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Ambulante Betreuung

Indikation und handlungsleitende Prinzipien bei ambulanten Hilfen

Mit der Tatsache, dass Hilfen ambulant angeboten und durchgeführt werden, geht ein Perspektivenwechsel einher. Die Klienten müssen ganz signifikant selbst etwas “wollen” und sich dessen, was sie wollen, auch bewusst sein / werden können. Unfreiwillige Zusammenarbeit ist unter ambulanten Bedingungen nahezu unmöglich, da es beliebig viele Möglichkeiten gibt, sich der Hilfeleistung zu entziehen. Dies bedeutet aber auch, dass die Risiken, denen die Klienten ausgesetzt sind bzw. die sie einzugehen bereit sind, abschätzbar und vergleichsweise gering sein müssen, damit nicht gravierend gegen das Wohl der beteiligten Kinder und Jugendlichen verstoßen wird. Dieser Indikation sind wir vom VSP uns bewusst, wenn wir mit einer ambulanten Maßnahme beginnen.

Vorbehaltlos konstruktiv

Als Professionelle, die in ambulanten Angeboten arbeiten, haben wir eine vorbehaltlos konstruktive Haltung, mit der wir an die Aufgaben herangehen. Konkret wird diese konstruktive Grundhaltung unmittelbar in der gemeinschaftlichen Erarbeitung des Förder- / Betreuungskonzepts auf die Probe gestellt. Gelingt es hier, ein verbindliches Arbeitsbündnis zu etablieren, kann der Arbeit Erfolg beschieden sein, gelingt es nicht, ist sie von vornherein zum Scheitern verurteilt. Wir versuchen grundsätzlich, den Inhalt des Arbeitsbündnisses gemeinsam in schriftlicher Form zu fixieren.

Sich von dem Klienten „an die Hand nehmen lassen“

Wir lassen uns von den Klienten ambulanter Hilfen “an die Hand” nehmen. Damit ist gemeint, dass zunächst als Vorleistung wir uns auf sie einlassen, bevor sie sich auf uns einlassen (müssen). Wir wissen, dass diese Reihenfolge von Nöten ist, da ansonsten überhaupt kein Arbeitsbündnis zustande kommt. “Sich an die Hand nehmen lassen” bedeutet aber nicht, sich aufzugeben und den Klienten in ihrer Weltsicht zuzustimmen. Ganz im Gegenteil! Es bedeutet nur, die Weltsicht zu akzeptieren und unter Berücksichtigung seiner subjektiven Entstehungsgeschichte ihr eine subjektive Berechtigung zuzusprechen.

Abgrenzung anstatt Verschmelzung

Gerade in ambulanten Betreuungen bemühen wir uns ganz besonders, nicht mit den Klienten zu verschmelzen. Sie müssen jederzeit verspüren, dass sie selbst die Verantwortung für ihr Leben haben / behalten. Wir stellen klar, dass nicht wir für eine konkrete aktuelle Notlage gesorgt haben, sondern, dass die Klienten selbst es waren, die eine Situation zugelassen oder doch zumindest nicht verhindert haben. Wir helfen, Auswege aus dem “Schlamassel” zu finden, aber wir helfen nicht, Schlamassel zu beseitigen.

Veränderungen brauchen viel Zeit – der Professionelle ebensoviel Geduld

Wir wissen und vermitteln, dass Veränderungen, so sie denn überhaupt möglich sind, viel Zeit benötigen. Wir nehmen uns die Zeit und geben sie dem Klienten. Dabei sorgen wir dafür, dass es in ausgewogener Weise Zeiten intensiven Zusammenarbeitens und Zeiten des Reifens gibt. Unsere Ungeduld versuchen wir, vom Klienten fern zu halten und sie statt dessen mit unseren Kollegen zu teilen.

