sozialpädaogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder ISEB. Vielmehr setzen sie auf die Anwendung unterschiedlichster sozialpädgogischer Methoden entsprechend dem individuellen Bedarf. Ausgangspunkt für jegliches sozialpädagogisches Engagement ist also die Problemdeutung des jeweiligen Einzelfalls, die sich u.a. anhand der individuellen, soziobiographischen und sozialräumlichen Bedingungen erschließt. Erst auf dem Wissen um die persönlichen Belange der Betroffenen aufbauend werden – gemeinsam mit den öffentlichen Jugend- und Sozialleistungsträgern – Hilfearrangements konzipiert und durchgeführt.
Folgerichtig werden in Jugendhilfestationen stets aufsuchende, beratende, begleitende und betreuende Methoden miteinander verknüpft. Gruppenpädagogische Ansätze werden mit einzelfallorientierten Hilfen ebenso verbunden wie aufsuchende Arbeit mit stationärer Unterbrindung. Dies verlangt von den MitarbeiterInnen ein hohes Maß an Deutungskompetenz und Handlungssouveränität – mithin also Wissen um Persönlichkeitsentwicklung, soziale Systeme, Kommunikation, Lebensperspektiven, Normen und Werte sowie eine Vorstellung von interdisziplinärem Vorgehen und nicht zuletzt Organisationsgeschick. Die Wissens- und Erfahrungsvielfalt eines multiprofessionell organisierten Teams unterstützt dies gleichsam, indem eine entspezialisierte Sicht der Dinge gefordert wird, ohne auf die Vorteile ausdifferenzierten Kernwissens und eines umfangreichen Methodenrepertoires verzichten zu wollen. Aus diesen Gründen ist der VSP stets bemüht, fachliche Konstanz und Weiterentwicklung zu fördern, indem den MitarbeiterInnen regelmäßig kompetente fachliche Unterstützung zuteil wird, die unmittelbar in den Arbeitsalltag hineinwirkt.
Als innovatives Organisationsmodell für den Bereich Hilfen zur Erziehung hat die Praxis der Jugendhilfestationen des VSP in den zurückliegenden Jahren vielfältige Ausprägungen insbesondere im Hinblick auf organisatorische Rahmenbedingungen, Kooperationsroutinen mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern sowie Zielrichtungen der sozialpädagogischen Arbeit mit sich gebracht. So verfügen auch die Jugendhilfestationen des VSP über sogenannte Basisressourcen für aufsuchende, beratende, tagesstrukturierende und unterbringende Betreuungsarbeit mit einzelnen oder Gruppen, die gegebenenfalls eine umgehende Hilfestellung ermöglichen. Das Leistungsrepertoire ermöglicht dabei ambulante, teilstationäre und stationäre Betreuungsarrangements.
Flexibilität durch Teamarbeit
Jugendhilfestationen unterscheiden sich insbesondere darin von klassischen Einrichtungen, als sie durch ein multiprofessionelles, überschaubares Team von sozialpädagogischen MitarbeiterInnen Hilfen zur Erziehung konzipieren, organisieren und durchführen. Damit orientieren wir uns an einem flexiblen Organisationsansatz, der für jeden Einzelfall die geeignete Hilfe entwickelt. Jugendhilfestationen passen sich in ihrem pädagogischen Handeln flexibel neuen Anforderungen der individuellen und regionalen Entwicklung an, soweit die Rahmenbedingungen stimmen. Dabei bleibt das gleiche Team auch bei verändertem Hilfebedarf für die Durchführung der Hilfe zuständig. Mit diesen Ansatz wird das fachlich als problematisch bewertete Weiterverweisen der Klienten an spezialisierte Hilfeträger stark vermindert.
Sozialraumorientierung
Die MitarbeiterInnen der Jugendhilfestation werden räumlich nahe an den Lebens- und Aufenthaltsräumen der Familien, Kinder und Jugendlichen tätig. Das sozialpädagogische Handeln zielt darauf ab, die regionale Eingebundenheit von Kindern und Jugendlichen in ihrem Herkunftsmilieu möglichst zu erhalten. Dem ambulanten und aufsuchenden Element der sozialpädagogischen Arbeit kommt damit besondere Bedeutung zu.
