Projekte / Weiterbildung

BEENDET: VEGA | VErmittlung Gemeinnützige Arbeit

In manchen Science-Fiction-Werken wird der Stern "VEGA" (Sternbild Leier) als Sehnsuchtsziel irdischer Raumfahrer genannt. Wir denken da erdnäher - aber nehmen dieses Bild gern als Leitmotiv für unsere Projektarbeit: Gemeinsam mit Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, Auswege aus einer drohenden Delinquenzspirale zu suchen und durch gemeinnützige Arbeit sinnvolle Ziele zu realisieren.


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Ausgangslage / Ziele / Zielgruppe


Vor dem Hintergrund unserer jahrzehntelangen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern sind uns die Schwierigkeiten, die eine Verurteilung zu Geldstrafen für die Betroffenen und dessen Umfeld mit sich bringen, gut bekannt. Diese zeigen sich sowohl im familiären Kontext als auch in familienexternen Bezügen. Durch die finanzielle Verpflichtung werden Betroffene oft mit existentiellen Schwierigkeiten konfrontiert; ohne (sozialpädagogische) Begleitung wächst die Gefahr weiterer Straffälligkeit.

Besonders sensible Problembereiche sind dabei die wirtschaftliche Situation und die Folgen für die familiäre Situation (Lebenspartnerschaften, Kinder, Eltern). Nicht selten ist die finanzielle Situation der Betroffenen prekär (Bezug von ALG, Schulden, Mietschulden). Diese Bereiche werden häufig auch von Suchtmittelmißbrauch oder –abhängigkeit sowie psychischen und physischen Gesundheitsproblemen begleitet bzw. verstärkt.

Oftmals kann daher die Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit für die Betroffenen eine erhebliche Entlastung darstellen. Ziel dieser Maßnahme ist also die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen als Beitrag zur Resozialisierung und sozialen Integration. Ein Effekt für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist darüber hinaus die Reduzierung der Haftkosten.

BEENDET: Get it – Projekt zur Beschäftigungsförderung


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Niedrigschwelliges, sozialpädagogisch begleitetes Beschäftigungsangebot zur Förderung der Integration in die Arbeitswelt bzw. in die Ausbildung gemäss §§ 27, 41, 35a SGB VIII i.V.m. §§ 13 Abs. 2 SGB VIII.

Spezielle Problemlage

Aus der langjährigen Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind uns die besonderen Anforderungen, die insbesondere nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht an die jungen Menschen gestellt werden bekannt. Der bisherige Bildungsweg dieser jungen Menschen ist oft durch viele Schulwechsel, Leistungsversagen bis hin zur Schulverweigerung gekennzeichnet. Daraus resultieren oft einerseits eine fehlende Motivation zu weiterführenden Maßnahmen und/oder auch fehlende Angebote und Möglichkeiten der weiteren beruflichen Förderung. So zieht sich die Agentur für Arbeit aufgrund des bisherigen Bildungsweges zunehmend mit Angeboten wie Berufsvorbereitung oder Ausbildung unter Bezug auf das psychologische Gutachten zurück, mit der Anmerkung, dass vor Förderung eine niedrigschwellige Arbeitsmaßnahme erfolgreich absolviert werden müsse.

Mit der Novellierung des 9. Sozialgesetzbuches ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend § 6 Abs.1 Nr. 6 SGB IX u.a. Rehabilitationsträger und somit gemäß § 6 Abs.1 Nr. 6, § 5 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 35 a SGB VIII, §§ 53 ff SGB XII für entsprechende Maßnahmen zuständig Ferner finden sich entsprechend § 27 Abs. 3, Satz 2 i.V.m: § 13 Abs. 2 SGB VIII und § 41 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 SGB VIII rechtliche Grundlagen für dieses Leistungsangebot.

Konkret heißt dies für diese jungen Menschen, dass grundlegende arbeits- und ausbildungsmarktspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten, wie bspw. Einhaltung eines strukturierten Tagesablaufes, Belastbarkeit, Kontinuität oder Bereiche des Sozialverhaltens im Angestellten- bzw. Ausbildungskontext trainiert werden müssen, um in Maßnahmen der Agentur für Arbeit vermittelt werden zu können.

