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KJHS

Kinder- und Jugendhaus “Am Sund”

KJHS | Kinder- und Jugendhaus “Am Sund”

Rudolf-Virchow Straße 14b
18435 Stralsund

Tel: 03831 6679368

info.stralsund@vsp-mv.de
kjhs.stralsund@vsp-mv.de

Wir sind eine engagierte Gemeinschaft von Sozialarbeitern, Pädagogen und freiwilligen Helfern, die sich leidenschaftlich für das Wohlergehen und die Unterstützung von Kindern einsetzen. Unser Ziel ist es, Kindern in schwierigen Lebenssituationen zur Seite zu stehen und ihnen eine sichere und liebevolle Umgebung zu bieten.

Unsere Angebote richten sich an 7 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben. 

Die Betreuung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Grundlagen gemäß § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII, § 35a SGB VIII stationär sowie § 41 i. V. m. § 34, 35a SGB VIII. 

Auch der Verbleib von jugendlichen Schwangeren ist bei Geeignetheit gemäß § 27, Abs. 4 SGB VIII möglich.

Der individuelle Mehrbedarf ist entsprechend im Hilfeplanverfahren festzuschreiben und erfolgt als Annexleistung.

Grundlegendes Ziel der Arbeit in dem Kinder- und Jugendhaus am Sund ist es, die intellektuellen, sozialen und emotionalen Kompetenzen der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Gruppe und durch individuelle Betreuung zu fördern, um ihnen nach Abschluss der Hilfe eine Rückkehr in den familiären Haushalt, den Übergang in eigenen Wohnraum oder die Überleitung in eine weiterführende Hilfeform zu ermöglichen. 

Wenngleich in jedem einzelnen Projekt des VSP spezifische Routinen erarbeitet werden sowie auf die einzelnen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bezogene individuelle Strategien Anwendung finden, gibt es bei uns für alle stationären Hilfen dennoch allgemein gültige konzeptionelle Grundprinzipien, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Prinzip der individuellen Förderung

Dieses Prinzip verweist auf unseren Anspruch, nicht nur den Hilfeplan, der im Zusammenhang mit der Hilfegewährung mehr oder weniger präzise, detailreich und verbindlich erarbeitet werden konnte, als Richtschnur des Handelns zu sehen, sondern in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in einer unserer vollstationären Gruppen einen individuellen Förderplan zu erarbeiten. Dieser Förderplan soll Ziele und Möglichkeiten, wie sie schon im Hilfeplan benannt und erarbeitet wurden, operationalisieren und in zeitlicher Hinsicht strukturieren. Inhaltlich wird bei diesem Förderplan versucht, besonders die Stärken weiter auszubauen und zu stabilisieren, damit sie nicht auch unter den Belastungen der Fremdunterbringung bedroht werden und ggf. zusammenbrechen.

Prinzip der Ganzheitlichkeit

Damit ist gemeint, dass die individuelle Förderung nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass wir die Adressaten immer in ihrer Ganzheitlichkeit sehen müssen. Sichtbarem Verhalten sind unsichtbare Motive zugeordnet. Seelische Zustände sind mal verbunden, mal unabhängig von beobachtbarem Verhalten. Jeder Mensch ist Körper und Geist, jeder hat ein tiefenpsychologisch, d.h. durch sein Unbewusstes, mitbestimmtes Leben. Jede Reduktion auf nur eine Dimension verbietet sich daher.

Prinzip der Übernahme sozialer Rollen

Dieses Prinzip richtet unser professionelles Augenmerk darauf, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besondere Defizite hinsichtlich eines erfolgreichen sozialen Miteinanders aufweisen. In aller Regel besteht ein gestörtes Verständnis vom Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten im sozialen Miteinander. Es dominiert nicht selten eine egozentrische Sichtweise. Sich als Teil einer Gruppe zu fühlen und dementsprechend freiwillig eine Rolle zu übernehmen und ihr zu entsprechen, sehen wir als wichtige Aufgabe im Rahmen der stationären Unterbringung.

