Schulsozialarbeit
SCHULE ELUHCS
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Die nachfolgenden Ausführungen zur Konzeption eines Projekts der Schulsozialarbeit in der Hansestadt Stralsund nehmen Bezug auf die dazu von Schulleitern, Schulräten und der Verwaltung des Jugendamts definierten Rahmenkriterien und Standards (siehe dazu Papier vom 12.01.1999). Ferner sind Grundlage die Informationen des Sozialatlasses der Hansestadt Stralsund für die Wohngebiete Grünhufe und Triebseer Vorstadt. Darüber hinaus wird ausdrücklich auf die einschlägigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum einen in § 13(1) KJHG, der Schulsozialarbeit als ein weitgehend eigenständiges Aufgabenprofil der Jugendhilfe definiert, und zum anderen in § 2 des SchulG des Landes Mecklenburg-Vorpommern, verwiesen.
Das Jugendamt der Hansestadt Stralsund ist an den VSP e.V. mit der Bitte herangetreten, ein Angebot für ein Projekt der Schulsozialarbeit unter Bezugnahme auf die vorgegebenen Standards für die Stadteile Grünhufe und Triebseer Vorstadt einzureichen. In diesen Einzugsgebieten existieren unterschiedliche Schultypen (Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschule). Entsprechend diesen unterschiedlichen Schultypen bedarf es auch einer differenzierten Konzeptionierung von schulsozialarbeiterischen Handlungsansätzen bzw. Angeboten. Dabei wird darauf zu achten sein, dass es schultypenübergreifende allgemeine, aber auch insbesondere schultypenspezifische Problem- bzw. Bedarfslagen geben dürfte. So wird etwa ein allgemeinverbindlicher gewaltpräventiver Ansatz unter angemessener Berücksichtigung der Variablen „Lebensalter“ und „Unterrichtsorganisation“ im Grundschulbereich anders konzipiert werden müssen, als etwa in einer Gesamtschule und nochmals anders als in einem Gymnasium.
Ebenso werden besondere demographische Merkmale der jeweiligen Stadtteile von hervorgehobener Bedeutung für die Konzeptionierung sein. Die Angaben hierzu im Sozialatlas der Hansestadt Stralsund sind dabei nur bedingt hilfreich. Sie vermitteln zwar einen guten Überblick über das vorhandene Dienstleistungsangebot der Sozialbranche in den jeweiligen Stadtteilen, informieren jedoch nicht über das Qualitätsprofil der einzelnen Anbieter sozialer Dienstleistungen. Ebenso fehlen jegliche Angaben zur sozialen Schichtung in den beiden Stadtteilen. Beide Faktoren sind jedoch u.a. wichtige Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Konzeptionierung von schulsozialarbeiterischen Angeboten.
Der rasante gesellschaftliche Wandel, charakterisiert durch Individualisierung von Lebensverläufen und wachsende Pluralisierung von Lebenslagen erreicht in zunehmendem Maße auch Kinder und Jugendliche. Biographische Unstetigkeit, zunehmende Risiken, Wertewandel sind aktuelle Zeitzeichen dieser Entwicklung im Gefolge gesellschaftlich erzwungener Modernisierung. Familiale Sozialisationsstrukturen – auch unterschiedlichster inhaltlicher Ausprägung – können nur noch bedingt die nachwachsende Generation auf die zukünftigen Anforderungen an die Daseinsbewältigung vorbereiten, da tradierte Wissensbestände und Kompetenzen der Elterngeneration nur noch eingeschränkt tauglich sind für die Bewältigung aktueller Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen.
Damit wächst die Bedeutung und die Notwendigkeit institutioneller Ersatzstrukturen, wie sie Schule und Jugendhilfe idealtypisch abbilden. Gerade in der Schule mit seinem ausgeprägten Pflichtcharakter lassen sich die gesellschaftlich vermittelten Problemlagen als Folgen der oben beschriebenen Modernisierungsprozesse am Beispiel einzelner Schülerbiographien hervorragend beobachten. Einzelne Schüler werden im Organisationssystem Schule als extrem auffällig wahrgenommen, familiale Kompetenzmängel unterschiedlichster Art im wesentlichen dafür verantwortlich gemacht; schulinterne Strukturelemente als begünstigende Faktoren hingegen selten in Erwägung gezogen.