Kennzeichnend für diese Zielgruppe ist oft die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität und Rolle. Diese ist oft noch nicht abgeschlossen. Für die Umwelt erlebbar äußern sich solche Prozesse u.a. in der wechselnden Zuordnung zu Subkulturen (Szeneerfahrungen), häufig wechselnde Freizeitinteressen sowie Partnerschaften und ungeklärten Zukunftsorientierungen. Auch diese Themenschwerpunkte wirken sich oft auf die Schul- bzw. Ausbildungsperspektive aus und äußern sich in Nichtteilnahme, und / oder Leistungsversagen.

Lage und Räumlichkeiten des Leistungsangebots

Die Räumlichkeiten des Leistungsangebotes befinden sich für den praktischen Teil in der Tribseer Vorstadt, auf dem Gelände des Bildungsträgers Hanseakademie. Hier stehen für die praktische Arbeit eine komplett ausgestattete Metallwerkstatt, ein komplett ausgestatteter Küchenbereich sowie ein Multifunktionsraum zur Verfügung. Für die Organisationsaufgaben steht ein Büroraum zur Verfügung. Der praktische Teil wird ebenfalls nach Möglichkeit als Projektaufträge in Außenbereichen vorrangig des Trägers geleistet. Der schulische Teil wird im Rahmen der Berufsschulpflicht der jungen Menschen entsprechend des Schulgesetzes M/V in den Räumlichkeiten und in Kooperation mit der beruflichen Schule der Hansestadt Stralsund auf dem Dähnholm erbracht. Das schulische Angebot findet in der Maßnahmenfinanzierung keine Berücksichtigung, da dies Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist.

Zielgruppe des Leistungsangebots

Das Angebot richtet sich an benachteiligte junge Menschen, die durch die Agentur für Arbeit mit keiner Bildungsmaßnahme versorgt werden und die aufgrund der Ergebnisse des psychologischen Gutachtens der Agentur für Arbeit vor verschiedenen Problemhintergründen einer niedrigschwelligen, arbeitspädagogischen Trainingsmaßnahme bedürfen. Ferner müssen nach Prüfung durch das zuständige Jugendamt die Anspruchsvoraussetzungen und Tatbestandsmerkmale der §§ 27, 41 oder 35 a SGB VIII vorliegen. Die Benachteiligungen dieser jungen Menschen können u.a. sein:

· Einschränkungen in der Belastbarkeit,
· Einschränkungen in der Gruppenfähigkeit,
· Psychische Belastungen,
· Einschränkungen im Konfliktlösungsverhalten
· Auffällige Beeinträchtigungen in der Selbst-/Fremdwahrnehmung,
· Auffällige aggressive vs. introvertierte Verhaltensweisen,
· Beeinträchtigungen in der Einhaltung einer Tag-Nacht-Struktur,
· Auffällige Perspektivlosigkeit.
· Daneben sind weitere Benachteiligungen/Auffälligkeiten denkbar.
· Die Maßnahme ist sowohl für Jungen als auch für Mädchen geeignet.

Ziel des Leistungsangebots

Globales Ziel ist es, die Reife zur Berufsvorbereitung und/oder zur Berufsausbildung zu erreichen, um eine Integration in berufsvorbereitende oder berufsausbildende Maßnahmen zu ermöglichen. Damit verbunden ist die Erhöhung der Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe. Im Besonderen beinhaltet die Zielstellung, arbeitsmarktspezifische- bzw. berufsausbildungsspezifische Basisfähigkeiten und –fertigkeiten auszubilden und zu verinnerlichen. Diese können bspw. sein:

· Entwickeln / Einhalten einer geregelten Tagesstruktur,
· Erwerb sozial angemessener Konfliktlösungsstrategien,
· Erkennen eigener Stärken und Schwächen (realistische Selbsteinschätzung),
· Erwerb eines erhöhten Selbstwertgefühls,
· Entwicklung und Förderung von Arbeitsinteressen,
· Erwerb lebenspraktischer Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten,
· Verarbeitung von Kritik und Lob,
· Verarbeitung von Erfolgen und Misserfolgen,
· Erweiterung der Frustrationstoleranz,
· Erweiterung empathischer Fähigkeiten,
· Üben gegenseitiger Rücksichtnahme,
· Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive.