Vertrauen ist gut – Kontrolle unmöglich

Der Umgang mit Vertrauen in ambulanten Maßnahmen ist sehr schwierig. Wir als professionelle Mitarbeiter /-innen des VSP bemühen uns, möglichst wenige Situationen entstehen zu lassen, in denen unser Vertrauen in die Klienten enttäuscht werden kann. Wir verhindern so aktiv eine Belastung der Beziehung durch gebrochenes Versprechen. Ausserdem kontrollieren wir nur die Aspekte, die wir im Auftrag des Klienten kontrollieren sollen. Jede andere Kontrolle droht uns in Verschmelzung zu bringen und verunsichert den klienten in seiner Verantwortung für sein eigenes Leben.

Stationäre Betreuung

Handlungsleitende Prinzipien in stationären Einheiten

Milieunahe Heimerziehung bedeutet, bevorzugt Kinder und Jugendliche aus der Region aufzunehmen. Durch deren Umzug ins Heim sollen sie möglichst viele ihrer sozialen Beziehungen behalten: etwa weiterhin die gleichen Schulen besuchen, ihre Freunde weiterhin treffen und ihren Eltern alltäglich begegnen können. Während des Heimaufenthaltes sollen intensive Kontakte zur Herkunftsfamilie entwickelt oder aufrechterhalten werden.

Ein weiteres Arrangement bezieht sich auf Formen des Betreuten Wohnens. Immer wieder zeigt sich, daß eine angemessene Betreuung von Jugendlichen einen Auszug aus der elterlichen Wohnung notwendig macht. Diese Jugendlichen wollen oder können – aus welchen Grunden auch immer – noch nicht oder nicht mehr in traditioneller (Heim)Erziehung leben. Hier werden Jugendliche in überschaubaren Wohngemeinschaften auf das selbständige Leben vorbereitet. Die Aufgabe der Pädagoginnen besteht primär darin, diese Entwicklung zu begleiten und anzuregen. Sowohl die Aufnahme von Jugendlichen unmittelbar in die Wohngemeinschaften, als auch ein Wechsel einzelner Jugendlicher aus einer Heimgruppe ist möglich. Außerdem kann die Betreuung eines einzelnen Jugendlichen in seiner Wohnung sinnvoll sein. Dies schließt die Selbstbewirtschaftung eines eigenen Budgets ein. Hier eröffnet sich ein Feld für MitarbeiterInnen, denen es gelingt, sich zu den Problemen von Jugendlichen einen Zugang zu erarbeiten, Prozesse in der Jugendkultur zu verstehen und konstruktiv zu beeinflussen. Auch diese Form Betreuten Wohnens ist sehr viel leichter außerhalb eines zentralen Heimgebäudes zu realisieren. Die Betreuungsintensität im Rahmen des Betreuten Wohnen wird in Fachleistungsstunden ausgedrückt und gewährleistet damit den abgestuften, flexiblen Einsatz der pädagogischen Ressourcen.

Grundprinzipien

Wenngleich in jedem einzelnen Projekt des VSP spezifische Routinen erarbeitet werden, auf die einzelnen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen bezogene individuelle Strategien erarbeitet und umgesetzt werden, gibt es dennoch für stationäre Hilfen allgemein gültige konzeptionelle Grundprinzipien. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Prinzip der individuellen Förderung

Dieses Prinzip verweist auf unseren Anspruch, nicht nur den Hilfeplan, der im Zusammenhang mit der Hilfegewährung mehr oder weniger präzise, detailreich und verbindlich erarbeitet werden konnte, als Richtschnur des Handelns zu sehen, sondern in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in einer unserer vollstationären Gruppen einen individuellen Förderplan zu erarbeiten. Dieser Förderplan soll Ziele und Möglichkeiten, wie sie schon im Hilfeplan benannt und erarbeitet wurden, operationalisieren und in zeitlicher Hinsicht strukturieren. Inhaltlich wird bei diesem Förderplan versucht, besonders die Stärken weiter auszubauen und zu stabilisieren, damit sie nicht auch unter den Belastungen der Fremdunterbringung bedroht werden und ggf. zusammen brechen.