Grob zusammengefasst begründet diese Entwicklung das gemeinsame Aufgabenprofil von Schule und Jugendhilfe, so wie es u.a. in den spezifischen Gesetzesgrundlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck gebracht wird. Schulsozialarbeit mit ihren unterschiedlichen Facetten ist auf der unmittelbaren Handlungsebene das geeignete Instrument, diesen gemeinsamen Arbeitsauftrag konzeptionell zu begründen und fachlich umzusetzen. Wesentliche Aufgabe von Schulsozialarbeit ist es demnach, durch den Aufbau einer differenzierten Angebotsstruktur im Bereich sekundärer Sozialisation (Schule) Kompetenzdefizite, die im Bereich der Primärsozialisation (Familie) entstanden sind, auszugleichen. Ferner obliegt ihr, neben dieser eher kompensatorischen Funktion, die Aufgabe, bisher ungenutzte persönliche und institutionelle Ressourcen durch gezielte Intervention zu identifizieren, zu entwickeln und zu fördern. Damit soll sie einen wesentlichen Beitrag zur gelingenden individuellen Lebensführung bzw. -gestaltung von Kindern und Jugendlichen leisten und somit ihre dauerhafte gesellschaftliche Integration sichern.
Ein gemeinsames einheitliches Selbstverständnis von Schulsozialarbeit gibt es bisher nicht, so daß einem einheitlichen Begriff zum Teil unterschiedliche Inhalte und unterschiedlichen Begriffe weitestgehend identische Inhalte zugeordnet werden. In der Fachdiskussion lassen sich folgende Begriffe identifizieren: Schulsozialarbeit (Deutsches Jugendinstitut), schulbezogene Jugendarbeit (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII), schulbezogene Jugendsozialarbeit (BAG-JAW), schulbezogene Jugendhilfe (Prüß), soziale Arbeit in der Schule (Glanzer), soziale Arbeit an Schulen (Land Brandenburg) und Schulsozialpädagogik (Littwin). Der Antragsteller vermag nicht abschließend die Eignung der unterschiedlichen Begriffe für die angemessene Skizzierung des Handlungskontexts einzuschätzen. Er hält es darüber hinaus aber auch für überflüssig, noch einen weiteren Begriff zu entwickeln, so daß er nachfolgend die Bezeichnung Schulsozialarbeit verwenden wird. Er hält es allerdings für geboten, kurz auf einen anderen – aus seiner Sicht sehr wesentlichen – Aspekt einzugehen, der die strukturellen Voraussetzungen der Entwicklung von Schulsozialarbeit betrifft.
Eine hinreichende Konzeptionierung von schulsozialarbeiterischen Handlungsansätzen bedarf gewisser – formal vorbestimmter – Grundvoraussetzungen, die sich aus der gemeinsamen Verantwortung von Schule und Jugendhilfe für eine gelingende Lebensführung und -gestaltung von Kindern und Jugendlichen ableiten lassen. Eine fachlich fundierte Schulsozialarbeit bedarf auf der unmittelbaren Ebene gemeinsamer Verantwortungsstrukturen von Schule und Jugendhilfe. Das heißt im formellen Sinne, daß kein Unterstellungsverhältnis einer Berufsgruppe unter eine jeweils andere erfolgen kann, und weiter: Lehrer und Sozialarbeiter haben eine gemeinsame Verantwortung für Maßnahmen im Handlungsfeld Schule, die sich durch eine entsprechende Einbindung in die Schul- und Jugendhilfegremien strukturell abbilden muß. Soweit man diese wesentlichen strukturellen Voraussetzungen nicht berücksichtigt bzw. eine hierarchische Ablauforganisation im Verhältnis zwischen Lehrern und Schulsozialarbeitern bevorzugt, wird eine hinreichende Entwicklung von einzel- und handlungsfeldbezogenen Unterstützungsarrangements wahrscheinlich eher nicht gelingen können, da die Kompetenzprofile der beteiligten Berufsgruppen von vorn herein strukturell unterschiedlich gewichtet werden würden.
