Jugendhilfestation

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Jugendhilfestation: Katharinenstraße 32 | 17033 Neubrandenburg

 Im Miteinander Schwierigkeiten meistern


Die JHS | Jugendhilfestation Neubrandenburg besteht seit dem 01.02.1994 und arbeitet im Bereich der ambulanten und (teil)stationären Hilfen zur Erziehung.

Wir betreuen im Auftrag des Jugendamts des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (Stadt Neubrandenburg) Kinder, Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte.

Wir sind Ansprechpartner für Eltern, Jugendliche und Kinder und wollen Unterstützung bei der Bewältigung von alltäglichen Schwierigkeiten in der Erziehung geben. Besonders wichtig ist uns hierbei, nicht für den Klienten, sondern mit ihm Situationen in schwierigen Lebenslagen zu meistern. Wir wollen aber auch Vermittler zwischen verhärteten Fronten sein; als Begleiter, Berater und Helfer zur Seite stehen.

Durch individuelle Beziehungsarbeit wollen wir auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen reagieren. Probleme sollen gemeistert, Fortschritte gemacht und Entwicklungen vorangebracht werden.

Wo sind wir zu finden?

Die Jugendhilfestation befindet sich seit April 2008 in Katharinenstraße 32 unweit des Rathauses und nahe dem Stadtzentrum Neubrandenburgs. Es bestehen gute Anbindungen zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Unsere Einrichtung ist gut auf dem Fußweg vom Bahnhof zu erreichen.

Für die Arbeit mit unseren Betreuten stehen uns 4 Beratungsräume zur Verfügung, die für Einzelgespräche aber auch für Familiengespräche Rückzugsmöglichkeiten bieten. Für Gruppenbetreuungsprozesse stehen diverse Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Unser Team

9 Mitarbeitende:

  • 5 Diplom-Sozialpädagog:innen / Sozialarbeiter:innen (FH)
       (davon ein Mitarbeiter mit einer Zusatzausbildung zum Konfliktberater)
    1 Bachelor of Arts (Soziale Arbeit)

    1 staatlich anerkannte Sozialarbeiterin
    1 Erzieherin
    1 Verwaltungsfachkraft
       (Bürokauffrau / Fachwirtin Sozial- und Gesundheitswesen)

  • Diplom-Psychologe/Psychotherapeut auf Honorarbasis
  • Regelmäßige Supervision

Unser Arbeitsansatz

Unsere Einrichtung gestaltet ihre Hilfeleistung nach dem Konzept der flexibel organisierten Erziehungshilfen und bezieht sich insbesondere auf die Ausführung des § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).

Unsere Leistungsangebote

Unsere Leistungsangebote richten sich an Kinder / Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte, die nach §§ 27 ff SGB VIII (KJHG) Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben, wenn diese für das Wohl und die Entwicklung ihrer Kinder notwendig und geeignet ist.

 Ambulante Hilfe zur Erziehung


Erziehungsbeistandschaft
(§ 30 SGB VIII /
KJHG)

  • Lebensweltbezogener flexibler Betreuungsansatz, der sich am Bedarf der Betreuten orientiert
  • Langfristige Betreuung mit einer bindenden Verlässlichkeit in der Beziehung
  • Vermeidung von Heimerziehung
  • Niedrigschwellige Angebote bezüglich Selbstreflexion, Ressourcenfindung und –nutzung sowie Netzwerkarbeit
  • Modellhaftes Lernen als Prozess

Sozialpädagogische Familienhilfe
(§ 31 SGB VIII / KJHG)

  • Unterstützung der gesamten Familie bei der Wahrnehmung ihrer
  • Erziehungsaufgaben und der Bewältigung ihrer komplexen Lebenssituation
  • begleitende praktische Beratung und Unterstützung über einen längeren Zeitraum
  • Erhalt der Familie und Vermeidung von Fremdunterbringung

Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§ 35 SGB VIII / KJHG)

  • intensivste Begleitung und Unterstützung auf lange Sicht
  • zielt auf das Aushalten von Prozessen ab
  • starke Individualisierung
  • 1:1 Betreuung, die im bekannten Lebensumfeld aber auch außerhalb dessen geleistet werden kann

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
(§ 35 a SGB VIII / KJHG)

  • hohe Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung des Betreuungsangebotes
  • drohende Ausgliederung aus der Gesellschaft verhindern bzw. optimale Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
  • gezielte und angemessene Förderungsangebote
  • Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Jugendhilfestation (Psychologen, Supervisor...)

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(§ 41 SGB VIII / KJHG)

  • Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung
  • Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Beratung und Unterstützung bei der Hilfe zur Verselbständigung

 Teil- und stationäre Hilfe zur Erziehung


Sonstige Betreute Wohnform / Betreutes Einzelwohnen
(§ 34 SGB VIII / KJHG)

  • Schaffung eines Lebensortes für Jugendliche, die in ihrem bisherigen Familienumfeld nicht verbleiben können bzw. ohne festen Wohnsitz sind

  • Folge- bzw. Ergänzungsangebot auf bereits geleistete Hilfeangebote, um einen Betreuerwechsel möglichst zu verhindern

  • Individuelle Erarbeitung eines Betreuungsarrangements, dass sich an Erfahrungen und Fähigkeiten der Hilfesuchenden orientiert

  • Unterstützung für den Aufbau einer eigenverantwortlichen Lebensführung

  • Hilfe in akuten Krisensituationen

 Weitere Angebote


Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII / KJHG)

Unterstützung bei der Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und bei der Lösung von Erziehungsfragen durch beratende Intervention sowie Aufklärung und Unterstützung von Ratsuchenden

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Elemente der sozialen Gruppenarbeit