Prinzip der Ganzheitlichkeit

Damit ist gemeint, dass die individuelle Förderung nicht darüber hinweg täuschen darf, dass wir die Adressaten immer in ihrer Ganzheitlichkeit sehen müssen. Sichtbarem Verhalten sind unsichtbare Motive zugeordnet. Seelische Zustände sind mal verbunden, mal unabhängig von beobachtbarem Verhalten. Jeder Mensch ist Körper und Geist, jeder hat ein tiefenpsychologisch, d.h. durch sein Unbewußtes mitbestimmtes Leben. Jede Reduktion auf nur eine Dimension verbietet sich daher.

Prinzip der Übernahme sozialer Rollen

Dieses Prinzip richtet unser professionelles Augenmerk darauf, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen besondere Defizite hinsichtlich eines erfolgreichen sozialen Miteinanders aufweisen. In aller Regel besteht ein gestörtes Verständnis vom Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten im sozialen Miteinander. Es dominiert eine egozentrische Sichtweise. Sich als Teil einer Gruppe zu fühlen und dementsprechend freiwillig eine Rolle zu übernehmen und ihr zu entsprechen, sehen wir als wichtige Aufgabe im Rahmen der stationären Unterbringung. Dies gilt auch dann, wenn “eigentlich” “nur” betreutes Wohnen angestrebt wurde.

Prinzip der Ausschöpfung der maximalen Kompetenzen

Mit diesem Prinzip ist gemeint, dass Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf haben, dass ihre Möglichkeiten maximal ausgeschöpft und gefördert werden. Die Mitarbeiter /-innen des VSP zwingt dieses Prinzip dazu, die Kompetenzen wahrzunehmen, zu registrieren und zu berücksichtigen. Pädagogisch klug handelt, wer möglichst viele Gelegenheiten, die Kompetenzen einzubringen, schafft und wer die Kinder, Jugendlichen und Eltern nicht unterhalb ihrer Möglichkeiten anspricht.

Dieses Prinzip verweist aber auch darauf, die Kinder und Jugendlichen mit Aufgaben zu konfrontieren, die sie bewältigen können und an denen sie Selbstwertgefühl entwickeln können.

Prinzip der minimalen Kränkung

Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, möglichst wenig als Person gekränkt zu werden. In vollstationären Maßnahmen befinden sich aber vorrangig solche Klienten, die eine erhebliche Kränkungsgeschichte aufweisen. Sich dieser Geschichte gegenüber zu öffnen, ihr möglichst keine weiteren Kapitel zuzufügen, ist Aufgabe der VSP-Mitarbeiter /-innen. Dieses Prinzip erfordert aber nicht nur passiv den Verzicht auf Kränkung, sondern auch aktiv das Bemühen um Zuwendung, denn vor dem Hintergrund der Kränkungsgeschichte ist unterschlagene Zuwendung selbst schon wieder Kränkung.

Prinzip der elterlichen Verantwortung

In dieser Regel drückt sich die Vorstellung des KJHGs aus, nach der es die Eltern sind, die die Aufgabe der Erziehung wahrnehmen sollen und die daher auch den Anspruch auf Hilfe geltend machen können. Erziehung in unseren vollstationären Einheiten versucht daher Eltern und sonstige Familienangehörige weit gehend in die Erzziehung einzubeziehen. Auch wenn es unbequem ist, wissen wir, dass die Kind / Eltern-Bindung einzigartig ist, ein Leben lang anhält und nicht zu ersetzen ist.

Prinzip der Hinzuziehung externer Experten

Wir wissen, dass uns im pädagogischen Prozess enge Grenzen gesetzt sind. Sie rühren aus der Besonderheit der Beziehungen zwischen Heimkindern und Lohnerziehern und aus unseren begrenzten fachlichen und methodischen Möglichkeiten. Daraus ergibt sich, externe Experten hinzuzuziehen. Dies gilt besonders für Ärzte und Psychologen.