Grundsätzlich läßt sich der methodische Ansatz über allgemeinverbindliche Leitorientierungen und fachliche Standards beschreiben, ehe er feld- und aufgabenbezogen projektspezifisch definiert werden kann. Es werden deshalb nachfolgend zunächst Leitorientierungen und fachliche Standards sozialarbeiterischen Handelns beschrieben, die für das Handlungsfeld Schulsozialarbeit konstitutiv sind:
(1) Der Handlungsansatz basiert auf einer ganzheitlichen, sozialökologischen Sichtweise des materiellen und/oder psychosozialen Problemlagenspektrums der Zielgruppe. Dieser Ansatz wird in einem ersten Schritt durch Bezugnahme auf systemtheoretische bzw. systemische Theoriegrundlagen gebrauchfähig. In einem zweiten Schritt wird eine sozialräumliche und prozeßorientierte Handlungsorientierung vorgenommen.
(2) Der sozialräumliche Ansatz bildet dabei die Komplexität vielschichtiger Problemlagen im Stadtteil ab und ermöglicht deren Erfassung als wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete, methodischen Standards verpflichtete, und ergebnisorientierte Interventionsplanung im Feld, die sich an den drei grundlegenden Arbeitsformen: Soziale Einzelfallhilfe, Soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit orientiert und sich dabei der Vielfalt ihrer spezifischen Methodenansätze bedient.
(3) Der prozeßorientierte Ansatz bildet die ganzheitliche Handlungsorientierung in bezug auf die Einschätzung vielschichtiger Problemlagen und deren Behandlung idealtypisch ab durch die Erfassung der wechselseitigen Durchdringung und Dynamik sozialer Problemlagen. Er soll systematisch eine lineare Einschätzung sozialer Problemlagen sowie eine dementsprechende Interventionsplanung vermeiden, da diese den komplexen Problemlagen von Klienten sowie dem ebenso komplexen Anforderungen an professionelle soziale Arbeit nicht gerecht wird.
Darüber hinaus orientiert sich die Konzeption an folgenden Struktur- und Handlungsmaximen:
Die menschenbildliche Orientierung des Sozialwesens ist in der Regel abhängig von dem verbindlichen Gesellschaftsmodell. Dieses prägt die grundsätzlichen Zieldefinitionen sozialer Arbeit und humanistischen Standards der Art und Weise des Umgangs mit den Zielgruppen sozialer Arbeit. Eine zeitgemäße menschenbildliche Wertorientierung bezieht sich dabei auf die Grundannahmen der Humanistischen Psychologie. Diese unterstellt die prinzipielle Entwicklungsfähigkeit des Menschen; dementsprechend werden fachliche Standards sozialer Arbeit an dieser Grundmaxime ausgerichtet. Eine solche menschenbildliche Grundhaltung ist deshalb unverzichtbarer Bestandteil für die MitarbeiterInnen des Projekts.
Ein lebensweltbezogener Handlungsansatz sozialer Arbeit ist unverzichtbarer Bestandteil der Erfassung vielfältiger und vor allem unterschiedlicher sozialer Realitäten von Individuen in der offenen Zivilgesellschaft. Er ermöglicht problemlagen- und milieugerechte Varianten des Zugangs professionellen Handelns durch Einbeziehung lebensweltbedingungen der Zielgruppe. Für die Zielerreichung des Projekts Schulsozialarbeit wird es deshalb von herausragender Bedeutung sein, inwieweit lebensweltsnahe Angebotsstrukturen in Schule und sozialem Umfeld für die Schüler entwickelt werden können.
Dieser Handlungsansatz orientiert sich bewußt an der Identifizierung, Entwicklung und Förderung persönlicher und feldspezifischer Ressourcen. Er verzichtet umgekehrt bewußt auf einen ausschließlich defizitorientierten sozialarbeiterischen Blick. Ein solcher Handlungsansatz konzentriert sich deshalb im besonderen auf die Förderung der Selbstbemächtigung der Zielgruppe. Persönliche und feldspezifische Entwicklung der Ressourcen wird deshalb ein ganz wesentliches Aufgabenprofil der ProjektmitarbeiterInnen sein.
