Familienmediation
Familienmeditation
Frankendamm 31
18439 Stralsund
03831 494 003
03831 309 324
info.stralsund@vsp-mv.de
Zerbrechende Partnerschaften
enden meist in Enttäuschungen, Streit, Vorwürfen und Gesprächsunfähigkeit. Es geht um dringende Angelegenheiten der noch existierenden Familie. Kinder werden zu Streitobjekten zwischen den Partnern. Oft geht es bei Auseinandersetzungen um die gemeinsamen Kinder. Wer soll die Kinder in Zukunft betreuen? Wer übernimmt die elterliche Sorge? Wie soll der Umgang in der Zukunft aussehen? Wo wird das Kind seinen Lebensmittelpunkt nehmen? – sind Fragen und Streitpunkte, die im Rahmen einer Ehescheidung auf der Elternebene geklärt werden müssen.
Was wird mit den gemeinsamen Finanzen? Was wird mit der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus? Wie soll der Haushalt aufgeteilt werden? Was passiert mit Rentenanwartschaften, wenn ein Elternteil zugunsten der Kinder nicht arbeitstätig war? Was ist mit Ehegattenunterhalt? – dies sind Fragen, die die Eheleute im Verlauf einer Scheidung auf der Paarebene klären müssen.
Für die Durchführung von Mediationen stehen in der Jugendhilfestation des VSP in Stralsund im Frankendamm 54 ein Mitarbeiterbüro mit separater Besprechungseinheit sowie ein größerer Konferenzraum zur Verfügung. Hierdurch wird die Möglichkeit gegeben, auf individuelle Bedarfe in Bezug auf die Rahmenbedingungen reagieren zu können.
Was ist Mediation?
Wörtlich übersetzt bedeutet „Mediation“ „Vermittlung“. Gemeint ist die Vermittlung in Streitfällen durch unparteiische Dritte, die von allen beteiligten Seiten akzeptiert werden. Die vermittelnden MediatorInnen helfen den Streitenden, eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu finden. Aufgabe der MediatorInnen ist es nicht, einen Schiedsspruch oder ein Urteil zu sprechen. Vielmehr liegt es an den Konfliktparteien selbst, eine ihren Interessen entsprechenden Lösung zu erarbeiten. Diese konstruktive Konfliktbearbeitung wird durch das Mediationsverfahren ermöglicht. Sie kann selbst dann gelingen, wenn die Konfliktparteien in einer Sackgasse stecken und allein nicht mehr weiter kommen bzw. nicht mehr miteinander reden.
Die MediatorInnen hören sich die Anliegen der Beteiligten an, lassen sie ihre Gefühle ausdrücken und helfen bei der Formulierung der eigentlichen Interessen und Bedürfnisse der Konfliktparteien. In zunehmendem Maße stellen sie wieder eine direkte Verbindung zwischen den Streitenden her. Die Konfliktparteien erfahren durch diese Methode (ressourcenorientiert) der Gesprächsführung, welche Probleme, Gefühle, Interessen und Bedürfnisse bei der jeweils anderen Seite vorhanden sind. Im geschützten Raum eines solchen Gesprächs können sie Verständnis und neues Vertrauen zueinander entwickeln und schließlich gemeinsam an einer Lösung ihrer Probleme arbeiten. Am Ende der erfolgreichen Mediation, steht eine eigene und freiwillig getroffene Vereinbarung der Konfliktparteien, die ihren Streit beendet.
Was beinhaltet die Familienmediation?
Familienmediation ist ein außergerichtliches Vermittlungsangebot bei Trennungs- und Scheidungskonflikten. Sie ist eine Hilfe zur eigenverantwortlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen mit Hilfe einer/s neutralen MediatorIn. Familienmediation ist ein freiwilliger Prozess der Kooperation, in dem die Konfliktpartner nur aus eigenem freien Entschluss einwilligen können. Sie ist ein vertraulicher Prozess des Verhandelns, der nur mit gemeinsamen, von beiden als fair empfundenen Lösungen enden kann. In der Familienmediation besteht die Möglichkeit, die jeweils unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse gleichberechtigt einzubringen.