Prinzip des sicheren Wohnens

Wir wissen, dass die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich bei uns in den vollstationären Einheiten befinden, ein besonders hohes Sicherheitsbedürfnis haben. Zwar ist es ihnen dieses Bedürfnis nicht immer zugänglich und scheinbar verkehrt es sich auch oft in sein Gegenteil: Risiko scheint das zu sein, was sehnsüchtig gesucht wird. Im VSP wird aber dafür Sorge getragen, dass Übergriffe verhindert werden und dass sich jede / jeder in seinem Zimmer sicher fühlen kann. Ein Gefühl von Sicherheit entsteht auch dadurch das jeder zu jeder Zeit wissen oder erfahren kann, wann und wie Hilfe zu erreichen ist.

Die verschiedenen Angebote im stationären Bereich
  • Kinder- bzw. Kinder- und Jugendgruppen in großzügigen Einfamilienhäusern. Hier kann eine am Beispiel der Familie und der Bewältigung des Alltags orientierte Erziehung realisiert werden, wobei spezielle individuelle Förderprogramme einbezogen bleiben;
  • Betreutes Wohnen in kleinen eigenständigen Wohneinheiten;
  • Zur-Verfügung-Stellung von kleinen, durch den VSP angemieteten, Wohnungen, die ggf. in das Mietverhältnis der betreuten jungen Menschen übergehen können.

Teilstationäre Betreuung

Handlungsleitende Prinzipien in teilstationären Einheiten

Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern, so die Intention des KJHG in § 32. Mit der Erziehung in einer Tagesgruppe soll eine Alternative zur klassischen Heimerziehung angeboten werden. Die Zielgruppe kommt erfahrungsgemäß aus sozial schwachen Familien, d.h. die Eltern sind meist arbeitslos, perspektivlos und mit ihrer Lebenssituation vollkommen überfordert. Oft kommen die Kinder nach ihrem Schulalltag in unausgeglichene Familiensysteme, werden dadurch großen psychischen Belastungen ausgesetzt und reagieren dann mit emotionalen oder sozialen Ausbrüchen. Sich so verfestigende Verhaltensweisen verstärken noch das Unverständnis bei den direkten Bezugspersonen und forcieren Konflikte. Es entstehen Defizite in bezug auf die Kinder im emotionalen und sozialen Bereich. Diesen, im Alltag entstandenen, destruktiven Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Kindern gilt es entgegenzuwirken und einen Freiraum zu schaffen, in dem sich die Eltern-Kind-Beziehungen regenerieren können.

Indikation

Erziehung in Tagesgruppen geht von der Prämisse aus, dass ein gewisser und identifizierbarer Kreis von Personensorgeberechtigten einerseits nicht in der Lage ist, eine am Wohl ihrer Kinder orientierte Erziehung zu gewährleisten, wenn sie ganztägig die Verantwortung für die entsprechenden Kinder haben, andererseits aber durch – zumeist – zeitlich befristete intensive Entlastung bei gleichzeitiger pädagogischer Unterstützung die entsprechenden Kompetenzen (wieder zurück) gewinnen können. Ist dieser Fall gegeben und reicht auch angesichts bereits entstandener oder aufgehäufter Belastung / Störung eine Unterbringung in einem Ganztags-Kindergarten nicht aus, um das Wohl des Kindes wieder herzustellen, dann kann die Betreuung in einer teilstationären Einheit die Maßnahme der Wahl sein.

Elternarbeit

Erziehung in einer Tagesgruppe hat vom Prinzip her die Arbeit mit den Eltern zur (Wieder)Herstellung der Erziehungskompetenz mit gleichem Rang zu erfolgen, wie die Arbeit mit dem Kind. Diese Gleichrangigkeit verstehen wir nicht im Sinne zeitlich gleichen Aufwands, sondern im Sinne systematischer Arbeit an der Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung der elterlichen (Selbst)Verantwortung und Erziehungskompetenz. Wo immer jedoch Eltern in die Arbeit einbezogen werden können, wird dies versucht. Daneben trainieren wir mit den Eltern, eine konstruktive Erziehungshaltung einzunehmen und beraten sie in allen fragen, die ihre Rolle als Eltern betreffen. Dazu gehören gelegentlich auch Fragen der Haushaltsführung und des Finanzmanagements.

