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Cornelia Bublitz-Grabarek

Netzwerkarbeit

katrin.sauder@vsp-mv.de

Kathrin Zühlke-Hahs

Einzelfallarbeit

Silke Rieck-Hoppe

Einzelfallarbeit

Frühe Hilfen als Netzwerkarbeit
sowie als aufsuchende Einzelfallarbeit für (werdende) Väter, Mütter und Schwangere

Presse

Allgemeine Problemlage

Es bedarf inzwischen keiner wissenschaftlichen Studien mehr, den Zusammenhang zwischen Armut und psychischer Gesundheit zu belegen. Zwischen sozialer Benachteiligung und psychischer Gesundheit besteht eine Wechselwirkung in Form einer sogenannten Abwärtsspirale. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist festzustellen, dass diese häufiger krank sind, weniger zu Vorsorgeuntersuchungen gehen, von gesundheitsfördernden Aktivitäten weniger erreicht werden, eine schlechtere Durchimpfungsrate aufweisen und häufiger unter psychischen Erkrankungen leiden. Insbesondere in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle EFA des Trägers sind seit Jahren Beobachtungen zu verzeichnen, dass Symptome von familiären  Problemen erst im Kindergarten- bzw. Schulalter von Kindern auftreten bzw. erkannt werden, die ursächlichen Probleme aber oft schon vor der Geburt der Kinder in der Familie existieren.

Die diesbezüglich gesammelten Erfahrungen in der frühen Betreuung von (werdenden) Müttern, Vätern und Familien und die Erfolgsergebnisse innerhalb des mehrfach ausgezeichneten Modellprojektes Kleemobil fließen in die Arbeit dieses Leistungsangebotes ein und können genutzt werden.

Rechtsgrundlage

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 stellt der Gesetzgeber die Frühen Hilfen auf 2 gesetzliche Säulen.
Im Gesetz zur Kooperation und Information (KKG) erlangen gem. § 3 KKG Netzwerke zur Koordination früher Hilfen eine zentrale Bedeutung als eine Säule der Frühen Hilfen. Zudem werden über die im Bundeskinderschutzgesetz enthaltenen Änderungen des SGB VIII, insbesondere § 16 Abs. 3 SGB VIII sowie gem. § 1 Abs. 3, 4 KKG und § 2 KKG der frühen Einzelfallarbeit und Information von Eltern, Schwangeren und werdenden Vätern eine zentrale Bedeutung als 2. Säule zu geschrieben.

Der VSP | Verbund für Soziale Projekte e.V. / Jugendhilfestation

Der VSP e.V. ist ein überregional organisierter freier, anerkannter und gemeinnütziger Träger der Jugendhilfe und Sozialen Arbeit in Mecklenburg Vorpommern. Er verfolgt gemeinnützige Ziele und beansprucht darüber hinaus freiwillig gewählte Handlungs- und Zuständigkeitsbereiche. Diese müssen gleichwohl von öffentlichem Interesse sein und einen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit leisten. Die Tätigkeiten des Vereins sind insbesondere darauf ausgerichtet, jungen Menschen und ihren Familien direkt oder indirekt in materieller, moralischer oder sozialer Hinsicht Nutzen zu bringen.

Der Verein wurde eingetragen in das Vereinsregister Schwerin am 6. Januar 1993.
Er ist mit seinen Jugendhilfestationen an mehreren Standorten in Mecklenburg Vorpommern tätig, unter anderem in Schwerin, Stralsund, Greifswald, Kreis Demmin und Neubrandenburg.
Aus der Jugendhilfestation Stralsund heraus bietet der Verbund für Soziale Projekte e.V. flexible ambulante Hilfen (§§ 28, 29, 30, 31, 35 SGB VIII), teilstationäre Hilfen (§ 32 SGB VIII) und stationäre Hilfen (§§ 19, 34, 35 SGB VIII) an.

Mit der Beteiligung am Modellprojekt Kleemobil im Zeitraum von 07/2007 bis 12/2009 sowie der Verstetigung in Trägerschaft des VSP e.V. ab 01/2010 konnten bereits detaillierte Erfahrungen auf dem Gebiet der Frühen Hilfen gesammelt werden.