Dezentrale, den regionalen Bedingungen entsprechende, Dienstleistungsangebote sind Voraussetzung für die Umsetzung allgemeinverbindlicher fachlicher Standards wie. z. B. eine wohnortnahe niederschwellige Angebotsstruktur. Der Grad ihrer Ausprägung entscheidet deshalb wesentlich über die Qualität der Versorgungsstruktur im sozialen Bereich. Diesen entscheidenden Handlungsprämissen wurde bereits durch die von Schul- und Jugendverwaltung definierten Rahmenbedingungen des Projekts Rechnung getragen.
Funktionierende professionell organisierte und fachlich fundierte soziale Netzwerke sind wesentliche Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Angebotsstruktur sozialer Dienstleistungen in einem definierten Raum (Region / Kommune / Stadtteil / Quartier). Sie sind gekennzeichnet durch zielgeleitete Kooperationsbeziehungen zwischen MitarbeiterInnen unterschiedlicher Anbieter und der funktionalen Koordination auf Trägerebene. Der Erfolg des Projektes wird ganz wesentlich auch davon abhängen, ob es gelingt, eine funktionierende Netzwerkstruktur innerhalb der Institution Schule und in den diversen Umweltbereichen der Stadteile nachhaltig zu entwickeln.
Zielgerichtete, an qualitativen Standards orientierte, soziale Arbeit muß ergebnisorientiert sein. Einschätzung, Prognose, Zieldefinition und Zielerreichung sind wesentliche Bestandteile ergebnisorientierten Handelns mit Einzelnen, Gruppen und im Gemeinwesen. Effektivitäts – und Effizienzkriterien sollten daher neben rein fachlichen Kriterien in die Ergebnisbewertung einbezogen werden, um die gesellschaftliche Akzeptanz der geleisteten Arbeit zu erhöhen. Dieser Handlungsmaxime scheint durch die beabsichtigte Institutionalisierung von Begleitforschung im wesentlichen entsprochen worden zu sein.
Die beabsichtigte Implementation von schulsozialabeiterischen Handlungsansätzen als neues bzw. ergänzendes Angebotssegment im Schulalltag dokumentiert zunächst einmal die Tatsache, daß mit den vorhandenen schulinternen Ressourcen den wachsenden Problemlagen von Kindern und Jugendlichen nur bedingt begegnet werden kann. Die Folge ist einerseits die zunehmende gezielte Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen, die sozial nicht integrierbar sind und/oder den Leistungsanforderungen nur unzureichend gerecht werden. Andererseits ist dieser Entwicklung komplementär, daß insbesondere diese Kinder und Jugendlichen vorsätzlich dem Unterricht fernbleiben.
Diese so dokumentierte Ausgrenzungsproblematik definiert zugleich den impliziten Arbeitsauftrag der Schulsozialarbeit, der sich durch den Begriff soziale Integration fassen läßt. Soziale Integration als Zielorientierung bezieht sich dabei vorrangig auf folgende zwei Handlungsebenen. Zum einen ist damit die soziale Intergration von Schülern in den formalen Kontext Schule dergestalt gemeint, daß sie den vielfältigen Anforderungen durch sozial integriertes Verhalten entsprechen. Zum anderen beinhaltet diese Zieldefinition, dem Gesetzesauftrag der Schule entsprechend, die dauerhafte soziale Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft. Schule hat demnach einen wesentlichen Beitrag zu einer dauerhaft gelingenden Lebensführung und -gestaltung von Menschen zu leisten. Da Sie diesen Auftrag aus unterschiedlichen Gründen zunehmend nur noch bedingt umsetzen kann, greift sie auf Kompetenzprofile der Sozialarbeit zurück und bezieht Schulsozialarbeit in ihren Alltag ein.
