Leben im Kinderhaus Utzedel
… seit über 30 Jahren für Sie da!
Die Kinder- und Jugendwohngemeinschaft in Utzedel ist eine koedukative Wohngruppe.
Rechtsgrundlagen / Zielgruppe / Selbstverständnis
Die Kleinsteinrichtung bietet Eltern Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34, 35, 35a, 41 SGB VIII sowie im Einzelfall mit Sondervereinbarung auch nach SGB XII bis zu einer Kapazität von sechs Kindern/Jugendlichen beider Geschlechter. Hierbei werden die Änderungen und Ergänzungen entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfe- Weiterentwicklungsgesetzes vom 08.09.2005 sowie die Inhalte des Bundeskinderschutzgesetzes (BKischG) vom 01.01.2012 und der damit einhergehenden Novellierung des § 8a SGB VIII berücksichtigt. Das trägerinterne Verfahren zum § 8a SGB VIII bei Kenntnisnahme von Kindeswohlgefährdung erfolgt in folgenden Schritten:
- Information der Leitung des Trägers;
- Beratung innerhalb des Teams;
- Anhörung bzw. Beratung des Klienten sowie Abschätzung der notwendigen weiteren Verfahrensweise;
- Heranziehung einer geeigneten ausgebildeten Fachkraft, hierbei wird auf Fachkräfte anderer Träger zurückgegriffen, soweit der VSP am Regionalstandort Demmin nicht über eigene verfügt;
- Nach Einschätzung der Fachkraft wird im Bedarfsfall das Jugendamt informiert und die notwendigen geeigneten Folgemaßnahmen eingeleitet.
Mit und in dieser Einrichtung sollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert und entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr des Kindes in die Familie erreichen versucht oder die Erziehung in einer anderen Familie oder familienähnlichen Lebensform vorbereitet oder die Verselbständigung des Jugendlichen gefördert und begleitet werden. Je nach Entwicklungsstand und Vorgeschichte des Kindes/des Jugendlichen und den Bedingungen der Herkunftsfamilie sowie den möglichen und absehbaren Entwicklungsfortschritten ist die Kleinsteinrichtung für die dort lebenden Kinder und Jugendlichen eine vorübergehende, zeitlich befristete oder eine dauerhafte Hilfe. Die Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Leistungsbeschreibung sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Aufnahmealter
Das Leistungsangebot wird nach Abstimmung mit dem Jugendamt Demmin vorwiegend für 6 bis 17-jährige Kinder und Jugendliche (bei Bedarf auch für ältere) ausgerichtet. Als familienorientierte Kleinsteinrichtung streben wir eine Altersmischung an, die im Einzelfall auch die Aufnahme jüngerer Kinder erlaubt.
Unter der Maßgabe, Hilfearrangements an den individuellen Lebenslagen und Problemen auszurichten, wird dies besonders dann in Frage kommen, wenn es sich um jüngere Geschwisterkinder handelt, die aus pädagogischen und psychologischen Gründen mit ihren älteren Geschwistern zusammen bleiben wollen und sollen.
Durch das Wohnen zweier sozialpädagogischer Mitarbeiter in der Einrichtung wird die Kleinsteinrichtung der unumstrittenen Bedeutung einer langfristig zur Verfügung stehenden Bezugsperson für Kinder gerecht.
