KND
KinderNotDienst
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KND | KinderNotDienst
Alte Richtenberger Straße 60
18437 Stralsund
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kindernotdienst.stralsund@vsp-mv.de
Wir sind eine engagierte Gemeinschaft von Sozialarbeitern, Pädagogen und freiwilligen Helfern, die sich leidenschaftlich für das Wohlergehen und die Unterstützung von Kindern einsetzen. Unser Ziel ist es, Kindern in schwierigen Lebenssituationen zur Seite zu stehen und ihnen eine sichere und liebevolle Umgebung zu bieten.
Der Kinder-Notdienst in Stralsund ist ein intensives Unterbringungssetting für 5 junge Menschen in akuten Krisensituationen im Kontext von akuten Kindeswohlgefährdungen. Hierbei wird ein integrativer Betreuungsansatz mit einer inkludierten Ausrichtung verfolgt, d.h. dass sowohl behinderte als nicht behinderte junge Menschen (bspw. i.S. § 35 a SGB VIII) in der Einrichtung Aufnahme finden. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden nur von Kindern und jungen Menschen gesprochen, wobei sowohl behinderte, von einer Behinderung bedrohte als auch nicht behinderte junge Menschen gemeint sind. Aufnahme finden ebenfalls junge Menschen anderer Herkunftsländer.
Das Alter der jungen Menschen beträgt in der Regel 0 – 13 Jahre. In Einzelentscheidungen ist in Absprache mit dem Jugendamt auch eine davon abweichende Unterbringung möglich, beispielsweise wenn es sich um Geschwisterkinderkonstellationen handelt.
Die Betreuung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Grundlagen gem. §§ 42, 42a SGB VIII. Vor diesem Hintergrund ist zunächst die grundsätzliche Aufnahme jedes Kindes, welches um Obhut bittet, unabhängig des weiteren (kurzfristigen) Verlaufs, rechtlich vorgesehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Verwaltungsakt der Inobhutnahme ausschließlich hoheitliche Aufgabe ist und somit nur vom öffentlichen Träger vorgenommen werden darf. Daher ist eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit auf kurzen Wegen zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten sicherzustellen.
Grundlegendes Ziel der Arbeit des Kindernotdienstes ist es, eine aktuelle akute Krisen- oder Gefährdungssituation abzuwenden und das Wohl des Kindes zu sichern in der Annahme, dass die Personensorgeberechtigten dieses aktuell nicht leisten können. Dazu stehen die Sicherung folgender Bedürfnisse nach Maslow (in der Reihenfolge) im Vordergrund:
Grundsätzlich stehen dabei die Versorgung der Grundbedürfnisse und dann entsprechend aufsteigend die weiteren im Vordergrund, wobei es zu beachten gilt, dass alle Bedürfnisse nebeneinander und gleichzeitig auftreten. Dementsprechend ist im pädagogischen Handeln auch in Krisensituationen auf alle Bedürfnisse zur Sicherung des Kindeswohl zu achten und somit in jedem Einzelfall individuell auf die entsprechenden Bedürfnisse einzugehen. Die Unterstützung des Kindernotdienstes geht somit weit über die Sicherung der Grundbedürfnisse hinaus. Dabei können insbesondere in Krisensituationen die Sicherung sozialer– und Individualbedürfnisse extrem stabilisierend für den Einzelnen wirken. So viel kindliche Unbeschwertheit in dieser Krisensituation zu erzeugen und zuzulassen haben oberste Priorität, um (seelische und körperliche) Verletzungen zu reduzieren und ggf. zeitweilig auszublenden.
Eine Notwendigkeit einer Aufnahme / Unterbringung im Kindernotdienst stellt in unserer Annahme in jedem Fall für die jungen Menschen eine krisenhafte, emotional hochbelastende Situation mit im Einzelfall existentiell bedrohlichen Ängsten dar. Somit ist bereits der erste Kontakt mit hoher Sensibilität zu gestalten und nicht an vorgefertigte Aufnahmeabläufe oder –verfahren gekoppelt. Hier wird entsprechend des Konzeptes der Subjektorientierung empathisch pädagogisch gehandelt, vom ersten Moment an Beziehung, Schutz sowie Sicherheit angeboten und Entspannung als Gegenpol zur vorhandenen Anspannung in den Vordergrund gestellt. Im Vordergrund steht hierbei immer der Schutz des Kindes, wobei die Sicherstellung der Primärbedürfnisse (med. Hilfe, Essen Trinken, etc.) äußerste Priorität hat.