Die Familienmediation ist ein Versuch, auch in Zeiten schwerster Konflikte und Streitigkeiten mit Selbstachtung, Würde und gegenseitigem Respekt einen persönlichen Lösungsweg aus der Trennungs- und Scheidungskrise zu finden. Sie ist ein Weg der Klärung, Abgrenzung und Neugestaltung familiärer Beziehungen und finanzieller Rahmenbedingungen, bei dem die/der MediatorIn Wegbegleiter und nicht Richter, Gutachter oder Anwalt ist. Die Familienmediation ist gleichzeitig ein Verfahren der Konfliktregulierung in dessen Verlauf die Beteiligten ihre soziale Kompetenz zum Interessenausgleich und zum Verhandeln erweitern.
Welches Ziel hat die Mediation?
Familienmediation kann ein Weg zur Lösung von Trennungs- und Scheidungskonflikten sein. Die Beteiligten versuchen mit neutralen Dritten, die keine Entscheidungsmacht haben, eigenverantwortlich gemeinsame Lösungen für die Zukunft für alle Fragen auf Paar- und Elternebene zu erarbeiten. Mediation ist ein Verfahren, das die Kosten einer Trennung und Scheidung verringern hilft, da beispielsweise im Ergebnis der Streitwert vor Gericht sinkt und nur ein gesetzlich vorgeschriebener Anwalt zu Rate gezogen werden muss.
Durch Mediation kann eine im Sinne der Kinder notwendige Kommunikation gestärkt und optimiert werden. Ziel der Mediation ist es, eine vorgerichtliche Vereinbarung zu erarbeiten, die eine von den Beteiligten getragene Klärung von Eltern- bzw. Paarfragen beinhaltet. Somit kann eine unbürokratische, kostengünstige Scheidung vor Gericht erfolgen.
Zielgruppe
Zielgruppe dieses Leistungsangebotes sind Personen, die ein Interesse an einer eigenverantwortlichen, außergerichtlichen Einigung haben.
Inhaltliche Ausgestaltung eines Mediationsprozesses:
In der Regel meldet sich der oder die Beteiligte telefonisch in der Mediationsstelle und vereinbart einen Gesprächstermin. Bei der telefonischen Anmeldung erhält der oder die Beteiligte den Hinweis, dass ein Erstgespräch nur mit beiden Partnern erfolgen kann. Die terminliche Vereinbarung gewinnt insofern an Bedeutung, dass die Paare sich nicht an starre Öffnungszeiten halten müssen, sondern eine flexible Auswahl von Tages- und Abendzeiten möglich ist. Die Wochenenden sind darin eingeschlossen.
Das Mediationsverfahren gliedert sich in fünf verschiedene Phasen:
In der ersten Phase erläutert die/der MediatorIn die Prinzipien der Mediation: Freiwilligkeit, Offenheit, Informiertheit und Eigenverantwortlichkeit auf Seiten der Konfliktparteien sowie Neutralität und Allparteilichkeit auf Seiten der/s MediatorIn. Die Beteiligten schließen einen „Mediationsvertrag“, in dem sie sich verpflichten, die Mediationsgrundsätze einzuhalten.
In der zweiten Phase werden die Konfliktthemen gesammelt und von den Konfliktparteien in eine Reihenfolge (Tagesordnung) gebracht. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiderseitigen Standpunkte werden festgehalten.
In der dritten Phase verhandeln die Konfliktparteien miteinander. Die/der MediatorIn arbeitet mit den Konfliktparteien die hinter ihren Positionen (z. B. Rechtsposition) liegenden konkreten Interessen (z. B. Bedürfnisse) heraus. Lösungsoptionen werden entwickelt und ihre Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen.
Die vierte Phase beinhaltet die Erarbeitung einer Einigung durch beide Parteien, die schriftlich fixiert wird.
In der fünften Phase haben die Medianden die Möglichkeit, die Schlussvereinbarung durch die von Ihnen gewählten Fachleute (Beratungsanwälte oder Steuerberater der Parteien) in Eigeninitiative prüfen zu lassen. Diese Vereinbarung wird dann durch diese, von den Medianden beauftragten Fachkräfte in die entsprechende Form (juristische) gebracht und dient als Grundlage für die Entscheidung beim Familiengericht. Sollte es auf Wunsch der Beteiligten erforderlich sein, besteht auch die Möglichkeit, eine/n zweiten MediatorIn mit einzubeziehen.
In der Regel werden drei bis zehn Sitzungen benötigt, um alle offenen Probleme und Streitpunkte bezüglich der Trennung / Scheidung zu bearbeiten.
Personal
Die Mediation wird von einem Diplompädagogen mit Zusatzqualifikation zum Mediator und Konfliktberater durchgeführt. Dieser Mitarbeiter ist in den ambulanten Hilfen zur Erziehung tätig. Im Konfliktschlichtungsbereich wird der Mitarbeiter im Täter-Opfer-Ausgleich sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenbereich eingesetzt.