Diagnostik und geplante Förderung

Die Tagesgruppe ist der alltägliche Raum für die Kinder, an dem Anteilnahme, Versorgung, Pflege, Auseinandersetzung, Therapie, Spiel und emotionale sowie körperliche und intellektuelle Förderung stattfindet. Die Tagesgruppe ist ein Ort, an dem in besonderer Weise Ganzheitlichkeit spürbar wird. Diese Ganzheitlichkeit muss dringend erhalten und gefördert werden, denn sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Kinder nicht aus dem Elternhaus herausgelöst werden, sondern dass alle beteiligten Seiten die Erziehung in der Tagesgruppe als familienergänzend begreifen.

Gleichwohl erfolgt Förderung in den Tagesgruppen des VSP gezielt. Es werden durch Verhaltensbeobachtung, durch enge Rücksprache mit der Schule, durch kollegiale Bewertung die speziellen Förderbereiche identifiziert und individuelle Förderpläne erstellt, die sich – je nach Lage der Dinge – auf intellektuelle, psychomotorische, emotionale oder soziale Aspekte beziehen können. Jedes Kind hat neben dem Hilfeplan, der Voraussetzung für die Hilfegewährung ist, einen solchen individuellen Förderplan und demgemäß eine ganz bestimmte, individuell festzulegende Anzahl an Einzelförderstunden innerhalb der Tagesgruppe.

Neben der Einzelförderung besteht ein Schwerpunkt auch in der Förderung des Sozialverhaltens. Auch diese Förderung geschieht systematisch. Ausgewählte, pädagogisch besonders wertvolle und auf Schlüsselfähigkeiten abzielende Gruppen- oder Kleingruppenspiele werden regelhaft in die Betreuungszeit eingebaut.

Versorgung

Tägliches gemeinschaftliches Essen und ruhiges Zusammensitzen sind Erfahrungen, die viele Kinder in Tagesgruppen aus ihrer Alltagspraxis nicht oder nur selten kennen. In den Tagesgruppen des VSP wird darüber hinaus noch darauf geachtet, dass die notwendigen gesundheitlichen Untersuchungen und Therapien regelmäßig wahrgenommen und durchgehalten werden.

Sicherstellung des schulischen Erfolgs

In der Tagesgruppe ist grundsätzlich ausreichend Zeit zur Verfügung, um die Hausaufgaben unter Anleitung oder durch gegenseitige Unterstützung auf gutem Niveau zu erledigen. Dafür liegen auch die notwendigen Materialien, Bücher und Nachschlagewerke jederzeit griffbereit. Dies ist notwendig, da viele der Tagesgruppen-Kinder schulisch eher ungünstige Positionen einnehmen. Durch die Anleitung in der Tagesgruppe werden Erfolge und damit Selbstvertrauen aufgebaut. Erfolge in der Schule fördern auch das Verlassen von Aussenseiterpositionen.

Freundschaften und Verankerung im sozialen Netzwerk

Einem unerwünschten Nebeneffekt von Erziehung in einer Tagesgruppe – dem Verlust von Freundschaften und “spontanen” Kontakten im oder aus dem regelhaften Umfeld – steuern die Mitarbeiter /-innen der Tagesgruppen des VSP gezielt entgegen. So können beispielsweise nach Anmeldung Freundinnen zu Besuch mit kommen bzw. die Tagesgruppe bietet auch “halboffene” Angebote an (z.B. Puppenspiel, kreatives Arbeiten, Psychomotorisches Training etc.) Hilfreich in dieser Hinsicht ist der Standort der Tagesgruppe, insofern in dem gleichen Hause auch noch andere Angebote für Kinder und Jugendliche beheimatet sind auf die die Kinder der Tagesgruppe nach Erledigung des sonstigen individuellen Förderprogramms orientiert werden.