Aber auch für die betroffenen Personensorgeberechtigten ist die Maßnahme der Inobhutnahme oft emotional hoch belastend. Auch Ihnen wird empathisch entgegengetreten und Fragen nach Verantwortlichkeiten bzw. Schuld vermieden, da diese in der aktuellen Situation nicht lösungsorientiert erscheinen.
Deeskalierend ist die Arbeit, indem die Mitarbeiter zunächst eine allparteiliche und wertfreie Haltung gegenüber den jungen Menschen und deren Eltern einnehmen, zunächst sich mit der akuten Situation im Hier und Jetzt befassen und Ursachen und vorangegangene Entwicklungen weitestgehend außer Acht lassen. Ursachenforschung für die Situation verbietet sich zunächst. Vielmehr wird ein auf die Zukunft gemeinsames Interesse an dem Wohl des Kindes versucht auszurichten.
Einzelfallorientiert ist die Arbeit, insofern die jungen Menschen und ihre Personensorgeberechtigten in ihrer Biographie und gewachsenen Individualität akzeptiert und keiner Standardbehandlung oder psychologischen Manipulation unterzogen, sondern an der Bearbeitung ihrer Probleme aktiv beteiligt werden.
Emotional stabilisierend ist die Arbeit, indem Zeit und Raum für entlastende Gespräche (bei Bedarf auch zusätzlich psychologisch unterstützt) zur Verfügung stehen, bei Bedarf (zusätzliche) begleitete Kontakte oder auch über die Personensorgeberechtigte hinausgehende soziale Kontakte unterstützt werden und lebensbejahende Aktivitäten angeboten werden.
Alltagsorientiert ist die Arbeit, indem so viel Alltag wie möglich als Sicherheit gebende Struktur mit den entsprechenden sozialen Kontakten für die jungen Menschen erhalten bleibt, wobei dies im Einzelfall gemeinsam mit den Beteiligten entschieden wird
Transparent ist die Arbeit, indem nach Möglichkeit alle Schritte des Verfahrens der Inobhutnahme und die aktuelle Situation des jungen Menschen mit den Personensorgeberechtigten besprochen und diese über ihre Handlungsmöglichkeiten beraten werden.
(Im Einzelfall kann es hier in Absprache mit dem Jugendamt und/oder Familiengericht im Sinne der jungen Menschen zu Ausnahmen kommen)
Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erfolgt der Zugang über zwei Möglichkeiten.
Selbstmelder: Wenn ein Kind um Obhut bittet, ist es grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Obhut zu nehmen (vgl. GK-SGB VIII, § 42, RZ. 16 ff.). Daher ist das Kind grundsätzlich vorerst aufzunehmen. Da den Verwaltungsakt der Inobhutnahme nur das Jugendamt selbst vollziehen darf, ist das Jugendamt zwingend unverzüglich zu beteiligen und das weitere Verfahren abzustimmen. Die Information an die Personensorgeberechtigten erfolgt in Abstimmung mit dem Jugendamt durch dieses oder durch den Kindernotdienst. Die Anzahl der Selbstmelder wird sich aufgrund der Altersgruppe des Kindernotdienstes auf wenige Ausnahmen beschränken. Selbstmelder ab 14 bis 17 Jahren werden entweder direkt an den Fachdienst Jugend oder an den bestehenden Jugendnotdienst vermittelt, ggf. begleitet.
Zuweisung durch das Jugendamt: Die Zuweisung durch das Jugendamt erfolgt in der Regel, wenn die jungen Menschen sich als Selbstmelder im Jugendamt gemeldet haben oder das Jugendamt selbst im Rahmen der Prüfung einer Kindeswohlgefährdung eine Inobhutnahme vollzieht. In diesen Fällen wird der junge Mensch in der Regel durch das Jugendamt, die Polizei oder andere Beteiligte nach vorheriger Ankündigung in den Kindernotdienst gebracht. Nach vorheriger Absprache mit dem Jugendamt ist in Ausnahmefällen das Holen durch die Mitarbeiter des Kindernotdienstes bei einer Doppelbesetzung möglich.