Langfristig werden den Jugendlichen über dieses Leistungsangebot durch fachliche Anleitung handwerkliche sowie hauswirtschaftliche Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die wiederum sowohl für spätere berufliche Bildungsmaßnahmen als auch für die eigene Lebensbewältigung nützlich sein können.

Die Zielsetzungen werden im Hilfeplanverfahren detailliert als individuelle Einzelziele erarbeitet, im Hilfeplan formuliert und richten sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt entsprechenden Situation des jungen Menschen.

Charakteristische Gestaltungsmerkmale

Grundsätzlich ist die Freiwilligkeit und Mitwirkungsbereitschaft des jungen Menschen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Maßnahme. Sollten Freiwilligkeit und Mitwirkungsbereitschaft fragwürdig sein, wird die Maßnahme nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt nach einer Probezeit von 4 Wochen beendet. Das Leistungsangebot folgt einem alltagsorientierten und lebensweltbezogenen pädagogischen Ansatz, der es den jungen Menschen ermöglicht, ihre eigene Identität insbesondere in Richtung der beruflichen Perspektive zu finden. Ziel dabei sollte es sein, über Handlungen eine Motivation zur beruflichen (Weiter)Entwicklung zu erlangen.

Mit Hilfe der sozialpädagogischen Betreuung werden für jeden Jugendlichen individuelle Förderpläne aufgestellt. Hierbei ist die Blickrichtung vorrangig ressourcenorientiert, d.h. Vorlieben und Stärken jedes einzelnen Jugendlichen werden berücksichtigt und bilden den Anknüpfungspunkt für die inhaltliche Maßnahmeplanung. Der individuelle Arbeitszeitrahmen wird entsprechend der Belastbarkeit jedes einzelnen jungen Menschen gestaltet, ist dabei flexibel und wird im Verlauf des Leistungsangebotes erhöht. In der Praxis bedeutet dies, dass zu Beginn ein späterer Arbeitsbeginn möglich ist, mit dem Ziel, diesen im Verlauf der Maßnahme auf einen praxistauglichen alltagsnahen Zeitpunkt zu verlegen. Vorrangig ist der grundsätzliche Arbeitsbeginn 08.00 Uhr. Ebenso gestaltet sich die Belastbarkeit und somit die Dauer der Arbeits- bzw. Teilnahmezeit. Auch hier ist entsprechend der einzelnen Fähigkeiten eine Steigerung von wenig zu viel denkbar, wobei das Ziel und der vorrangige Grundsatz sich auf 8 Stunden beläuft.

Die schulische Begleitung erfolgt über die sozialpädagogische Betreuung in enger Zusammenarbeit mit und in der beruflichen Schule der Hansestadt Stralsund. Hier sind spezielle Förderansätze in Zusammenarbeit mit den Lehrern der beruflichen Schule möglich. Die Maßnahme wird in Kleingruppen durchgeführt. So wird in den einzelnen Arbeitsbereichen mit bis zu 6 Jugendlichen gearbeitet, wobei die Gesamtzahl der Gruppe nicht 10 übersteigt, lediglich eine interessenbezogene Verschiebung innerhalb der Arbeitsbereiche möglich ist.

Leistungsinhalte und Ausgestaltungselemente

Über alltagspraktische und -notwendige Elemente werden den jungen Menschen Basisfertigkeiten vermittelt. So beginnt der Arbeitstag im Praxisbereich mit einem gemeinsamen Frühstück, was einerseits als Motivation andererseits als tagesstrukturierendes Element Einsatz findet. Dieses Frühstück ist für die jungen Menschen zum Selbstkostenpreis erhältlich. Nach dem Frühstück erfolgt die Tagesplanung in den Arbeitsbereichen unter Einbeziehung der jungen Menschen.