Struktur des Leistungsangebotes

Entsprechend der zwei vom Gesetzgeber vorgegebenen Arbeitsschwerpunkte Netzwerkarbeit einerseits und Einzelfallarbeit/Information andererseits teilt sich dieses Leistungsangebot in zwei zentrale Bestandteile, die nachfolgend auch separat fachlich beschrieben und getrennt finanziert werden. Fachlich sind beide Schwerpunkte eng an einer Schnittstelle des Trägers angesiedelt, um Synergieeffekte beider Bereiche nutzen zu können. Eine Unterteilung des Leistungsangebotes in 2 Handlungsfelder scheint zudem vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zielgruppe ebenfalls sinnvoll.

Netzwerkarbeit im Raum Stralsund

Ziel

Ziel der Netzwerkarbeit im Endergebnis ist eine Stärkung bzw. ggf. Schaffung von transparenten Netzwerkstrukturen zwischen den einzelnen Leistungsträgern und Institutionen. Insbesondere der Primärprävention soll im Rahmen der Netzwerkarbeit
durch Transparenz in Bezug auf Angebote für alle (werdenden) Eltern im Sinne der Gesundheitsförderung Rechnung getragen werden. Hierbei können folgende Einzelziele im Vordergrund stehen:

  • Gegenseitiges Kennenlernen der einzelnen Leistungsträger
  • Gegenseitige Information über die Angebote
  • Vorhandensein eines Angebotskataloges
  • Transparenz in Bezug auf die Angebotsgestaltung und das jeweilige Aufgabenspektrum
  • Erkennen von Angebotsdefiziten
  • Vorhandensein von Sensibilitäten der Öffentlichkeit in Bezug auf Kinderschutz

Zielgruppe

Das Angebot der Netzwerkarbeit richtet sich insbesondere an Leistungsträger und Institutionen im Sozialraum Stralsund, die mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren, mit Schwangeren und mit werdenden Vätern im Kontakt sind. Solche Institutionen sind
u.a.:

  • Ärzte (Kinderärzte, Gynäkologen, Kliniken)
  • Psychologen und Therapeuten
  • (Familien)Hebammen
  • Kindtertageseinrichtungen
  • Schulen
  • (anerkannte) freie Träger der Jugendhilfe
  • Jobcenter
  • Arbeitsagentur
  • Bildungsträger
  • Polizei
  • Verschiedene Beratungsstellen (Sucht-, Schuldner-, Opfer-, Schwangerschaftskonflikt-, Erziehungsberatungsstellen)

Inhaltliche Umsetzung

Die Netzwerkkoordinatorin für den Raum Stralsund ist in ihrer Funktion zuständig für die Umsetzung der Aufgabenstellungen im Bereich der Netzwerkarbeit des Konzeptes „Frühe Hilfen im Landkreis Vorpommern-Rügen“.

Hierzu gehören insbesondere folgende Aufgabenstellungen:

  • Bestandserhebung vorhandener Netzwerkpartner und deren Angebote im Sozialraum
  • Schaffung bzw. Bündelung von (bestehenden) Strukturen und Handlungsweisen in Bezug auf den Kinderschutz
  • Erhebung von Bedarfslücken und Anregung diesbezüglicher Projekte
  • Netzwerkpartnerwerbung sowie Informationsvermittlung über Ziel und Zweck der Frühen Hilfen
  • Organisation von regelmäßigen Netzwerktreffen in der Region Stralsund
  • Teilnahme an Netzwerkkoordinatorentreffen des Landkreises sowie überregional
  • Fortbildung/Qualifizierung der Netzwerkpartner und der Geheimnisträger gem. § 4 Abs. 1 KKG
  • Beratung der Netzwerkpartner und Geheimnisträger gem. § 4 KKG als insoweit erfahrene Fachkraft
  • Beratung und Unterstützung von Fachkräften und anderen Beteiligten in Bezug auf Koordination und Vermittlung zur weiteren fachkompetenten Bearbeitung
  • Vorbereitung und Durchführung von Fachtagungen
  • Trägerinterne und trägerexterne Zusammenarbeit mit Projekten Früher Hilfen
  • Evaluation mit anderen NetzwerkkoordinatorInnen sowie dem/r LandkreisnetzwerkkoordinatorIn

Die Überwindung der Systemgrenzen der unterschiedlichen Leistungsträger mit ihren jeweiligen Leistungsbereichen im Sozialraum Stralsund wird dabei ein Schwerpunkt der Arbeit der Netzwerkkoordinatorin darstellen. Im Rahmen der Beratungsarbeit der
Netzwerkkoordinatorin wird eine Sensibilisierung aller in diesem Arbeitsfeld Tätigen für die unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte und deren Bedeutung und Nutzen angestrebt.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil wird die sozialräumliche und überregionale Öffentlichkeitsarbeit sein. So können Informationen, Beratungsangebote und Hilfesysteme frühzeitig und multiprofessionell an die Adressaten gelangen.