Aufnahmekriterien / Problembereiche
Die Kleinsteinrichtung ist bei der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen nicht auf spezifische Diagnosen/Indikationen festgelegt. Eine Hilfe über Tag und Nacht wird vor allem dort notwendig, wo sich die Chancen für eine positive Sozialisierung im Falle eines längeren Verbleibens in der Familie auch trotz ambulanter Hilfen eher verschlechtern würden. Für den Jugendlichen/das Kind wird der Bedarf einer Unterbringung über Tag und Nacht in der Regel dann gegeben sein, wenn Störungen, Krisen- und Konfliktsituationen vorliegen, die im familiären Rahmen nicht mehr oder noch nicht angegangen werden können. Dabei werden in der Kleinsteinrichtung die typischen Schwierigkeitsbilder anzutreffen und als pädagogischer Unterstützungsauftrag zu sehen sein, die als Folge von Beziehungs- und Zuwendungsdefiziten, als Folge von Misshandlung, Demütigung und Gewaltausübung, rigider Unterdrückung und/oder allgemeiner erzieherischer Vernachlässigung auftreten. Solche typischen Schwierigkeitsbilder ergeben sich aufgrund eines dissozialen Erscheinungsbildes, mit dem die Kinder und Jugendlichen auf die erfahrene sozial-emotionale Deprivation reagieren. Solche typischen Schwierigkeitsbilder sind in unvollständiger Auflistung:
- Bedürfnisse kreisen ständig um Essen und Trinken;
- Sinneswahrnehmungen bleiben undifferenziert;
- Angst, nicht genug zu bekommen, nicht auf das Erwünschte warten zu können und deshalb in Wut zu geraten;
- Erhöhte Lustabhängigkeit und gering ausgebildete Fähigkeit, Versagungen zu ertragen;
- Impulsivität bis hin zur Aggressivität;
- Wechselhaftigkeit;
- Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen;
- Mangelhafte Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen;
- Einnässen und Daumenlutschen bis ins Jugendalter hinein;
- Mangelnde Fähigkeit, neue Beziehungen zu entwickeln;
- Kein besonders entwickeltes Vermögen, Anstrengungen zu ertragen;
- Durch ihre enormen Ansprüche, Wut, Reizbarkeit und destruktives Verhalten erfahren sie häufig Zurückweisungen durch andere Menschen;
- Konzentrationsschwächen in der Schule und Schulbummelei, schulische Mitarbeit sowie Hausaufgaben werden meist nur in Verbindung mit intensivster Betreuung durch die Bezugspersonen erledigt;
- Mangelnder aktiver Erfahrungserwerb wie z.B. Erkunden, Wissbegierde, Nachahmen, schöpferisches Erfinden;
- Unzuverlässigkeit;
- Tendenz zum Stehlen und Lügen sowie die allgemeine Missachtung von Normen und Regeln.
Diese Beschreibung hat nur beispielhaften Charakter. Bestimmte Indikationen, welche die Aufnahme in die Einrichtung von vornherein ausschließen würden, gibt es nicht. Der Träger vertritt die Auffassung, dass die erzieherischen Hilfen so flexibel zu arrangieren sind, dass sie den individuellen Problemlagen jeweils gerecht werden können. Dies dürfte in einer Kleinsteinrichtung mit nur sechs Kindern und Jugendlichen gut möglich sein. Die Frage nach der Indikation der Heimerziehung wird so zu einer Frage der angemessenen inhaltlichen Gestaltung des Hilfeplans im Zuge der Vorbereitung der Hilfeplankonferenz.
Die Integration seelisch behinderter Kinder/Jugendlichen (§ 35a) ist aufgrund des Nichtausgrenzungsprinzip in dieser Einrichtung sowie der bedarfsgerechten Mitarbeit einer sozialpädagogischen Fachkraft mit Heilerzieherausbildung nicht nur möglich, sondern bereits selbstverständliche Praxis.
Ausschließende Kriterien
Stärkere bzw. schwere geistige und/oder körperliche Behinderung, die eine spezielle bauliche oder medizinisch notwendige Ausstattung dieser Einrichtung verlang sowie manifestierte Drogen- oder Alkoholabhängigkeit.
Einzugsbereich
Vorrangig werden Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Mecklenburge Seenplatte aufgenommen. Kinder und Jugendliche aus anderen Regionen finden bei vorhandenen Freiplätzen ebenfalls Aufnahme.
Die Einrichtung folgt dem Prinzip der Regionalisierung. Eingebunden in die ländliche Umgebung adressiert die Kleinsteinrichtung seine Hilfemöglichkeiten vorrangig an Kinder und Jugendliche aus der Region des Altkreises Demmin. Damit soll die Trennung von der gewohnten Lebenswelt vermieden und die praktische Voraussetzung für Elternarbeit gewährleistet werden.
Die Kleinsteinrichtung befindet sich in Utzedel, ein von Demmin 7 km entfernt liegendes Dorf an der Straße zwischen Demmin und Neubrandenburg. Es befindet sich in einem freistehenden Haus im Dorfkern mit einem dazugehörendem Grundstück von 1440 m2. Im Dorf sind ein Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten, Jugendklub, Faschingsklub, Freiwillige Feuerwehr und Gaststätten vorhanden. Utzedel ist mit der Eisenbahnstrecke Stralsund – Demmin – Neubrandenburg – Berlin und über Busverbindungen nach Demmin gut zu erreichen.
Der Bahnhof ist 500m und die Bushaltestelle 400m von der Kleinsteinrichtung entfernt. Durch die geringe Entfernung und die verkehrsgünstige Lage bestehen gute Möglichkeiten der kulturellen Anbindung (z.B. Kino, Disco) an Demmin. Alle Schultypen (Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschule und Gymnasium) sind in Demmin und Umgebung vorhanden und deren Erreichbarkeit für die Kinder und Jugendlichen durch den Schulbusverkehr abgesichert. Auf dem Gelände befinden sich Freizeit- und Werkstatträume.