Der oben definierte Integrationsauftrag soll durch einzelfall- und handlungsfeldbezogene Unterstützungsangebote umgesetzt werden. Die wesentlichen Elemente solcher Arrangements sollen in Absprache zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeitern erfolgen. Die Ziele sollen durch präventive und intervenierende Angebotsstrukturen erreicht werden, die vor Projektbeginn als grundsätzliche Leitorientierungen zwischen den Projektbeteiligten definiert werden und verbindlichen Charakter für die Strukturierung der Alltagsarbeit haben sollen.
Der Handlungsansatz bedient sich zunächst der drei klassischen Arbeitsformen: soziale Einzelhilfe, soziale Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit. Diese Maßnahmen werden administrativ zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfe und operativ zwischen den beteiligten Fachkräften in der Schule, also vorwiegend Lehrkräften und Sozialarbeitern, abgestimmt und vereinbart. Sie bilden das ganzheitliche Professionsverständnis des zugrundeliegenden Handlungsansatzes ab. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsformen vermittelst spezifischer Methodenansätze soll zwischen den Beteiligten schultypenspezifisch ausgehandelt und entsprechend konzipiert werden:
Bei der Entwicklung eines schulsozialarbeiterischen Handlungsansatzes bietet es sich an, auf bestehende und weitgehend funktionierende Strukturen zurückzugreifen. Dies bedeutet auf der Handlungsebene, daß Schulsozialarbeit als fachlich unabhängiges Gestaltungsinstrument in die schulinternen Gremien bzw. den Schulalltag integriert werden soll. Daraus ergibt sich ferner, daß Entscheidungen von weitreichender Tragweite, insbesondere aber im Einzelfallbereich nicht ohne Beteiligung der Schulsozialarbeiter und erst nach abschließender Prüfung, ob aus fachlicher Sicht alles getan worden ist, getroffen werden sollen. Das Konsensprinzip soll hierbei die Leitorientierung sein. Konkret bedeutet dies, daß in allen Schulgremien die Schulsozialarbeit als Funktionselement vertreten sein soll und die entsprechenden KollegInnen auch ein Anhörungsrecht haben.
Schulsozialarbeit wird darüber hinaus auch als Verbindungsglied im Sinne eines Netzwerkes zu anderen externen Leistungsanbietern begriffen. Das heißt bei der Konzeption von einzelfall- und handlungsfeldbezogenen Unterstützungsarrangements soll auf die fachlichen Kompetenzen externer Anbieter sozialer Arbeit zurückgegriffen werden. Ferner wird vorgeschlagen, einen schulinternen Koordinierungsrat einzurichten, bei dem sämtliche schulsozialarbeiterischen Aktivitäten zusammenlaufen sollen und der als institutionelle Verbindungsstelle zwischen Schul- und Jugendverwaltung fungieren soll.
Die Konzeption schulsozialarbeiterischer Handlungsansätze erweist sich als schultypenübergreifend und schultypenspezifisch und nimmt damit Bezug auf die von Schulverwaltung und Jugendverwaltung festgelegten Qualitätskriterien, wonach die Schulsozialarbeiter keine Freizeitbetreuer und Vertretungslehrer sein sollen. Damit bleibt hinreichend Raum für schulsozialarbeiterisches Handeln im Sinne präventiver und intervenierender Handlungsstrategien jenseits von Freizeitpädagogik und Lehrerdasein. Das Instrumentarium hat insofern einen dualen Charakter. Zunächst sollen in der Wertorientierung bzw. bei der Konzeption die präventiven Handlungsstrategien überwiegen. Interventionskonzepte sollen erst dann eingesetzt werden, wenn die Nutzung präventiver Ressourcen weitestgehend erfolglos geblieben ist. Die Realität indes wird erfahrungsgemäß häufig jedoch eine andere sein, weil aufgrund aktuellen Handlungs- bzw. Interventionsbedarfs auf die mittelfristige Wirkung präventiver Strategien nicht alleine gesetzt bzw. gewartet werden kann. Insofern ist bei realistischer Betrachtungsweise davon auszugehen, daß inbesondere auch unter Berücksichtigung der geplanten personellen Ressourcen (eine Stelle pro Schule) trotz aller fachlicher Bedenken einzelfallbezogene Interventionen im Sinne einer Notfallindikation einen umfangreichen Anteil des Tagesbugdets des Schulsozialarbeiters einnehmen werden.