Kooperation

Um die zuvor beschriebene inhaltliche Umsetzung realisieren zu können, ist eine umfangreiche Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen unabdingbar. So werden in Anlehnung an § 3 Abs. 2 KKG Kooperationen u.a. mit folgenden Diensten und Einrichtungen angestrebt:

  • Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe
  • Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach § 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen
  • Gesundheitsämter
  • Sozialämter
  • Gemeinsame Servicestellen
  • Polizei- und Ordnungsbehörden
  • Agenturen für Arbeit, Jobcenter
  • Krankenhäuser
  • Frühförderstellen
  • Beratungsstellen für soziale Problemlagen
  • Suchtberatungsstellen
  • Erziehungs- und Familienberatungsstellen
  • Beratungsstellen nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
  • Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt
  • Familienbildungsstätten
  • Familiengerichte
  • Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Therapeuten, Hebammen, etc.)

Diese Aufzählung ist beispielhaft, nicht als abschließend zu betrachten und bedarf einer ständigen Aktualisierung.

Personelle Ausstattung der Netzwerkkoordinatorin

Für die Netzwerkkoordinatorin im Sozialraum Stralsund stehen 0,4 VzÄ (Vollzeitäquivalent) zur Verfügung. In diesem Stundenumfang wir die Arbeit durch eine Diplomsozialpädagogin geleistet. Diese leistet darüber hinaus im ambulanten Bereich des Trägers Hilfen gem. §§ 27ff. SGB VIII und verfügt über langjährige Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und bestehender institutioneller Strukturen.

Einzelfallarbeit und Information

Ziel

Durch dieses Angebot sollen insbesondere Eltern/ Mütter/(werdende) Väter in schwierigen Lebenslagen erreicht werden. Ihnen wird frühzeitig bereits während der Schwangerschaft ein fachlich geeignetes Unterstützungsangebot bereit gestellt.

Dabei ist Hilfe zur Selbsthilfe ein wichtiger Grundsatz und bedarf der Aktivierung der Eigenverantwortlichkeit der Eltern. Betreuungsziel des Angebotes ist die gesunde Entwicklung von Mutter/Vater und Kind in einer Familie. Dabei geht es nicht nur darum, den Zustand des Neugeborenen und ihrer Mütter/Väter zu erkennen, sondern ihn über einen bestimmten Zeitraum positiv zu beeinflussen.

Die Untersuchungen im gesundheitlichen, sozialen und psychischen Bereich dienen der Diagnostik von Bedarfsfeldern von Mutter/Vater und Kind/ern. Hauptziel sollte sein, dass jungen Müttern, Vätern und Schwangeren mit ihren Kindern Möglichkeiten eröffnet werden, auf familiäre Krisen adäquat reagierenzu können, eigene Ressourcen zu erkennen und auszuschöpfen, sich alternative Hilfen im Wohnumfeld zu suchen, zu nutzen und entwickelte Handlungsstrategien eigenverantwortlich anzuwenden und umzusetzen (Hilfe zur Selbsthilfe).

Einzelziele in Bezug auf die zu Betreuenden könnten u.a. sein:

  • Verantwortungsübernahme für das Kind / die Kinder
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Kind/den Kindern
  • Erreichung eines angemessenen Erziehungsbewußtseins
  • Stärkung des Gesundheitsbewußtseins
  • Erwerb sozial angemessener Konfliktlösungsstrategien
  • Erkennen eigener Stärken und Schwächen
  • Erwerb eines erhöhten Selbstwertgefühls
  • Erwerb lebenspraktischer Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten
  • Verarbeitung von Erfolgen und Misserfolgen
  • Erweiterung der Frustrationstoleranz
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
  • Erhöhung des Selbsthilfepotentials
  • Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive
  • Langfristige Integration in gesellschaftliche Systeme

Die zu erreichende Klientel sind junge Schwangere und Mütter sowie (werdende) Väter in schwierigen Lebenslagen, insbesondere:

  • Junge Schwangere / junge Mütter
  • (werdende) Väter
  • Alleinstehende / Alleinerziehende mit Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern bis zum 6. Lebensjahr
  • Teenagerschwangerschaften
  • Schwangere / Mütter mit Migrationshintergrund
  • Familien/ Schwangere / Mütter in schwierigen psychosozialen Lagen und/oder mit geringem sozioökonomischem Status.