Multiprofessionalität
In den Jugendhilfestationen arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichem pädagogischen Erfahrungshintergrund in Teamarbeit eng zusammen. Die einzelnen Mitarbeiter:innen verstehen sich nicht als SpezialistInnen für jeweils eine der Hilfearten wie z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft, sondern als ein Team, das durch ein entspezialisiertes Selbstverständnis und gleichberechtigte Kooperation seine Leistungsfähigkeit gewinnt. Diese Teamarbeit lebt von intensiver Kommunikation und persönlicher Unterstützung. Bei der geeigneten Größe eines Teams in einer Jugendhilfestation ist zu berücksichtigen, daß es groß genug sein muß, um dies gewährleisten zu können. Gleichzeitig ist die notwendige dichte fachliche Kommunikation nur möglich, wenn das Team nicht mehr als 12 MitarbeiterInnen umfaßt. Andernfalls besteht die Gefahr, daß sich ungewollt dennoch eine Spezialisierung nach Hilfearten einschleicht, die der Flexibilitat der Jugendhilfestation entgegenwirken würde. In einschlägigen Empfehlungen zur Gestaltung der Hilfen zur Erziehung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb von einer als günstig erwiesenen Größe von 15 Mitarbeiter:innen ausgegangen (12 Sozialpädagoglnnen, 1 Leitung, 1 Beratung und Therapie und 1 Verwaltung).
Eine Jugendhilfestation führt Hilfen zur Erziehung im Auftrag des Jugendamts durch. Deren MitarbeiterInnen obliegt es, unter Einbeziehung aller Beteiligten einen handlungsorientierten Hilfeplan zu erstellen, die geeigneten Hilfen nach dem KJHG zu ordnen, den notwendigen Betreuungsumfang zu definieren und entsprechende Beschlüsse in einer Hilfeplankonferenz zu fassen. Um mit der Arbeit im Einzelfall zu beginnen, benötigt die Jugendhilfestation neben dem handlungsorientierten Hilfeplan noch eine in sozialpädagogischen Fachleistungsstunden ausgedrückte Kostenübernahmeerklärung. Zu dieser Kostenzusage gehört auch die Nennung eines Zeitraums, zu dem der Hilfebedarf neu anläßlich einer Erziehungskonferenz diskutiert und ggf. verändert wird.
In die herkömmlichen Formen der Finanzierung von Hilfen zur Erziehung ist Anfang der Neunziger Jahre Bewegung gekommen. Dabei fanden die Umstellungen vor dem Hintergrund der Neuordnung und Neugestaltung der erzieherischen Hilfen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) statt.
Die Fachleistungsstunde – Unser Finanzierungsmodell
Lebensweltnähe, Familienorientierung, Differenzierung, Ambulantisierung, Regionalisierung und vor allem Flexiblisierung waren die wesentlichen Stichworte, die aus sozialpädagogischer Sicht in die Diskussion um die Gestaltung der Jugendhilfe eingebracht wurden.
Für die Organisationen der sozialen Arbeit ist es nichts grundsätzlich Neues, dass Umgestaltungen immer auch Fragen nach der Finanzierung aufwerfen. Für die öffentlichen wie für die freien Träger stellt sich hingegen nach wie vor die Frage, ob und wie die neuen fachlichen Anforderungen und die fiskalischen Zwänge zur Sparsamkeit mit welchen Finanzierungsmodellen gelöst werden können. Die Pflegesatzfinanzierung hat sich als zu starr erwiesen. Öffentliche Träger beklagen die Undurchsichtigkeit, freie Träger kritisieren mangelnde Flexibilität. Den Bedingungen des Einzelfalls konnte im Rahmen von Pflegesätzen auf der finanziellen Ebene zu wenig Rechnung getragen werden. Bei zuwendungsfinanzierten Projekten dagegen besteht das Problem, dass grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und erbrachter Leistung nicht nachvollziehbar dargestellt werden kann. Sie haben sich daher stets gegen den Verdacht zu erwehren, nur die ihnen gemäßen Klienten zu betreuen und sich in Zweifelsfällen für nicht zuständig zu erklären.
Die Fachleistungsstunde nimmt als Finanzierungsmodell für erzieherische Hilfen eine radikale Position ein: Sie koppelt die Finanzierung transparent an die Leistung für den Einzelfall. Mit der Fachleistungsstunde sollte eine “einheitliche Währung” der erzieherischen Hilfen etabliert werden. Die Idee der Fachleistungsstunde ist nicht am “grünen Tisch”, sondern aus der sozialpädagogischen Praxis heraus entwickelt worden. Sie wird seit 1992 – zunächst im Rahmen des “Modell projekts des Insti tuts des Rauhen Hauses für Soziale Praxis (ISP) zur Unterstützung des Aufbaus einer Jugend hilfestruktur in freier Trägerschaft im Bundesland Mecklenburg-Vor pom mern” – mehr oder weniger flächendeckend angewendet, überwiegend jedoch für den Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung.