Im Hinblick auf mögliche Arbeitsinhalte bzw. -schwerpunkte schulsozialarbeiterischer Tätigkeit soll zunächst auf einen wesentlichen strukturellen Aspekt der Organisation bzw. Ausgestaltung entsprechender Aktivitäten hingewiesen werden. Es sollen zwei Angebotssegmente geschaffen werden. Dabei handelt es sich um schultypübergreifende und schultypenspezifische Angebote, die entsprechend den jeweils definierten Bedarfen entwickelt werden sollen. Die schultypenübergreifenden fachlichen Ansätze sollen gemeinsam in der Projektgruppe in Abstimmung mit den Fachkräften vor Ort (LehrerInnen / SchulsozialarbeiterInnen) entwickelt werden. Die schulspezifischen Angebote sollen mit den Fachkräften der Schule entwickelt und umgesetzt werden. Die entsprechenden Verantwortungsstrukturen sind dann noch im Detail auszuhandeln. Da es wenig sinnvoll erscheint, an den beteiligten Fachkräften vorbei inhaltliche schultypenübergreifende bzw. schultypenspezifische Arbeitsinhalte zu definieren, sollen nachfolgend potentiell mögliche Arbeitsinhalte aufgelistet werden, die jedoch nur vorläufigen Charakter haben können:
Über die Fülle denkbarer Einsatzmöglichkeiten ließe sich problemlos weiter spekulieren. Dies scheint aber angesichts begrenzter personeller und sicher auch finanzieller Ressourcen müßig. Bei realistischer Einschätzung der Sachlage wird man inhaltliche Schwerpunktbildungen vornehmen müssen. Diese ergeben sich u.a. aus dem bereits oben skizzierten fachlichen Zugang im Sinne präventiver und intervenierender Handlungsstrategien.
Soweit die Einschätzung stimmen sollte, daß häufig aktuelles Konfliktmanagement in der Folge einer Nofallindikation erforderlich sein wird, ergibt sich daraus die Konsequenz, daß der beträchtlichste personelle Ressourcenanteil in diesem Bereich gebunden werden wird. Wenn man nun trotzdem den präventiven Strang schulsozialarbeiterischen Engagements nicht völlig außer acht lassen möchte, wird es unerläßlich sein, auch präventive Angebotselemente einzurichten. Dies könnte etwa durch Gruppenangebote geschehen, die vor allem das Ziel verfolgen, bestehende individuelle Risiken bei Schülern zu verringern. Ein bis zwei solcher Gruppenangebote in der Woche erscheinen realistisch. Dabei sollte auf zeitliche und personelle Kontinuität geachtet werden.
Geht man ferner davon aus, daß nicht nur aus Gründen der beabsichtigten Begleitforschung, eine fachlich fundierte Verlaufsdokumentation von einzelfall- und handlungsfeldbezogenen Maßnahmen erfolgen soll, sind der Bildung von Arbeitsschwerpunkten enge Grenzen gesetzt. Rechnet man den zusätzlichen zeitlichen Bedarf für notwendige Gremienarbeit noch hinzu, ist dies ein weiteres Argument für die Beschränkung auf das Machbare. Eindringlich ist davor zu warnen, das Angebotssegment Schulsozialarbeit mit überhöhten und unrealistischen Erwartungen zu überfrachten, die von vorn herein zum Scheitern verurteilt sind. Schulsozialarbeit wird nicht die originären Probleme der sekundären Sozialisationsinstanz Schule lösen können. Sie kann bedingt und überschaubar auf die Entwicklung einzelner Schüler und von Schulstrukturen versuchen, positiven Einfluß zu nehmen, soweit alle Beteiligten von einem gemeinsamen internen Grundverständnis ausgehen. So betrachtet kann durch Schulsozialarbeit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Schulstrukturen und ihrer Funktionsweisen geleistet werden.