Persönliche Ressourcen

Ziele und Möglichkeiten, wie sie schon im Hilfeplan benannt und erarbeitet wurden, operationalisieren und strukturieren wir in zeitlicher Hinsicht. Wir wissen, dass uns im pädagogischen Prozess enge Grenzen gesetzt sind. Sie rühren aus der Besonderheit der Beziehungen zwischen den jungen Menschen und Erziehern, aus Besonderheiten des Herkunftsmilieus und aus unseren begrenzten fachlichen und methodischen Möglichkeiten. Daraus ergibt sich u. U. die Notwendigkeit, externe Experten hinzuzuziehen. Dies gilt besonders für Ärzte und Psychologen oder andere therapeutische Fachkräfte. So können für verschiedene Bedarfe fallspezifische Hilfesettings entwickelt werden.

Prinzip der Ausschöpfung maximaler Kompetenzen

Mit diesem Prinzip ist gemeint, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf haben, dass ihre Möglichkeiten maximal ausgeschöpft und gefördert werden. 

Die Mitarbeitenden des VSP zwingt dieses Prinzip dazu, die Kompetenzen wahrzunehmen, zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln. Pädagogisch klug handelt, wer möglichst viele Gelegenheiten schafft, diese Kompetenzen einzubringen und wer die Kinder, Jugendlichen und Eltern nicht unterhalb ihrer Möglichkeiten anspricht.

Dieses Prinzip verweist aber auch darauf, die Kinder und Jugendlichen mit Aufgaben zu konfrontieren, die sie bewältigen können und an denen sie Selbstwertgefühl entwickeln können. Basis dafür ist nicht zuletzt die Entwicklung authentischer und verlässlicher Beziehungen zwischen Betreuungspersonen und Klienten sowie deren Elternhaus.

Prinzip der minimalen Kränkung

Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, möglichst wenig als Person gekränkt zu werden. In vollstationären Einrichtungen befinden sich aber vorrangig Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene, die eine erhebliche Kränkungsgeschichte aufweisen. Sich ihrer Geschichte und Biografie gegenüber zu öffnen, ihr möglichst keine weiteren Kapitel hinzuzufügen, ist die Aufgabe der Mitarbeitenden des VSP. Dieses Prinzip erfordert nicht nur passiv den Verzicht auf Kränkung, sondern auch aktiv das Bemühen um Zuwendung. Denn vor dem Hintergrund der Kränkungsgeschichte ist unterschlagene Zuwendung selbst schon wieder Kränkung.

Prinzip der elterlichen Verantwortung

In dieser Regel drückt sich die Vorstellung des SGB VIII aus, nach der es die Eltern sind, die die Aufgabe der Erziehung wahrnehmen sollen und die daher auch den Anspruch auf Hilfe geltend machen können. Erziehung in unseren vollstationären Einrichtungen versucht daher Eltern und sonstige Familienangehörige in die Erziehung mit einzubeziehen und umfänglich zu beteiligen.

Prinzip des sicheren Wohnens

Wir wissen, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in unseren vollstationären Einrichtungen befinden, ein besonders hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Dennoch ist ihnen dieses Bedürfnis nicht immer zugänglich und scheinbar wandelt es sich auch oft in sein Gegenteil. Risiko scheint das zu sein, was sehnsüchtig gesucht wird. Im VSP wird dafür Sorge getragen, dass Übergriffe verhindert werden und dass sich jeder in seinem Zimmer sicher fühlen kann. Ein Gefühl von Sicherheit entsteht auch dadurch, dass alle zu jeder Zeit wissen oder erfahren können, wann und wie Hilfe zu erreichen ist. Dabei helfen insbesondere unsere Gewaltschutz-, Partizipations- und Beschwerdekonzepte. 

Folgende Einzelziele unserer pädagogischen Arbeit seien beispielhaft erwähnt:

  • Erwerb sozial angemessener Konfliktlösungsstrategien, 
  • Erkennen eigener Stärken und Schwächen (realistische Selbsteinschätzung),
  • Erwerb eines erhöhten Selbstwertgefühls,
  • Entwicklung und Förderung von Freizeitinteressen,
  • Erwerb lebenspraktischer Kenntnisse, Fähig- und Fertigkeiten,
  • Verarbeitung von Kritik und Lob,
  • Verarbeitung von Erfolgen und Misserfolgen,
  • Erweiterung der Frustrationstoleranz,
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte,
  • Erweiterung empathischer Fähigkeiten,
  • Üben gegenseitiger Rücksichtnahme,
  • Erhöhung des Selbsthilfepotentials,
  • Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive.