Die Entwicklung zeigt aber auch die Janusköpfigkeit dieses Finanzierungsinstruments, das ursprünglich für die Finanzierung einer fallbezogenen, „maßgeschneiderten“ Organisation von Jugendhilfeleistungen, jenseits des engen Maßnahmenkatalogs des KJHG, entwickelt wurde. Doch gerade für Abrechnung der Leistungen der ambulanten und teilstationären „Säulen“ in den Hilfen zur Erziehung wird die Fachleistungsstunde heute vielfach verwendet. Zudem wird die finanzielle Berechnung einzelner Angebote über die Kalkulation von Fachleistungsstunden vielfach auch dazu verwendet, die neuen Forderungen nach Transparenz der Leistungen und nach nachprüfbarer Qualität zwischen Freien und öffentlichen Trägern rational auszuhandeln. Diese Beispiele aus der Praxis zeigen, dass die Fachleistungsstunde unabhängig von dem fachlichen Konzept eingesetzt werden kann, für das sie ursprünglich entwickelt wurde. Man könnte das als Degeneration, Missbrauch oder Fehlinterpretation der Fachleistungsstunde sehen. Die eigentliche Ursache ist aber wohl, dass die Fachleistungsstunde im Grunde lediglich Aufwände einer personalintensiven Dienstleistungsorganisation betriebswirtschaftlich korrekt kalkuliert. Nicht mehr und auch nicht weniger.
Die Einführung dieser “einheitlichen Währung” bietet für sich genommen jedoch keineswegs eine Gewähr für die Flexibilisierung von Einrichtungen und sozialpädagogischen Angeboten, aber sie steht ihr zumindest nicht mehr entgegen. Damit Flexibilität entsteht und erhalten bleibt, müssen jedoch viele weitere Bedingungen erfüllt sein. Welche dies sind, ist ausführlich beschrieben in dem 1994 von Thomas Klatetzki im Votum Verlag, Münster herausgegebenen Buch “Flexible Erziehungshilfen – Ein Organisationskonzept in der Diskussion”.
Die Fachleistungsstunde (Schematische Kurzfassung)
Fachleistungsstunde (FLS) ist ein Leistungsentgelt zur Kostenberechnung von Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Sie beinhaltet alle betriebsnotwendigen Aufwendungen einer Einrichtung, die mit der Inanspruchnahme ihrer sozialpädagogischen Mitarbeiter:innen je Betreuungsstunde verbunden sind. Der Kostensatz wird ermittelt, indem die Summe der jährlichen Aufwendungen durch die Anzahl der jährlich erbringbaren Betreuungsstunden dividiert wird.
Wie setzen sich die Kosten einer Fachleistungsstunde zusammen?
1. Komponente: Betriebsnotwendige Aufwendungen (Personalkosten/Sachkosten)
2. Komponente: Kalkulatorischer Unterauslastungszuschlag
3. Komponente: Sozialpädagogisches Bewegungsgeld
Leistungsbausteine: Zusätzliche Aufwendungen/Hilfearrangements)
a. Belegungskosten (Unterkunft, Verpflegung etc.)
b. Unterhaltsleistungen (analog SGB II / SGB XII)
c. Sonderleistungen (Einrichtung/Ausstattung/Fahrtkosten etc.; Barbetrag
Wie werden die Jahresbetreuungsstunden ermittelt?
Zur (Teil)stationären Betreuung: Rahmenvertrag Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern aus 1999
Satzung des Vereins
Gründungsgeschichte
Der VSP | Verbund für Soziale Projekte e.V. | Mecklenburg-Vorpommern ist ein Geschöpf der Hamburger Stiftung DAS RAUHE HAUS. Während der bewegten Nachwendezeit entstand der Verein mit der Gründungsversammlung im April 1992 in Hamburg. Die damals acht Gründungsmitglieder rekrutierten sich allesamt aus dieser traditionsreichen, von Pastor Johann Heinrich Wichern im 19. Jahrhundert gegründeten, Institution.
Dazu gehörten u.a. Pastor Heidenreich als Vorsteher des Rauhen Hauses, Dr. Thomas Klatetzki als Geschäftsführer des Instituts des Rauhen Hauses, Hagen Winter und Rainer Haferkamp als Projektbeauftragte für die Jugendhilfestationen sowie Frau Professorin Barbara Rose als seinerzeitige Leiterin der Jugendhilfeabteilung und später Rektorin der Evangelischen Fachhochschule des Rauhen Hauses.
Verselbständigung durch Gründung des Vereins war Teil des von Bund und Land geförderten und sich in der Fachwelt hoher Beachtung erfreuenden Modellprojekts zur Unterstützung des Aufbaus einer Jugendhilfestruktur in freier Trägerschaft im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1991 bis 1994. Die fachlichen und persönlichen Bindungen an das Rauhe Haus in Hamburg bleiben jedoch weiterhin bestehen.