Inhaltliche Umsetzung

(Familien)Hebammen betreuen Eltern, Frauen, junge Mütter und Schwangere während der Schwangerschaft, im Wochenbett, in der Stillzeit und darüber hinaus. Sie beraten fachspezifisch u. a. zur Geburtsvorbereitung, zur Schwangerschaft, zum Stillen und zur optimalen Versorgung des Säuglings – ein Komplettpaket zur Gesundheitsversorgung von Mutter und Kind. Die Sozialpädagoginnen unterstützen im Umgang mit Behörden und Ämtern, beraten in sozialen, erzieherischen und wirtschaftlichen Fragen, bei der Lebensbewältigung, im Alltag und in Partnerschaftsangelegenheiten. Dies geschieht in Kooperation mit den Familienhebammen/Hebammen der Frauen und der Vernetzung zu anderen Hilfediensten (freie Träger, Institutionen, Ämter, etc.).

Die Multiprofessionalität (Sozialpädagogin und Familien- bzw. Hebamme) des Leistungsangebotes ermöglicht einen ganzheitlichen Betreuungsansatz bezogen auf den Einzelfall. Bezüglich der zu betreuenden Familien können u.a. folgende Angebote vorgehalten
werden:

  • Niedrigschwellige Kontaktangebote in Form von aufsuchender Arbeit (GehStruktur) zum Abbau von Hemmschwellen in Bezug auf die Inanspruchnahme von Hilfesystemen
  • Förderung der Eigenständigkeit der jungen Mütter über z. B. Lob, Motivation, Hervorheben positiver Ergebnisse über beratende Gespräche, Interaktionen und im Agieren mit dem Kind
  • Hervorheben von Kompetenzen der Schwangeren, jungen Mütter, Herausfinden/ beobachten von besonderen Talenten, Fähigkeiten, Fertigkeiten im Alltag, im Umgang mit dem Kind, in Blickrichtung auf Verselbständigung, Förderung des Selbstbewusstseins
  • Früherkennung und Frühförderung bei Kindern, bei Verhaltensauffälligkeiten bzw. Entwicklungsverzögerungen über Vermittlung in kompetente Fachdienste, weiterführende Hilfen, Hilfeformen z. B. Gesundheitsamt, Erziehungsberatungsstellen, Jugendamt insbesondere der Bereich Hilfe zur Erziehung, Kinderpsychologen, Frühförderstelle, Ergotherapie, Logopädie u. v. a. m.
  • Hilfe zur Selbsthilfe durch Kursprogramme und Einzelfallhilfe sowie Seminare für Eltern, Schwangere, Mütter und Migranten wie z. B. im Familiencafe, in Stillgruppen / Krabbelgruppen, bei Babymassage, Gruppenaktivitäten mit individuellen Angeboten (Rückbildungs-, Geburtsvorbereitungsgymnastik)
  • Förderung der Alltagsbewältigung- und Erziehungskompetenzen in den Familien u. a. durch Modelllernen, Demonstration, Einzelfallhilfe oder Gruppenangebote mit fall – und fachspezifischem Hintergrund, Erziehungsberatung, Vernetzung mit Fachdiensten

Die Zielgruppe wird verschwiegen, kostenlos, anonym, flexibel und freiwillig beraten und begleitet. Vorrangig wird das Leistungsangebot der Einzelfallhilfe in aufsuchender Arbeit geleistet. So können insbesondere Familien bzw. Alleinerziehende erreicht werden, die sich keine Hilfen einfordern bzw. keinen Bedarf von sich aus anmelden.

Die Vermittlung der Kontakte zu diesen Familien erfolgt auf verschiedenartigste Weisen. So erhalten die Mitarbeiterinnen beispielweise die Kontaktdaten/Hinweise auf die Familien von:

  • Kinderärzten
  • Gynäkologen
  • Hebammen
  • Klinik (Kreißsaal, Wochenbettstation, Gynäkologie, Psychiatrie)
  • Wohnungsunternehmen, Vermieter
  • Jobcenter / Agentur für Arbeit
  • Sozialpsychiatrischer Dienstag Gesundheitsamt
  • Jugendamt
  • Netzwerkkoordinatorin Früher Hilfen
  • Beratungsstellen (Sucht-, Schwangerschaftskonflikt-, Erziehungs- Schuldnerberatungsstellen
  • Niedergelassenen Psychologen/Psychiatern

Wenn die Mitarbeiterinnen eine Anfrage durch o.g. oder andere Institutionen bekommen, setzen sie sich über die verschiedensten Wege in aufsuchender Arbeit mit den Familien in Verbindung und stellen ihre Arbeit als freiwilliges Hilfeangebot vor.