Grundvoraussetzung für diese Hilfeangebote sind die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit der jungen Menschen und Erziehungsberechtigten.

Vorrangig werden die jungen Menschen in Einzelfallarbeit beraten und praktisch unterstützt, zum Beispiel in folgenden Bereichen: 

  • Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsfragen,
  • Ämterangelegenheiten, 
  • Freizeitinteressen,
  • Umgang mit Geld, 
  • Entwicklung lebenspraktischer Fähig– und Fertigkeiten,
  • Finden / Festigen von tagesstrukturierenden Elementen,
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit,
  • Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie.

Die pädagogische Arbeit im Kinder- und Jugendhaus erfolgt gruppen- und alltagsorientiert, einzelfallorientiert, sowie pädagogisch geplant und strukturiert:

Gruppen- und alltagsorientiert ist sie, insofern ein “gutes Zuhause” zur Verfügung steht, in dem Versorgung, Anteilnahme, Kommunikation, Bildung etc. stattfinden und unabhängig vom Verhalten der einzelnen Beteiligten vorbehaltlos sichergestellt sind. Zudem bietet dieses Zuhause ein Lernfeld, in dem die wichtigen Routinen des Alltags, wozu beispielsweise auch der Umgang mit Zeit und Geld gehört, gelernt, trainiert und verinnerlicht werden können.

Einzelfallorientiert ist die Arbeit, insofern die jungen Menschen und ihre Eltern in ihrer Biografie und gewachsenen Individualität akzeptiert und keiner Standardbehandlung oder psychologischen Manipulation unterzogen, sondern an der Bearbeitung ihrer Probleme aktiv beteiligt werden.

Pädagogisch geplant ist die Arbeit, insofern sie professionell geschieht, sich auf fachliches Wissen beruft und sich im Sinne und Gefolge einer konsensualen Hilfeplanung an der Bearbeitung von komplexen Konstellationen ausrichtet.

Strukturiert ist die Arbeit, insofern wir fünf periodisch wiederkehrende Phasen unterscheiden und beachten: Problemidentifikation, Interpretation und Bewertung, Interventionsplanung, Pädagogische Intervention, Evaluation. 

Aufnahmekriterien 

In der Regel betreuen wir in dem Kinder- und Jugendhaus am Sund Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

  • mit einem Aufnahmealter von 4 bis 16 Jahren (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich),
  • mit leichten bis schweren Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten und emotionalen Störungen, die die Gefahr einer Ausgrenzung im schulischen, familiären und sozialen Kontext beinhalten,
  • mit einer drohenden oder bestehenden seelischen, emotionalen oder körperlichen Behinderung sowie unterschiedlichen Bildungsdefiziten,
  • mit und ohne Kontakt zu den leiblichen Eltern (Rückkehrperspektive ist wünschenswert aber nicht Bedingung),
  • deren Familie sich in Problem- oder Krisensituationen befindet und zur Bewältigung ihrer Erziehungsaufgabe professionelle Unterstützung und Beratung benötigt,
  • die durch intensive Trainingsmaßnahmen und ggf. therapeutische Begleitung auf ein selbständigeres Leben vorbereitet werden sollen,
  • sowie im Einzelfall und in Absprache auch jugendliche Schwangere. 
  • Voraussetzung ist die Freiwilligkeit und die Bereitschaft zur Mitarbeit der jungen Menschen und Erziehungsberechtigten an der Erreichung der formulierten Ziele.

Aufnahmeverfahren

  • Die Kontaktaufnahme zur Wohngruppe wird in der Regel über das Jugendamt vermittelt.
  • Neben offiziellen Hilfeplangesprächen sollen sich die Familien, jungen Menschen und Mitarbeiter der Wohngruppe in mindestens einem vorbereitenden Besichtigungsgespräch vorstellen und kennen lernen. Gleichzeitig können sie sich vor Ort ein Bild von den Räumlichkeiten und Rahmenbedingungen machen.
  • Dabei werden die jungen Menschen und ihre Personensorgeberechtigten detailliert über die Arbeitsweise unserer Wohngruppe informiert. Inhalt des Gespräches ist die Klärung des Ist-Standes, Abklärung der Arbeitsweisen, sowie die Formulierung der Ziele und Aufträge.
  • Im Anschluss soll es eine vereinbarte Zeit zur Überlegung und Reflektion geben.
  • Bei einer positiven Entscheidung kommt es anschließend zur Aufnahme in die Wohngruppe.