Der praktische Bereich wird einerseits in klassischen handwerklichen Bereichen wie Holz, Metall, Fahrrad, Farbe und andererseits im klassischen Bereich der Hauswirtschaft und Kreativbereich angeboten. Hierbei steht im Vordergrund, dass das Produzierte oder Geschaffene Bestand hat, sichtbar ist und ein Teil eines Gesamtprojektes ist. Daher werden im handwerklichen Bereich so oft wie möglich Außenprojekte und im hauswirtschaftlichen Bereich vorzeigbare Ergebnisse im Rahmen der Gruppenversorgung und sonstiger Mittags- und Essensversorgung angestrebt. Mittags gibt es die Möglichkeit, an der durch den Hauswirtschaftsbereich vorgehaltenen Mittagsversorgung teilzunehmen. Auch hierbei dient das gemeinsame Mittag u.a. wieder als tagesstrukturierendes Element und ist zum Selbstkostenpreis erhältlich. Um den Jugendlichen täglich das Geschaffene sichtbar zu machen, erfolgt am Ende eines jeden Maßnahmetages eine Bestandsaufnahme des Tages. Hierbei wird mit Visualisierungen (Foto, Video, Flipchart, Ausstellung, etc.) gearbeitet. Zu Beginn der Maßnahme werden gemeinsam mit dem jungen Menschen individuelle Förderpläne erstellt, die vierteljährlich oder bei Bedarf früher ausgewertet und ggf. modifiziert werden.

Über die sozialpädagogische Begleitung erfolgt die Auseinandersetzung mit den Problemen und Bereichen über die Arbeitsmaßnahme hinaus. So können sich auf das Maßnahmeziel ungünstig auswirkende Faktoren (Drogenkonsum, Schulden, familiäre Krisen, gerichtliche Verfahren, etc.) erkannt und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden. Hierbei ist eine Kooperation mit weiteren Hilfeangeboten und Fachdiensten (Agentur für Arbeit, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Jugendamt, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, etc) unabdingbar. Darüber hinaus wird über die sozialpädagogische Begleitung der Kontakt zur Agentur für Arbeit gehalten und bei Erreichen des Maßnahmeziels eine Vermittlung in eine Maßnahme der Agentur für Arbeit angestrebt. Diesbezügliche Behördengänge und Formalia werden durch die Sozialpädagogin begleitet.

Personal

Dieses Leistungsangebot wird von einem Team bestehend aus:

1 Dipl.-Sozialpädagogen mit Zusatzqualifikation zum systemischen Familientherapeuten anteilig entsprechend der Empfehlungen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales der Hansestadt Stralsund zu 1/12 für Leitung und Koordination,

1 Fachkraft für öffentliche Verwaltung, Bürokauffrau mit Ausbildereignung (IHK) anteilig entsprechend der Empfehlungen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales der Hansestadt Stralsund zu 1/16 für die Verwaltung, Bewirtschaftung, Abrechnung und Finanzierung der Maßnahme.

Für den praktischen Arbeitsbereich:

1 staatl. Anerkannten/r / Dipl.-Sozialpädagoge/in mit Erfahrungen im Jugendhilfebereich sowie in Maßnahmen der beruflichen Bildung für die sozialpädagogische Begleitung,

1 Ergotherapeut / Erzieher mit therapeutischer Zusatzqualifikation und Schlüsselqualifikationen im handwerklichen Bereich bzw. derartiger persönlicher Eignung bevorzugt,

1 Ergotherapeut/in / Erzieher/in mit therapeutischer Zusatzqualifikation und Schlüsselqualifikationen im Kreativbereich und im hauswirtschaftlichen Bereich bzw. derartiger persönlicher Eignung bevorzugt,
vorgehalten.

Qualitätssicherung

Methodisch kontrollieren wir die Prozesse über die individuellen Förderpläne und der dazugehörigen Auswertung. Das heißt, dass mit Beginn der Hilfe ein Erhebungsbogen mit Stärken und Schwächen angefertigt wird. Dieser bildet die Grundlage für den individuellen Förderplan. Vierteljährlich fertigt die Sozialpädagogin einen Maßnahmebogen entsprechend des Förderplanes an, in dem Ziele, angewandte Methoden, Beobachtungen und Veränderungen und ggf. Perspektiven in der Betreuung bzw. zur Veränderung der Zielsetzung formuliert werden.

