KJWG
KJWG
Alte Richtenberger Straße 42
18437 Stralsund
03831 498 989
03831 309 324
info.stralsund@vsp-mv.de
wohngruppe.stralsund@vsp-mv.de
Ansprechpartner: Jürgen Siebert (Erzieher)
Allgemeine Rahmenbedingungen
Die Kinder- und Jugendwohngruppe ist für 6 Kinder und Jugendliche ab dem 7. Lebensjahr ausgerichtet.
Aus den Strukturbedingungen der Einrichtung ergeben sich Ausschlußkriterien für Kinder und Jugendliche, die nicht in die Gruppe integriert werden können. Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit:
- Schweren und schwersten geistigen und körperlichen Behinderungen;
- Jugendliche mit schon bestehenden massiven Alkohol- und Drogenproblemen.
Die letztere Gruppe kann nach erfolgtem Entzug oder Therapie mit aufgenommen werden.
Ziel und Merkmale des Leistungsangebots
… ist es, nach § 34 KJHG entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen sowie der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie:
1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen;
oder
2. Die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Die Leistung findet außerhalb der Herkunftsfamilie in einer Einrichtung über Tag und Nacht statt und wird notwendig, wenn die Möglichkeit der Erziehungsbedingungen innerhalb der Familie und des sozialen Umfeldes nicht ausreichen, um eine stabile Entwicklung der Persönlichkeit zu erreichen oder durch andere Hilfeformen nach §§ 27 ff. KJHG nicht ausreichend gestärkt werden können, eine angemessene Betreuung und Förderung im elterlichen Haushalt nicht gewährleistet ist.
Es ist Anspruch, daß in der Kinder- und Jugendwohngruppe eine alltagsorientierte und lebensweltnahe Betreuung durchgeführt wird, d.h. insbesondere, daß bestehende Lebensweltbezüge möglichst weitgehend erhalten bleiben sollen, vor allem die existierenden sozialen Kontakte zu Eltern, Geschwistern und Freunden, die bestehenden Einbindungen in Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, sowie Kontakte zu Ärzten, Therapeuten, Fördereinrichtungen etc.. Die Ausgestaltung des Tagesablaufs wird unter Einbeziehung aller Mitglieder der Wohngruppe gewährleistet, d.h. daß die Kinder und Jugendlichen mit in die Haushaltsführung (Einkauf, Essenzubereitung, Reinigung etc.) eingebunden und bei der Planung und Organisation der Freizeitgestaltung aktiv beteiligt werden
Es werden im Rahmen der Betreuung Möglichkeiten geschaffen, die gezielt auf die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Interessen des Einzelnen eingehen. Es sollen weiter am individuellen Bedarf, häufig in der Vergangenheit vernachlässigt, Versorgungsmaßnahmen, Heilbehandlungen und Therapien eingeleitet und durchgeführt werden. Für das Ermöglichen und Fördern von spontanen und kreativen Handeln sind entsprechende Freiräume zu schaffen.
Hieraus ergeben sich zusätzliche Aufgaben für die MitarbeiterInnen der Kleinsteinrichtung, die über das hinausgehen, was in einer natürlich gewachsenen Familie zu leisten ist:
(1) Im Falle der Übernahme von Kindern und Jugendlichen aus Einrichtungen der Heimerziehung als auch im Falle der Herausnahme aus der Herkunftsfamilie soll – „entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen“ (KJHG § 34) – eine Vorbereitung auf die weitere Perspektive ge-leistet werden. Letzteres betrifft die drei auch im KJHG genannten Möglichkeiten:
- Rückführung in die (Herkunfts-)Familie;
- Integration in eine andere Familie (Pflegefamilie) oder
- Entlassung in eine mehr oder weniger selbständige Lebensform.
(2) Eine gezielte Vorbereitung, insbesondere auf die Integration in eine Pflegefamilie, sollte dabei nicht ausschließlich in Form von vorbereitenden Gesprächen, sondern vor allem auch in Form von Besuchskontakten, gemeinsamem Freizeitunternehmungen etc. erfolgen, um einen abrupten, mit erneuten Beziehungsabbrüchen einhergehenden Wechsel der Bezugspersonen zu vermeiden.