Die Kontaktaufnahme kann als Hausbesuch, per Telefon, E-Mail, Flyer im Briefkasten, aufsuchen an öffentlichen Orten oder über soziale Netzwerke der Familie erfolgen. Grundsätzlich übernehmen die Mitarbeiterinnen die kurzfristige Intervention der Betroffenen. Klare Abgrenzungen bestehen zu den Hilfen zur Erziehung. Wird im Verlauf der Unterstützung deutlich, dass eine intensive langfristige Hilfe notwendig ist, um die Hilfebedarfe der Familie abzudecken, vermitteln die Mitarbeiterinnen in weiterführende Hilfesysteme (Hilfen zur Erziehung o.ä.), in dem sie die notwendigen Kontakte herstellen, ggf. Ersttermine zur Antragstellung (HzE) begleiten und dann die Arbeit an nachfolgende Hilfesysteme übergeben.

Kooperation (Familien)Hebammen und Sozialpädagoginnen

Die Zusammenarbeit der Sozialpädagoginnen und der (Familien)Hebammen erfolgt im Rahmen einer freiwilligen Kooperation. Die Familienhebammen sind vertraglich an das Gesundheitsamt gebunden. Daher kann dienstrechtlich kein Zugriff erfolgen bzw. besteht keine Weisungsbefugnis.

Da die Kapazität von den Familienhebammen stark eingeschränkt ist, wird bei bestehendem Bedarf einer Hebammentätigkeit in einer Familie und fehlender Kapazität von Familienhebammen, auf die Kooperation mit einer „normalen“ Hebamme zurückgegriffen. Sollte diese im Rahmen der Nachsorge (bis 12 Wochen nach Geburt) nicht mehr zur Verfügung stehen, wird von der Möglichkeit des Tätigwerdens einer Hebamme auf Rezept vom Kinderarzt Gebrauch gemacht.

Kooperation mit anderen Institutionen und Diensten

Zur Umsetzung des Konzeptes der Einzelfallarbeit sind Kooperationen mit anderen Institutionen und Einrichtungen unabdingbar. Einerseits besteht die Notwendigkeit, um das niedrigschwellige Hilfeangebot öffentlich zu machen und so beschriebene Zugangsmöglichkeiten zu schaffen (s.o.), andererseits um in andere Hilfesysteme (verschiedene Beratungsstellen, Jobcenter, Jugendamt, Kita´s, Sozialamt, Betreuungsbehörde, etc.) vermitteln zu können. Einerseits wird hier auf bestehende Kooperationen zurückgegriffen, andererseits werden Synergieeffekte aus dem Teil der Netzwerkarbeit genutzt.

Personelle Ausstattung der Einzelfallarbeit / Information

Für diesen Bereich des Leistungsangebotes stehen 1,0 VzÄ zur Verfügung. Diese verteilen sich zu je 0,5 VzÄ auf zwei Mitarbeiterinnen. Beide sind von der Qualifikation staatlich anerkannte Sozialarbeiter/Sozialpädagogen mit langjährigen Erfahrungen im ambulanten und stationären Bereich der Jugendhilfe. Eine Mitarbeiterin war im Modellprojekt Kleemobil als Sozialpädagogin tätig und verfügt daher im Besonderen über Kenntnisse in der aufsuchenden Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen.

Finanzierung

Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, insbesondere gem. § 3 Abs. 4 KKG in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Mittel für Netzwerkstrukturen, erfolgt die Finanzierung ebenfalls wie die inhaltliche Ausgestaltung auf 2 Säulen. Einerseits ist die Finanzierung der Netzwerkkoordination als eine Säule über die Bundesmittel, ausgereicht vom Landkreis Vorpommern-Rügen angelegt. Die Aufsuchende Einzelfallhilfe ist als jährliche Finanzierung gem. § 16 Abs. 3 SGB VIII über den Fachdienst Jugend des Landkreises Vorpommern-Rügen ausgelegt.

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