Unsere Dienstpläne gestalten wir so, dass einerseits möglichst lange Phasen entstehen, in denen kontinuierlich an und mit den Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen gearbeitet werden kann und die individuellen Erziehungsaufgaben gut beobachtet und kleinschrittig modifiziert werden können. Andererseits berücksichtigen wir bei der Dienstplangestaltung aber auch, dass das Wissen und Erleben möglichst aller Pädagogen zeitnah zusammengetragen werden kann, um so bessere Möglichkeiten zur pädagogischen Evaluation zur Verfügung zu haben. In Spitzenbetreuungszeiten, insbesondere im Nachmittagsbereich wird der Dienstplan so gestaltet, dass in der Regel eine Doppelbesetzung möglich ist. So können individuelle Bedarfe einzelner Kinder und Jugendlicher sowie Gruppenaktivitäten strukturiert Berücksichtigung finden.

Das Kinder- und Jugendhaus am Sund Stralsund versteht sich als integratives, bedarfsorientiertes Jugendhilfeangebot. Hier findet ein familienorientiertes gemeinschaftliches Leben statt, das von der geglückten Gestaltung des Alltags “lebt”. Die Pädagogen sind Organisatoren dieses Alltags und die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen sind ihre kooperativen Co-Erzieher: “Jugend erzieht Jugend” oder “Positiv- Peer-Culture” sind die entsprechenden Schlagworte, an denen wir den Alltag ausrichten.

Wir achten darauf, dass mit Blick auf die Wahrnehmung der jeweilig Anderen Akzeptanz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft gelebt werden. 

Abweichung von diesen Grundsätzen besprechen wir mit den jungen Menschen und machen sie dadurch mit der Bedeutung von gegenseitiger Solidarität bekannt. Ein Sinn für Disziplin und Ordnung, als wichtige Sekundärtugenden, wird im Zusammenhang mit den haushaltlichen Aufgaben, ebenso wie die schulischen Pflichten erworben bzw. thematisiert.

Eine besonders wichtige pädagogische Möglichkeit besteht auch in der bewussten Kommunikation. Wir achten darauf, dass die Kommunikation sowohl unter den Kindern und Jugendlichen als auch zwischen den Bewohnern und Mitarbeitenden wohlwollend und von Akzeptanz geprägt ist. Diskriminierung, sprachliche Gewalt oder Herabwürdigungen werden nicht geduldet.

Bestandteil der Erziehung sind individuelle und allgemein gültige Regeln für das Zusammenleben und für die individuelle Gestaltung des Alltags. Diese Regeln beinhalten auch die Zeitstruktur, d.h. Zeiten, zu denen gelernt wird, zu denen gespielt wird, zu denen sich die ganze Gruppe trifft, um das Zusammenleben zu koordinieren etc. Diese Regeln sind verbindlich und werden dadurch, dass sie im Einzelfall nicht eingehalten werden, nicht ungültig. Die Auseinandersetzung mit Regeln stellt vielmehr ein wichtiges pädagogisches Handlungsfeld dar. Positives Denken, Handeln und entsprechende Verstärkersysteme sind dabei ebenfalls ein Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. 

Die Grundleistungen im Einzelnen: 