Familienorientierung
Die Einrichtung arbeitet entsprechend dem § 34, 35, 35a, 41 SGB VIII mit einer Gruppe mit familienorientierten Elementen. Die dort arbeitenden Sozialpädagog:innen leisten das, was eine Familie unter günstigen Bedingungen leisten kann: personale und zeitliche Kontinuität, intensiv belastbare Beziehungen, gemeinsame Gestaltung des Alltags und die Vermittlung einer lebensgeschichtlichen Biographie. Es soll auf der Basis dieses Konzepts ein möglichst entinstitutionalisiertes familiäres Lebensfeld geschaffen werden, das sich den Lebensverhältnissen von Kindern und Jugendlichen annähert. Andererseits sollen die Verstrickungen und negativ wirkenden Konflikte realer Familien (Enge und Isolation, emotionale Überforderung, Zwangsmitgliedschaft, autoritäre Verfasstheit) vermieden und die Vorzüge professioneller öffentlicher Erziehung (Fachlichkeit, hohes Reflexionsniveau, Methodenwissen und die für eine planvolle Pädagogik notwendige Distanz) genutzt werden. Diese Ziele sollen durch eine Reihe von Prinzipien und Vorkehrungen erreicht werden, die im Weiteren dargestellt werden. Ein fester Personalstamm soll Konstanz der Beziehungen, Normalität im Zusammenleben im Umgang zwischen den Erziehern und den Kindern Jugendlichen hergestellt werden.
In der Einrichtung sind fünf Mitarbeiter:innen (4,5 pädagogische Fachkräfte) tätig. Täglich leben sie den Kindern und Jugendlichen im Heim ein Lebens- und Familienmodell vor, dem sich die Kinder und Jugendlichen anschließen können, ohne dass es ihnen zwangsweise über geholfen wird. Es soll gewährleistet werden, dass die Kinder und Jugendlichen ein ausdifferenziertes Beziehungsangebot antreffen und sich an diejenige oder denjenigen der Pädagog:innen enger binden können, die / der ihrer individuellen Bedürfnis- und Problemlage am besten gerecht wird. In der Kleinsteinrichtung besteht Familienorientierung aus den Elementen gemeinschaftliches Wohnen, alters- und geschlechtsgemischte Gruppenzusammensetzung, Verständnis der Bedeutung der Herkunftsfamilie und Alltagsorientierung.
Ressourcenorientierung
Während die oben aufgelistete Indikationsstellung Defizite beschreiben, die sich im Zusammenhang mit den Gründen einer notwendig gewordenen Fremdunterbringung herausgebildet haben können, orientiert sich die Arbeit im Heim weg von der Reglementierung der „Störungen“ hin zur Förderung der individuellen Interessen und Fähigkeiten.
Auf der Basis so entwickelter Fähigkeiten und Stärken sowie des entwickelten Selbstvertrauens sollen die „Störungen“ kompensierbar oder funktional überflüssig werden. Die pädagogische Förderung umfasst einerseits heiminterne pädagogische Angebote, die in der Wochenplanung ihren Niederschlag finden und andererseits die Unterstützung und Ermutigung zur Wahrnehmung externer Freizeitmöglichkeiten und Interessen.
Grundleistungen
Die Standardleistungen kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute. Die Kleinsteinrichtung verfügt über 4 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer, 2 Bäder mit Dusche und Wanne, eine Wohnküche, ein Mitarbeiter:innenzimmer sowie einen Wohnraum.
Wir arbeiten auf die Rückführung in die Herkunftsfamilie oder gegebenenfalls die Integration in eine Pflegefamilie hin. In der Praxis gibt es viele Gründe dafür, warum diese Bemühungen im Einzelfall misslingen können oder unangebracht sind und die Einrichtung ein dauerhafter Lebensort für Kinder und Jugendliche wird. In diesem Fall ist es unser Ziel, die Jugendlichen so gut wie möglich auf ein selbständiges Leben vorzubereiten. Die Verselbständigung kann ab dem 16. Lebensjahr durch eine Einrichtung des Betreuten Wohnens erfolgen.
Ist ein Einrichtungswechsel unangemessen, kann ab dem 18. Lebensjahr die Verselbständigung aus der KJWG heraus durch die Anmietung von Wohnungen in der Umgebung sowie durch begleitende Nachbetreuung gewährgeleistet werden. Beide Wege sind geeignet, den Adressaten baldmöglichst nach der Volljährigkeit einen “sanften” Ausstieg aus der professionellen Unterstützung zu ermöglichen.