Unsere Dienstpläne gestalten wir so, dass einerseits möglichst lange Phasen entstehen, in denen kontinuierlich an und mit den Beziehungen zu den jungen Menschen gearbeitet werden kann und die individuellen Krisensituationen und deren Entwicklung gut beobachtet und kleinschrittig modifiziert werden können. Andererseits berücksichtigen wir bei der Dienstplangestaltung aber auch, dass das Wissen und Erleben möglichst aller Mitarbeiter zeitnah zusammengetragen werden kann, um so bessere Möglichkeiten zur Evaluation zur Verfügung zu haben. Im Kindernotdienst ist der Dienstplan so gestaltet, dass aufgrund der Altersspanne der Zielgruppe und der hochkrisenhaften Grundkonstellation in der Regel eine ständige Doppelbesetzung möglich ist. Der Dienstwechsel erfolgt zeitversetzt, so dass Informationslücken so klein wie möglich gehalten werden können. Durch die Doppelbesetzung kann ein individuelles Versorgen und Arbeiten entsprechend der hohen Anforderungen, insbesondere für sehr junge Kinder (Kleinkinder, ggf. Säuglinge) sowie Einzel- und Gruppenaktivitäten strukturiert Berücksichtigung finden.
Neben der Alltagsgestaltung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Einzelförderung zur Verfügung. Sie reichen von gezielten Elterngesprächen zur Vorbereitung auf eine Entlassung oder Beurlaubungen über Übungen zum Erlernen sozialer Kompetenzen, von psychomotorischen Trainings und heilpädagogische Übungen zu Lesetrainings im Zusammenhang mit Legasthenie sowie vieles andere mehr.
Welche Maßnahmen im Einzelfall eingesetzt werden (sollen), ergibt sich aus der Konstellation im Einzelfall in Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt. Einzelförderung soll sich dem Namen nach am speziellen Einzelfall orientieren entsprechend einzelfallorientierter Gegebenheiten. Hier ist die separate Betreuung eines einzelnen jungen Menschen zusätzlich zum Alltag möglich. Dabei variiert der Umfang dieser Einzelförderung entsprechend dem Bedarf und den zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiter.
Eine der pädagogischen Methoden, die im Kindernotdienst des VSP zur Anwendung kommt, sind die sog. “pädagogischen Projekte”. Darunter verstehen wir eine Aktivität über einen beschreibbaren Zeitraum, an der sich entweder möglichst alle aktuellen Bewohner oder einzelne Bewohner beteiligen. Hier werden bewusst altersspezifische Projekte angeboten. Solche Projekte sind beispielsweise Umgestaltungsaufgaben am oder um das Haus herum, Koch- und Backprojekte, mit pädagogischen Herausforderungen verbundene Ausflüge, wie z.B. zu einem Klettergarten. Auch gemeinschaftliche Aktivitäten, die nicht nur der Erholung/Entspannung, sondern auch der Intensivierung des Zusammenlebens und Steigerung der Verantwortung gegenüber dem Ganzen und gegenüber sich selbst dienen, fallen unter die Kategorie “pädagogische Projekte”.
Pädagogische Projekte werden als solche besprochen sowie arbeitsteilig geplant und organisiert. Ein Projekt muss als solches “benannt” sein. Projekte finden mehrmals statt. Sie werden beispielsweise in speziellen Projekttagebüchern oder auf Fotos dokumentiert und mit den Beteiligten ausgewertet. Die Einbindung der Personensorgeberechtigten oder wichtiger Bezugspersonen in Projekte ist wünschenswert und kann neue und entspannte Familienerlebnisse als Voraussetzung für eine Rückführung bieten.
