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Erziehungs- und Familienberatung

Freiwilligkeit | Anonymität | Verschwiegenheit

Was ist EFA? 

EFA bedeutet Erziehungs-und Familienberatungsstelle.
EFA ist damit Ansprechpartnerin und Unterstützerin für Eltern, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und andere an der Erziehung Beteiligte.

Die Beratungstermine vereinbaren wir mit Euch und Ihnen individuell.
Sprecht / sprechen Sie uns gern auf den Anrufbeantworter oder
schreib‘ / schreiben Sie uns eine eMail. Alle Beratungen sind kostenfrei.

Was macht EFA?

Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle bietet Hilfesuchenden im Detail:

  • Allgemeine Beratung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Eltern, Pflegeeltern und anderen Erziehungsberechtigten
  • Allgemeine Beratung auch von Bezugspersonen
  • Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik, insbesondere bei Schulproblemen
  • Mediation in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten
  • Traumapädagogische Fachberatung und spezifische Beratung in Fragen des Kindeswohls
  • Aufsuchende Erziehungsberatung bei Bedarf
  • Elterntrainings
  • Vermittlung in nachfolgende Hilfeformen
  • Vernetzung, wie Fachberatung, Intervision, Fortbildung, Mitwirkung in Arbeitskreisen und Gremien
  • Präventive Angebote in Form von Vorträgen, Weiterbildungen, Elternabenden, Seminaren und öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten

Nach welchen Grundprinzipien arbeitet EFA?

  • Freiwilligkeit
  • Anonymität
  • Verschwiegenheit

Beratungskonzept

Erziehungsberatung soll nach SGB VIII (KJHG § 28) „ … Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.“ Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Beratung soll zum Ziel haben, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Handlungsmacht erweitern und ihr Konflikt- und Krisenmanagement verbessern.
  • Beratung soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können.
  • Beratung bedeutet auch, Unterstützung bei Erziehungs- und Umgangsfragen bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
  • Beratung ist ein für die Klienten niedrigschwelliges Leistungsangebot, das die Klienten möglichst unmittelbar in Anspruch nehmen können und sie bei ihren individuellen, familienbezogenen Fragen und Problemen unterstützt.
  • Beratung soll Krisen vorbeugen bzw. die Krisenbewältigung unterstützen und insbesondere der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen nach Möglichkeit vorbeugen.
  • Beratung hat die selbständige und frühestmögliche verantwortliche Lebensgestaltung der Klienten zum Ziel (Hilfe zur Selbsthilfe).

Zielgruppe der Beratungsleistung können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sein, sowie Bezugspersonen aus dem System unserer Klienten und im Rahmen der präventiven Arbeit auch Kolleg:innen in Form u.a. von Weiterbildungen.

Erziehungsberatung ist ein ambulantes Hilfeangebot, dass sowohl Beratung als auch Therapie von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigten beinhaltet. Das Beratungsangebot o.g. Zielgruppe kann nur auf dem Prinzip der absoluten Freiwilligkeit beruhen. Dabei gilt es gegenüber anderen ambulanten Erziehungshilfen zu beachten, dass Erziehungsberatung eine institutionelle Beratung ist, die in eigenen Beratungsstellen erfolgt.

So ist die Beratungsstelle eine organisatorisch und räumlich eigene Einheit innerhalb der Jugendhilfestation des VSP e.V. mit flexiblen Öffnungszeiten, um ein niedrigschwelliges Angebot für Klienten zu sichern. Weiterhin wird in der Beratungsstelle die Vertraulichkeit, der Datenschutz und die Schweigepflicht gewährleistet.

Die Jugendhilfestation des VSP e.V. greift auf ein multidisziplinäres Team zurück, welches mit seinen verschiedenartigen Fachkräften den Zugang zu den Problemen des Klienten ermöglicht und unterschiedliche Sichtweisen einbezieht. Somit sind wir bei der Auswahl der Behandlungsangebote flexibel.

Der Gegenstand der Beratungsleistungen reicht von Erziehungsleistungen und Erziehungsschwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder eines Jugendlichen, sowie damit zusammenhängende psychosomatische Beschwerden eines Kindes oder Jugendlichen bzw. die mit der Erziehung beauftragten Personen. Nicht selten handelt es sich um komplexe Problemlagen und Mehrfachbelastungen und -störungen, die besondere Ansprüche an eine ganzheitliche Problemsicht und Problemlösung stellen.

Methodisch reichen die Beratungsleistungen von der persönlichen Beratung über psychosoziale Gesprächsführung bis hin zum Einsatz verschiedener psychotherapeutischer Verfahren für Einzelne, Familien oder andere soziale Gruppen. Dazu gehört auch die Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen. Längerfristige Erziehungsberatung basiert auf einer Hilfeplanung, die im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und möglichst weitgehender Beteiligung der Betroffenen erfolgt und die Zielsetzungen, Schritte und Erfolgsfaktoren des Hilfeprozesses bestimmt.

Ausgestaltung der Leistungen entsprechend der Finanzierungsmodalitäten

Freie Beratung nach §§ 16, 18 und 28 KJHG über Sockelfinanzierung.

Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG über Fachleistungsstunden.

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