Qualitätssicherung und Arbeitsweise
Die/der Mediator:in arbeitet auf der Grundlage folgender Arbeitsprinzipien:
(1) Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Familiengerichtshilfen und Fachanwälten für Familienrecht im Arbeitskreis Trennung und Scheidung: Die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen und der Familiengerichtshilfe läuft auf der Ebene des fachlichen Austausches. Es wird über angehende Fallzuweisungen beraten mit Blick auf die zu erwartenden Schwierigkeiten. Wenn erwünscht und notwendig kann eine Teilnahme an Gesprächen bei den Mediation empfehlenden Stellen (Familiengerichtshilfe, Anwälte) im Vorfeld und im Verlauf der Mediation geleistet werden. Im Arbeitskreis Trennung und Scheidung erfolgt der praktische Austausch mit den Teilnehmern. Mit den Fachanwälten für Familienrecht besteht die Möglichkeit unbürokratisch in Kontakt zu treten, um Kommunikationshürden zwischen den Konfliktparteien zu besprechen. Gründe hierfür könnten nicht verhandelbare Forderungen einer Seite sein.
(2) Fachliche Weiterbildung: Die Arbeit des Mediators stellt hohe Anforderungen an seine fachliche und organisatorische Professionalität. Durch ständige Weiterbildung im Rahmen der regionalen und überregionalen Angebote für MediatorInnen, werden die fachlichen Standards eingehalten. Im besonderen Maße beinhaltet die fachliche Weiterbildung die Themen, Familienrecht, interessengerechte Verhandlungsführung, Fairnesskontrolle, Gesprächsführung und Psychologie.
(3) Praxisreflexion: Von großer Bedeutung für die Qualität der praktischen Arbeit ist es, die vorhandenen Möglichkeiten zur kontinuierlichen und berufsbegleitenden Praxisberatung zu nutzen. Die Arbeit der/s MediatorIn erfordert die Bereitschaft zur persönlichen Weiterbildung und Hinterfragung seines Handlungsstiles. In anonymisierten Fallbesprechungen mit Berufskollegen und der Nutzung von Supervisionen, wird der Umgang mit konfliktreichen Situationen und die Auseinandersetzung mit der eigenen Person begleitet. Der praktische Erfahrungsaustausch gehört zu einem zeitgemäßen Arbeitsstil. Vierteljährlich wird eine Praxisreflexion organisiert an der regionale (Mecklenburg Vorpommern) Mediatoren teilnehmen.
(4) Dokumentation: Für Vor- und Nachbereitungen sowie für den Einsatz in der Mediation ist es möglich, die Sitzungen als Videomaterial abzuspeichern. Dies geschieht nur mit ausdrücklicher Zustimmung mit den Medianden, wobei das Material nach Abschluss auf Wunsch vernichtet wird. Es hat sich als hilfreich herausgestellt, noch nicht abgeschlossene Themen vorhergehender Sitzungen in einer folgenden als Videomaterial zu thematisieren, um Prozesse effektiver und effizienter in Gang setzen zu können. Des Weiteren dienen diese Aufnahmen als Grundlage zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen für die/n MediatorIn. Zudem erfolgt eine schriftliche Dokumentation, um der/m MediatorIn und den Beteiligten einen unproblematischen Folgeanschluss für die nächste Sitzung zu ermöglichen.
(5) Verschwiegenheit: Die Verschwiegenheit im Sinne datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist eine zentrales Arbeitsprinzip der/s MediatorIn. Sie ist unabdingbar um vertrauliche und ggf. auch intime Themen besprechbar gestalten zu können.
Finanzierung und Kosten
Die Finanzierung des Mediationsprozederes erfolgt anhand des Zeitumfangs in festen Stundensätzen. Grundlage hierfür sind entstehende Sach-, Betriebs- und Personalkosten. Wer von den Beteiligten zu welchem Anteil die Kosten trägt, wird zu Beginn des Mediationsprozesses einvernehmlich ausgehandelt. Die Rechnungslegung erfolgt per Vereinbarung.
Eine Kostenübernahme durch Sozialleistungsträger oder Justizbehörden ist derzeit nicht bekannt, aber nicht ausgeschlossen. Die erste Sitzung bleibt kostenfrei, um den Medianden die Möglichkeit einer Überprüfung der Inanspruchnahme von Mediation zu geben.