Partizipation als einer der bedeutendsten Gelingensfaktoren in der sozialen Arbeit ist unabdingbar und meint an dieser Stelle für den Kindernotdienst neben der Einbindung der Personensorgeberechtigten/Erziehungsberechtigten insbesondere die Einbindung und Beteiligung der unmittelbaren Co-Produzenten – die jungen Menschen. Dies geschieht in erster Linie in der Alltagsgestaltung in der Gruppe, in der Einzelfallarbeit und in der Projektplanung. Partizipative Elemente in der Arbeit sind zum Beispiel:
Gemeinsame altersentsprechende Ausgestaltung und Individualisierung des Zimmers im Rahmen der Möglichkeiten;
In der Einzelfallarbeit wird zur Transparenz im Rahmen der Beteiligung im Alltag viel mit persönlichem Feedback gearbeitet, um das Erleben und die Sichtweisen des Teams den jungen Menschen zugänglich zu machen.
Spezifische Angebote sind beispielsweise über die Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Trägers möglich. Hier können bspw. Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostiken, Möglichkeiten der Krisenbewältigung oder kommunikationsfördernde Hilfestellungen dem familiären System angeboten werden. Diese zusätzlichen Angebote richten sich sowohl an die jungen Menschen als auch an die Personensorgeberechtigten und können aus der offenen Erziehungsberatung durch die Psychologin oder die Sozialpädagogin der Erziehungsberatungsstelle geleistet werden. Ersttermine können hierfür in der Regel innerhalb von 5 Tagen angeboten werden.
Darüber hinaus können im Bedarfsfall trägerinterne Angebote, wie beispielsweise KleeWerk, kurzfristig hinzugezogen werden.
Während der Inobhutnahme von unbegleiteten ausländischen Kindern unterstützen die MitarbeiterInnen des Kindernotdienstes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen den öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei den Aufgaben gem. § 42 a Abs. 2. Hierzu werden Informationen, die die MitarbeiterInnen im Rahmen ihrer Betreuungsarbeit erlangen und die zur Durchführung der o.g. Aufgaben (Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Verteilungsverfahrens, verwandte Personen, Geschwisterkonstellationen) notwendig sind bzw. zur Aufklärung beitragen, an das Jugendamt weitergegeben. Darüber hinaus können diese Kinder zu notwendigen Arztbesuchen (Abklärung Gesundheitszustand für das Verteilungsverfahren) begleitet werden.
Eine Begleitung im Rahmen des Verteilungsverfahrens zum zuständigen Jugendamt kann nicht garantiert werden. Hier muss im Einzelfall entsprechend der aktuellen Belegung und der aktuellen Ressourcen entschieden werden.
In unmittelbarer Umgebung des Kindernotdienstes befindet sich eine Regionale Schule mit Grundschule. Kindergarten- und Horteinrichtungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Umgebung. Verschiedene Grund-, Regional-, Gesamt- und Förderschulen, Gymnasien sowie verschiedene Berufsschulen und Bildungsträger befinden sich in der Hansestadt Stralsund. Darüber hinaus ist es auch möglich, in besonderen Einzelfällen das Angebot der Ernst-von-Haselberg-Schule in Anspruch zu nehmen. Hier gibt es eine intensive Zusammenarbeit. Alle Schulen und Ausbildungseinrichtungen sind über Buslinien erreichbar. Die medizinische Versorgung wird durch private Arztpraxen oder Fachärzte und -kliniken in Stralsund gewährleistet. Mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Helios-Hanseklinikums kann der Träger auf eine langjährige Zusammenarbeit zurückblicken. Mit einem niedergelassenen Kinderarzt in unmittelbarer Umgebung gibt es ebenfalls eine jahrelange Zusammenarbeit. Eine Apotheke und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. Für die Kinder dieses Betreuungsangebotes werden aufgrund der voraussichtlich kurzen Aufenthaltsdauer vorzugsweise die Bildungseinrichtungen und –Institutionen weiterhin genutzt, in die die Kinder bei Aufnahme integriert sind.
Räumlich befindet sich das Unterbringungsangebot als eigenständige Wohneinheit im Erdgeschoss des Hauses Alte-Richtenberger-Straße 60. Zur Unterbringung der 5 jungen Menschen stehen 3 Einzelzimmer und ein Doppelzimmer zur Verfügung. Sie gewährleisten eine Unterbringung, orientiert an den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen und bieten notwendige Rückzugsmöglichkeiten.