(3) Zur Verbesserung und Stabilisierung der Beziehungen zwischen Eltern und Kindern – soweit dies im Einzelfall möglich ist – wird in der Betreuung die Elternarbeit impliziert. Damit die Kinder und Jugendlichen im Spannungsfeld zwischen Herkunftsfamilie und Fremdunterbringung (Kinder- und Jugendwohn-gruppe) ihre Orientierung finden können, müssen die Bezüge zur Herkunftsfamilie hergestellt, aufrechterhalten, gepflegt und – nach Möglichkeit – positiv entwickelt werden. Der Wunsch der Kinder nach Aufrechterhaltung der Kontakte zu Bezugspersonen im familiären Umfeld (Eltern, Geschwister, Verwandte) wird somit akzeptiert und unterstützt. Ziel ist dabei, die Verarbeitung von Trennungserlebnissen und die Neubewertung der Beziehungen zu den Eltern (etc.) zu ermöglichen. Konkret kann die Elternarbeit durch vielfältige Formen der (gegenseitigen) Information und Kooperation verwirklicht werden (gemeinsame Aktivitäten, wechselseitige Einladungen Besuche in der Herkunftsfamilie, Wahrnehmung von Arzt- und Therapiebesuche durch die Eltern).
(4) Ausgehend von der Annahme, daß die für eine Aufnahme in die Kinder- und Jugendwohngruppe in Frage kommenden Kinder und Jugendlichen einem mehr oder weniger stark ausgeprägten pädagogischen Mangelmilieu entstammen und somit vermutlich eine Reihe von zu kompensierenden Entwicklungsrückständen aufweisen, ergibt sich für die MitarbeiterInnen der Wohngruppe als zusätzlicher Betreuungsschwerpunkt, im Einzelfall die Notwendigkeit intensiver sozial- und heilpädagogischer Fördermaßnahmen (im Sinne therapeutischer Interventionen durch andere Fachkräfte von Außen) zu berücksichtigen. Letzteres bezieht sich auch auf möglicherweise existierende Verhaltensauffälligkeiten und dissoziale Verhaltensweisen, die gehäuft als Folge von Beziehungs- und Zuwendungsdefi-ziten, Mißhandlungen, Demütigungen, Gewalterlebnissen, rigider Unterdrückung und / oder allgemeiner erzieherischer Vernachlässigung auftreten. Da die Wohngruppe eine möglichst weitgehende Alltagsorientierung gewährleistet, muß bei notwendigem Bedarf in jedem Einzelfall überlegt werden, inwieweit zusätzliche therapeutisch orientierte Maßnahmen eingeleitet werden und von externen, spezialisierten Fachkräften (Ärzten, Psychotherapeuten, Logopäden etc.) realisiert werden.
Rahmenbedingungen der Einrichtung
Das Haus der Kinder- und Jugendwohngruppe befindet sich in der Triebseer Vorstadt von Stralsund, Alte-Richtenberger-Straße 42. Es befindet sich in einem ruhigen Wohnumfeld und weist eine optimale Lage auf. So befinden sich in der unmittelbaren Nähe des Hauses sowohl die erforderlichen Bildungseinrichtungen (Realschule und Hauptschule mit Grundschulteil) als auch diverse Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindungen (Buslinienverkehr und unweit der Hauptbahnhof Stralsund). Desweiteren befinden sich zwei niedergelassene Kinderärzte im Wohnumfeld.
Zum Haus gehört ein großes Außengelände, das nicht nur spezifischen Interessen und Bedürfnissen der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen entspricht (Spiel, Sport und Freizeit, sondern auch durch Freunde derer mit genutzt werden kann (Vermeidung von Isolierung und Stigmatisierung). Im Stadtteil selbst befindet sich das Jugend- und Kommunikationszentrum „JUKS“, in dem verschiedene Freizeitangebote stattfinden. Zum Stadtteilbild gehören auch kleine private Handwerksbetriebe und ein Ausbildungsbereich der Hanseakademie Stralsund.
Räumlichkeiten
Im Erdgeschoß des Hauses befinden sich:
- Wohnzimmer mit angrenzendem Spiel- und Sportraum;
- Wohnküche;
- Wasch- und Badezimmer (gemeinschaftliche Nutzung);
- zwei kleinere Räume, die zeitweise durch Zivildienstleistende bewohnt werden, später nach Bedarf und Wunsch auch den Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden, die so die Möglichkeit haben, einen von den kleineren Kindern separaten Raum nutzen können, was insbesondere den Vorteil hat, daß einerseits die mehr ‘jugendgemäßen’ individuellen Gestaltungswünsche Berücksichtigung finden können.
Im Obergeschoß befinden sich:
- Bad;
- 5 Zimmer für die Kinder und Jugendliche (4 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer);
- 1 Betreuerzimmer.