Der Erziehung in der Gruppe der Gleichen und der Gemeinschaft kommt für die menschliche Entwicklung eine hervorragende Bedeutung zu. In vielen Fällen scheint es gerade hier möglich, den Kindern und Jugendlichen Gefühle von Solidarität, Emotionalität, Aufeinander-angewiesen-sein und die Qualität stabiler längerfristiger Beziehungen zu vermitteln. Das Zusammenleben von sechs Kindern mit ihren Erzieher soll die sozialen Beziehungen fördern und auf der Basis konstanter, berechenbarer Beziehungen innerhalb der Wohngruppe den emotionalen Bezugspunkt und Rückhalt für die Bewohner darstellen. Gerade hier können elementare Formen sozialer Interaktionen gelernt und ausprobiert werden. Gemeinsames Spielen, Theaterspielen, Kommunikationsübungen (Diskussionen), Bewegung, Ausflüge und Reisen sind.
Ein weiteres Beispiel ist die Gruppenkonferenz. Darin wir Sozialverhalten gelernt und angewendet und ein demokratischer Erziehungsstil verwirklicht. In diesen Besprechungen können sich die Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung des Gruppenlebens und an Entscheidungen in der Einrichtung beteiligen und ihren Fähigkeiten entsprechend eigene Probleme und Konflikte bearbeiten.
Die Kinder und Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen im Einzugsbereich der Einrichtung. Die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Fachlehrern, die tägliche Hausaufgabenbetreuung ist Gegenstand der täglichen Arbeit der Mitarbeiter.
Zusatzleistungen
Ggf. zusätzlich führen Psycholog im Auftrag des Jugendamts bzw. im Rahmen des Hilfeplans psychologische Diagnostik durch. Solche Aufträge betreffen in der Regel die differenzierte Erhebung und Feststellung des Hilfe- und Förderbedarfs. Bei speziellen Fragestellungen – z.B. genauere Untersuchung von Teilleistungsschwächen mit Ableitung einer differenzierten Therapie oder schwerwiegenden Störungsbildern mit der Notwendigkeit ärztlicher Abklärung – werden die Möglichkeiten ambulanter Kinder- und Jugendpsychiatrischer Praxen genutzt. Hierbei bestehen Kooperationen zu Praxen in Neubrandenburg, Greifswald und Stralsund und zum Sozialpädiatrischen Zentrum in Greifswald.
Therapeutische und heilpädagogische Leistungen, erlebnispädagogische Angebote sowie zusätzliche sozialpädagogische Einzelförderungen können durch ein individuell zu entwickelndes Hilfearrangements im Rahmen der Jugendhilfestation oder von externen Fachleuten durchgeführt werden. Der Einsatz von individuellen Sonderleistungen muß im Hilfeplangespräch erörtert worden sein und vom einweisenden Jugendamt, den Personensorgeberechtigten sowie der Einrichtung gleichermaßen als geeignet und notwendig anerkannt werden.
Personal
Für die Betreuung der Gruppe stehen 4,5 Pädagogische Fachkräfte (Erzieher, Heilerzieher u.a.) sowie Personalanteile aus den gruppenergänzenden Diensten zur Verfügung.
Wöchentlich findet ein Teamgespräch aller statt. Hinzugezogen werden andere beteiligte Fachkräfte für Fallgespräche sowie die Leitung für dienstliche Angelegenheiten. Die Mitarbeiter nehmen einmal im Monat an trägerinternen Weiterbildungen zu aktuellen Themen der Jugendhilfe sowie regelmäßig an externen Fortbildungen teil. Darüber hinaus wird in der Jugendhilfestation Supervision durch eine anerkannte externe Supervisorin angeboten.
Die Beratung der Mitarbeiter findet durch Einbindung von Fallbesprechungen nach sozialwissenschaftlich anerkannten Modellen (Themenzentrierte Interaktion, Reflecting Team, Kollegiale Beratung nach Hekele) in die Jugendhilfestation statt. Dabei werden Auffälligkeiten und Stärken der Kinder und Jugendlichen vor dem Hintergrund sozialpädagogischer und psychologischer Theorien analysiert und pädagogische Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Einhaltung des gesetzlichen vorgeschriebenen Datenschutzes wird gewährleistet. Die Fallbesprechungen erfolgen in anonymisierter Form, Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Betroffenen.