In der abgetrennten Einheit des Kindernotdienstes des Hauses im Erdgeschoss befinden sich zwei Sanitärbereiche für die jungen Menschen. Der Büro- und Erzieherbereich befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss. Der Mitarbeiterbereich verfügt ebenfalls über einen separaten Sanitärbereich. Die offene Wohnküche bietet ausreichend Platz und ist an die Diele des Eingangsbereiches angeschlossen und erreichbar. Weitere Wirtschaftsräume befinden sich im Gebäudekomplex. Zudem ist ein Multifunktionsraum im 1. Obergeschoss vorhanden, der für Hausaufgaben, kreative Angebote, Einzelgespräche, o.ä. genutzt werden kann. Zum Haus gehört ein Außengelände, das nicht nur spezifischen Interessen und Bedürfnissen der zu betreuenden jungen Menschen entspricht (Spiel, Sport und Freizeit) sondern auch durch Freunde derer mit genutzt werden kann (Vermeidung von Isolierung und Stigmatisierung).
Für die Mobilität (Ausflüge, Einkäufe, Arztbesuche und das Alltagsleben) steht dem Kindernotdienst ein angebotseigenes Kraftfahrzeug zur Verfügung.
Den MitarbeiterInnen stehen im Bürobereich moderne Kommunikationsmittel zur Verfügung. So ist die Kommunikation und Dokumentation über einen PC mit Drucker, Scanner und Kopierer und Anbindung an ein firmeninternes Serversystem mit Intranet und Mailfunktion sichergestellt. Zudem sind ein Festnetztelefonanschluß mit Internet sowie ein Mobiltelefon (zur Erreichbarkeit während Abwesenheit) vorhanden.
Die Gesamtleitung des Kindernotdienstes erfolgt durch den Koordinator des VSP Stralsund, wobei die pädagogische Leitung durch eine weitere Mitarbeiterin der Jugendhilfestation geleistet wird. Insgesamt werden 7 pädagogische Mitarbeiter:innen für das Unterbringungsangebot vorgehalten. Sie werden sowohl von weiblichen als auch von männlichen pädagogischen Fachkräften besetzt.
Grundsätzlich agieren die Mitarbeiter:innen in einem multiprofessionellen Team mit folgenden Prinzipien:
Zusätzlich steht für hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Reinigung, Einkäufe) sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Renovierungsarbeiten, pflegerische Arbeiten im Außenbereich und Materialbeschaffung technisches Personal zur Verfügung.
Die Kooperation mit internen und externen Angeboten sind wichtiger Bestandteil der Arbeit und unabdingbar. So können im Bedarfsfall materielle und personelle Ressourcen sowie spezielles Wissen des Trägers anderer Bereiche (Erziehungs- und Familienberatungsstelle, Tagesgruppe, Kinder- und Jugendwohngruppe, Kinder- und Jugendhaus, ambulanter Bereich) genutzt werden.
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit zu flankierenden Angeboten (Kinder- und Jugendpsychiatern, Kliniken, Ergo- und Logopädien, Beratungsstellen) unabdingbar. Diese Art der klientenorientierten Zusammenarbeit mit anderen internen und externen Projekten und Einrichtungen gibt uns die Möglichkeit, Fördermöglichkeiten für die jungen Menschen individuell bedarfsgerecht auszunutzen. Die Aufgabe der MitarbeiterInnen ist es, den jungen Menschen und ihren Personensorgeberechtigten zu helfen, von Ressourcen, die zugänglich sind, auch Gebrauch zu machen.
Um dies leisten zu können, knüpft die Leitung des Trägers viele Verbindungen. Institutionen, die den PädagogInnen, der Einrichtung und den jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten direkt oder indirekt helfen können, gibt es viele: Jugendämter, Schulen, Beratungsstellen, Jugendzentren, Selbsthilfegruppen, usw. Die Leitung tritt dabei aktiv, kontaktsuchend und -anbietend auf und beteiligt sich in den verschiedensten Gremien (AG HzE, Jugendhilfeausschuss, überregionale [Landes]Arbeitsgruppen).