  • Gestaltung eines altersgemäßen und entwicklungsfördernden Wohn- und Lebensumfeldes
  • Förderung der Entwicklung durch Verbindung von Alltagsleben mit gezielten pädagogischen Hilfen
  • Begleitung der Kinder bei der Bewältigung der familiären Problematik, die zur Aufnahme geführt hat
  • Hilfestellung bei der Körperpflege, Gesundheitsvorsorge und medizinischen Betreuung
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht entsprechend dem Alter und der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen
  • Betreuung über Tag und Nacht durch pädagogische Fachkräfte
  • Versorgung über Tag und Nacht
  • Strukturierung und Organisation des Tagesablaufs
  • Integrationshilfen in den Lebensraum: Kindergarten, Schule, Ausbildung, Arbeitsstätte, Vereine, Freundschaften etc.
  • Angebote und Auseinandersetzung mit Sinn-, Wert- und Glaubensfragen
  • Vorbereitung und Durchführung gemeinschaftlicher Feste und Feiern, z. B. Geburtstage, 
  • Anleitung und Hinführung zu sinnvoller Freizeitgestaltung
  • Einübung alters- und entwicklungsgemäßer lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Anschaffung und Pflege von Wäsche und Kleidung unter Einbeziehung des jungen Menschen
  • regelmäßige Reinigung und Pflege des Zimmers, der Gemeinschaftsräume und des persönlichen Eigentums unter Einbeziehung des Kindes bzw. Jugendlichen
  • Gezielte und altersgemäße Unterstützung des Umgangs mit Geld, mit den persönlichen Barbeträgen (Taschengeld, Bekleidungsgeld)
  • Einbeziehung der Kinder in die Haushaltsführung, Einkauf etc.
  • Vermittlung von und Teilhabe an Kultur, Bildung im altersgemäßen Rahmen, z. B. Übermittlung von Sitten, Gebräuchen, Traditionen sowie Informationen und Auseinandersetzung über Allgemeinbildung, Gesellschaft und Politik
  • Medienerziehung – Auswahl und verantwortungsbewusster Umgang mit Medien
  • Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Ferienfahrten
  • Durchführung pädagogischer Projekte (z. B. jahreszeitbezogene Themen)
  • Erstellen von Entwicklungs- und Abschlussberichten
  • Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Kindern und Jugendlichen
  • Organisation zusätzlicher externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben
  • Für die o.g. Gruppenaktivitäten stehen finanzielle Mittel in Form von Gruppengeldern (Ferienmaßnahmen, kulturelle Betreuung, Kleinbus) zur Verfügung.

Neben der Gruppenbetreuung stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Einzelförderung zur Verfügung. Das können ein gezieltes Elterntraining zur Vorbereitung auf eine Entlassung oder Wochenendbesuche sein, ebenso wie Übungen zum Erlernen sozialer Kompetenzen, psychomotorische Trainings oder heilpädagogische Übungen (z.B. Lesetrainings im Zusammenhang mit Legasthenie) und vieles mehr. Welche Maßnahmen im Einzelfall eingesetzt werden (sollen), ergibt sich aus der Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Jugendamt und den jungen Menschen. 

Einzelförderungen orientieren sich immer am individuellen Bedarf der jungen Menschen. Hier ist die separate Betreuung eines einzelnen jungen Menschen, zusätzlich zum Gruppenalltag, entsprechend einzelfallorientierter Hilfeziele möglich. Dabei variiert der Umfang dieser Einzelförderung entsprechend dem konkreten Bedarf.

Darüber hinaus besteht im Einzelfall und in Absprache mit dem Jugendamt, die Möglichkeit, über eine zusätzliche Hilfegewährung (Annexleistung) im Sinne eines pädagogischen Mehraufwandes (Fachleistungsstunden) zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese zusätzlichen Leistungen werden i.d.R. durch das ambulante Team der Jugendhilfestation des VSP erbracht.

Partizipation und Beschwerdemanagement 

Die Beteiligung (Partizipation) der jungen Menschen und ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten ist ebenso wie das Beschwerdemanagement in unserem Schutzkonzept gesondert geregelt.

Schutzkonzept 

Wir weisen darauf hin, dass das gesonderte Schutzkonzept der Einrichtung Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist.

Förderung der Gesundheit durch gesunde Ernährung

Die Mahlzeiten werden von unseren pädagogischen Mitarbeitern in der Küche der Wohngruppe täglich frisch zubereitet.

Die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten ist uns wichtig, denn diese Zeiten sind auch immer ein kleiner Höhepunkt in der Alltagsgestaltung. Sie dienen nicht nur der Stärkung an sich, sondern nehmen auch die Anspannungen des Tages, sorgen für Gelassenheit, entlastende Gespräche und stärken das Wir-Gefühl.

Uns als VSP e. V. ist es ein Anliegen, den Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ernährungsphysiologischer und geschmacklicher Gesichtspunkte sowie finanzieller und technischer Umsetzbarkeit eine optimierte Verpflegung zu bieten. Dabei richten wir uns nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sowie der Ernährungspyramide Wir achten außerdem auf die Verwendung von qualitativ hochwertigen, regionalen und saisonalen Produkten. 