In den regelmäßig stattfindenden Fach– und Hilfeplangesprächen werden Betreuungsverlauf und Zielsetzungen dem aktuellen Bedarf angepasst. Entsprechend des jeweilig zuständigen Jugendamtes und den dort etablierten Regularien finden die Hilfeplangespräche halbjährlich, bei Bedarf jedoch früher, statt. Das erste Hilfeplangespräch sollte nach 4-6 Wochen stattfinden, um realistische Zielsetzungen vornehmen und Aussagen über die Arbeitsbeziehung treffen zu können. Neben diesen im Hilfeplanverfahren festgelegten Standards bestehen zwischen den MitarbeiterInnen im Jugendamt und der/m Sozialpädagogin/en kurze Informationswege, so dass kurzfristig auf sich verändernde Bedarfe reagiert werden kann. Innerhalb des Leistungsangebotes dokumentieren die MitarbeiterInnen regelmäßig den Hilfeverlauf an Hand der persönlichen Aufzeichnungen (Falldokumentation), die Grundlage der Maßnahmebögen und Förderpläne sind. Weitere interne Methoden der Qualitätssicherung sind regelmäßig stattfindende Team- und Fallbesprechungen.

Supervisionen werden in Einzel- oder Gruppenveranstaltungen durchgeführt.

Ergebnisqualität

Folgende Ergebnisse können beispielsweise erreicht werden:

· Erreichung der Schlüsselqualifikationen für den Erhalt einer Maßnahme der Agentur für Arbeit
· Vermittlung in eine Maßnahme der Agentur für Arbeit
· Klare berufliche Vorstellungen
· Integration in existierende (Selbst)Hilfesysteme
· Selbständiges Bewältigen von Alltagsangelegenheiten,
· Nutzen von neu erworbenen Problemlösungsstrategien,
· Realistische Selbsteinschätzung der eigenen Stärken und Schwächen,
· Gesteigertes Selbstwertgefühl und gesteigerte Entscheidungsfähigkeit,
· Gestärkte Eigenverantwortlichkeit und erweitertes Selbsthilfepotential,
· Zufriedenheit mit dem Ergebnis der entgegengebrachten Hilfeleistung,
· Vermittlung einer beruflichen Perspektive.
· Abbruch der Maßnahme mit Vermittlung an anderweitige Einrichtungen und Dienste sowie entsprechende Informationen an die Agentur für Arbeit

Finanzierungskonzept

Das Leistungsangebot wir über einen Tagespflegesatz finanziert, der sich aus entsprechend den in den Kalkulationen dargestellten Kosten zusammensetzt.

BEENDET: VSP e.V. Stralsund und Bornhorn e.V. Vechta helfen in Polen

Wir haben es geschafft!

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Die geplanten Arbeiten unser diesjährigen Ostertour sind abgeschlossen, da der Flur der Auffangstation in Zabrze einen neuen Boden und eine neue Wandverkleidung erhalten hat und im Kinderheim eine kleine Küche und ein Badezimmer neue Bodenfliesen bekommen haben.

Beide Teilprojekte konnten zur vollen Zufriedenheit ausgeführt werden und sind nun wieder der Nutzung zugänglich, damit die Kinder und Jugendlichen wieder "wärmende" Momente erfahren können!







Nun ist es soweit!

Am Freitag den 07.04.2006 begeben sich MitarbeiterInnen und Jugendliche des VSP e.V. aus Stralsund und MitarbeiterInnen und Jugendliche der Wohngruppe Bornhorn e.V. in Vechta von aus Stralsund auf den Weg nach Polen, um gemeinsam die Renovierungsarbeiten "anzupacken"!

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In Zusammenarbeit mit den Menschen vor Ort, wollen wir einen Wohnflur der Auffangstation für Straßenkinder in Zabrze renovieren und in einem Wohnheim für Straßenkinder wollen wir ein Bad und eine Küche neu befliesen...damit die Kinder und Jugendlichen eine "wärmende" Wohnatmosphäre erfahren!

Unser Anliegen ist die "Hilfe zur Selbsthilfe" vor Ort, sodass es sehr wichtig ist, das die Mitarbeiter und Bewohner in den Auffangstationen uns bei der Arbeit unterstützen. Nur so kann eine Nachhaltigkeit erreicht werden!





Zusammen können wir es packen!

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Kurse zu Rauchfrei in 10 Schritten

Die Inhalte werden derzeit überarbeitet.

Kurse zu Entspannungstechniken

Die Inhalte werden derzeit überarbeitet.

Kurse zur Bewältigung von Stress/Prüfungsstress

Die Inhalte werden derzeit überarbeitet.