Die Kinder- und Jugendwohngruppe ist für sechs Kinder und Jugendliche mit massiven Holzmöbel ausgestattet. Kinder und Jugendliche können ihre Zimmer ganz individuell gestalten. Das Wohnzimmer im Erdgeschoß des Hauses ist neben massiven Holzmöbeln mit einem Fernseher, Videorecorder und Stereoanlage ausgestattet. Im Spielzimmer befinden sich neben Kleinmöbeln, ‚Tobematten‘, diverse Spielzeuge für alle Kinder auch eine Tischtennisplatte. Weiterhin sind für die wärmere Jahreszeit Gartenmöbel und Grill vorhanden. Auf dem Außengelände wurde 1998 eine kleinere Streetballanlage gebaut.
Personal
In der Kinder- und Jugendwohngruppe sind drei Mitarbeiter:innen als alleinige Bezugspersonen für die 6 Kinder oder Jugendlichen tätig. Um zu gewährleisten, daß die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, geschlechts- rollenspezifische Lernerfahrungen zu machen, haben wir zwei Pädagoginnen und einen Pädagogen eingestellt.
Die MitarbeiterInnen haben folgende berufliche Abschlüsse:
- 1 Mitarbeiterin mit Abschluß als staatlich anerkannte Erzieherin, Zusatzqualifikation als sozialpädagogische Fachkraft; Heilerzieherin;
- 1 Mitarbeiterin mit Abschluß als staatlich anerkannte Erzieherin, Erfahrungen in der Heimerziehung;
- 1 Mitarbeiter mit Abschluß als staatlich anerkannter Erzieher, berufliche Erfahrungen in der Heimerziehung.
Um eine annähernde lebensgemeinschaftliche Atmosphäre zu schaffen, arbeiten die Pädagogen:innen nicht in einem sogenannten 3-Schicht-System, sondern sie leben im Wechsel, jeweils über zwei Tage und zwei Nächte mit den Kindern und Jugendlichen zusammen. Sie sind in dieser Zeit ‘allzuständig’. Sie erledigen in diesem Zeitraum anfallende Aufgaben, verbringen mit den Kindern und Jugendlichen zusammen den Alltag und die Freizeit und schlafen auch im Haus.
Die Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendwohngruppe können wie folgt zusammengefaßt werden:
- Ausgestaltung des Tagesablaufes unter Einbeziehung aller Wohngruppenmitglieder (Einkäufe, Essenzubereitung;
- Reinigung, Planung und Organisation der Freizeitgestaltung bzw. Feriengestaltung);
- Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, Wünsche und Interessen des Einzelnen;
- Schaffen von Freiräumen für spontanes und kreatives Handeln;
- Hilfestellung bei der Erledigung von Schulaufgaben und gezielte Förderung bei schulischen Defiziten;
- Erhalt der sozialen Lebensweltbezüge, Absicherung und Organisierung der regelmäßigen Kontakte (Eltern, Geschwister und Freunde);
- Sämtliche Tätigkeiten, die auch im Rahmen einer Lebensgemeinschaft anfallen, insbesondere hauswirtschaftliche Tätigkeiten;
- Kontakte zu Ämtern und Behörden (Jugendamt, Schulen, Ausbildungsstätten, Fördereinrichtungen, Ärzte Therapeuten, Vereinen);
- Abwicklung von Verwaltungsaufgaben im Gruppenbereich (Verpflegungsgeldabrechnungen, Taschen- und Bekleidungsgeld etc.);
- Teilnahme an Teamsitzungen, Fallbesprechungen und Mitarbeitersupervisionen;
- Teilnahme an der individuellen Erziehungsplanung und Erstellung von Berichten für einzelne Kinder und Jugendliche der Wohngruppe (Hilfeplangesprächen).
Die Fachlichkeit der in der Wohngruppe tätigen Mitarbeiter:innen wird weiterhin durch gezielte Fortbildungen sowie Praxisbegleitungen im Rahmen der regelmäßigen Teamsitzungen in der Jugendhilfestation sowie durch die Teilnahme an der Supervision gewährleistet. Die Einbindung in das Team der Jugendhilfestation verhindert einerseits ein Abgleiten in die fachliche Isolation und gewährleistet andererseits auch eine breit angelegte Unterstützung durch das Team im Bedarfsfall wie Beschaffung, Organisation und in Notsituationen auch vereinzelte Vertretungen in der Betreuung. Ein zusätzlich auftretender Bedarf im Betreuungsaufwand kann durch eine zusätzliche flexible ambulante Hilfemaßnahme abgedeckt werden.