Im Verlauf unserer langjährigen Arbeit konnten wir verschiedene Erfahrungen sammeln, in Bezug auf den Umgang mit bestimmten Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes), Allergien, Ernährung im Zusammenhang mit Glaubensrichtungen (u.a.), was manchmal eine besondere Ernährung notwendig macht. Sollte ein Kind z.B. eine Unverträglichkeit haben, die durch ein ärztliches Attest bestätigt wurde, wird für dieses Kind eine geeignete Mahlzeit zubereitet. Dabei achten wir darauf, dass die Mahlzeit ähnlich ist, im Vergleich zu der Mahlzeit der anderen Kinder. Dadurch entstehende Mehraufwendungen werden beim Leistungsträger beantragt.

In unmittelbarer der Nähe unserer Einrichtung befinden sich eine Grund-, eine Regional- und Förderschule sowie im weiteren Umfeld verschiedene Gymnasien, Berufsschulen und Bildungsträger.

Alle Schulen und Ausbildungseinrichtungen sind über Buslinien, Bahnverbindungen oder per Schülerbeförderung erreichbar. 

Die medizinische Versorgung wird durch private Arztpraxen oder Fachärzte und Kliniken in Stralsund gewährleistet. Das Hanseklinikum am Sund befindet sich in unmittelbarer NäheApotheken und Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort erreichbar. 

Räumlich strukturelle Bedingungen

Zur Unterbringung der Kinder und Jugendlichen sind Einzelzimmer vorhanden. Die Zimmer befinden sich in dem Erd- und Obergeschoss des Hauses. Sie gewährleisten eine Unterbringung, orientiert an den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen und bieten notwendige Rückzugsmöglichkeiten.

Küche und Essbereich im Erdgeschoss sind offen gestaltet und gehen ineinander über. Hier spielt sich vorwiegend der Gruppenalltag ab und bietet ausreichend Platz, so dass jeder junge Mensch seinen individuellen Interessen in der Beschäftigung folgen kann.

Ein Wannenbad mit Dusche befindet sich im Obergeschoss, ein weiteres Bad mit WC ebenfalls im Obergeschoss. Ein barrierefreies und behindertengeeignetes Bad mit Dusche befindet sich im Erdgeschoss, das Erzieherzimmer und -bad befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss in zentraler Lage. Die große Küche im Erdgeschoss ist von der Diele aus zu erreichen. Weitere Wirtschaftsräume und eine Terrasse mit Überdachung sind ebenfalls ebenerdig zu erreichen.

Zum Haus gehört ein Außengelände, das nicht nur spezifischen Interessen und Bedürfnissen der zu betreuenden Kinder und Jugendlichen entspricht (Spiel, Sport und Freizeit, sondern auch durch Freunde derer mit genutzt werden kann (Vermeidung von Isolierung und Stigmatisierung). In dem vorhandenen Nebengebäuden befinden sich zwei Garagen, die als Werkstattbereich zur kreativen Nutzung zur Verfügung stehen.

Pädagogisches und technisches Personal

Insgesamt 6 pädagogische Fachkräfte (m/w/d), mit einem Stellenschlüssel von 6 VzÄ (Vollzeitäquivalent), bilden das pädagogische Team der Einrichtung.

Diese verfügen über folgende Qualifikationen:

  • 1 Sozialpädagogen (BA) mit Ausbildung zum staatl. anerkannten Ergotherapeuten
  • 1 Sozialpädagoge (BA)
  • 2 Heilerziehungspfleger
  • 2 stattl. anerkannte Erzieher

Das Team wird durch eine technische Kraft mit einem Stellenanteil von 0,93 VzÄ ergänzt.

Leitung und Verwaltung

Die Leitung des Kinder- und Jugendhauses am Sund erfolgt durch den Koordinator des VSP Stralsund. Die Leitungsaufgaben werden entsprechend dem (pädagogischen) Bedarf angepasst und verteilt.

Die fachliche und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern, Eltern, Ärzten, Therapeuten, Schulen, Beratungsstellen, Vereinen und Jugendzentren erachten wir als wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Hilfe.

Zudem ist der VSP auf fachlicher Ebene aktiver Kooperationspartner der umliegenden Berufsfach-, Hochschulen und Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus.

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