Psychologische Beratung / Therapien

Ziele der Beratung

Erziehungsberatung soll nach SGB VIII (KJHG § 28) „ … Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.“ Im einzelnen bedeutet dies:

  • Beratung soll zum Ziel haben, dass die Kinder und Jugendlichen ihre Handlungsmacht erweitern und ihr Konflikt- und Krisenmanagement verbessern;
  • Beratung soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können;
  • Beratung bedeutet auch, Unterstützung bei Erziehungs- und Umgangsfragen bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung;
  • Beratung ist ein für die Klienten niedrigschwelliges Leistungsangebot, das die Klienten möglichst unmittelbar in Anspruch nehmen können und sie bei ihren individuellen, familienbezogenen Fragen und Problemen unterstützt;
  • Beratung soll Krisen vorbeugen bzw. die Krisenbewältigung unterstützen und insbesondere der Notwendigkeit familienersetzender Hilfen nach Möglichkeit vorbeugen;
  • Beratung hat die selbständige und frühestmögliche verantwortliche Lebensgestaltung der Klienten zum Ziel (Hilfe zur Selbsthilfe);
  • Zielgruppe der Beratungsleistung können Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte sein, sowie Bezugspersonen aus dem System unserer Klienten und im Rahmen der präventiven Arbeit auch KollegInnen in Form u.a. von Weiterbildungen.
Charakteristische Gestaltungsmerkmale

Erziehungsberatung ist ein niedrigschwelliges, ambulantes Hilfeangebot, dass sowohl Beratung als auch Therapie von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und Erziehungsberechtigten beinhaltet. Das Beratungsangebot o.g. Zielgruppe kann nur auf dem Prinzip der absoluten Freiwilligkeit beruhen. Dabei gilt es gegenüber anderen ambulanten Erziehungshilfen zu beachten, dass Erziehungsberatung eine institutionelle Beratung ist, die in eigenen Beratungsstellen erfolgt. In der Beratungsstelle werden Vertraulichkeit, Datenschutz und Schweigepflicht gewährleistet.

Leistungsinhalte und Gestaltungselemente

Der Gegenstand der Beratungsleistungen reicht von Erziehungsleistungen bei Erziehungs schwierigkeiten von Eltern und Personensorgeberechtigten bis hin zu Lernschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen eines Kindes oder eines Jugendlichen, sowie damit zusammenhängende psychosomatische Beschwerden eines Kindes oder Jugendlichen bzw. der mit der Erziehung beauftragten Personen. Nicht selten handelt es sich um komplexe Problemlagen und Mehrfachbelastungen und –störungen, die besondere Ansprüche an eine ganzheitliche Problemsicht und Problemlösung stellen.

Methodisch reichen die Beratungsleistungen von der persönlichen Beratung über psychosoziale Gesprächsführung bis hin zum Einsatz verschiedener psychotherapeutischer Verfahren für Einzelne, Familien oder andere soziale Gruppen. Dazu gehört auch die Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen.

Konfliktbewältigung

Was ist Täter-Opfer-Ausgleich?

Das für den Täter-Opfer-Ausgleich vorgesehene Verfahren soll dazu dienen, eine Versöhnung zwischen Täter und Opfer herbeizuführen. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit einer konstruktiven Tatverarbeitung und Konfliktregelung zwischen Täter und Opfer sowie materieller und immaterieller Schadenswiedergutmachung.

Gesetzliche Grundlagen:

Im Jugendstrafrecht: §§ 10, 45 II, 47 JGG
Im Erwachsenenstrafrecht: §§ 46a, 56, 59 StGB, §§ 153, 153a StPO

Wie findet Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Fall für einen Täter-Opfer-Ausgleich geeignet ist. Bei Eignung erfolgt eine Übermittlung der notwendigen Informationen für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs an die Schlichtungsstelle. Die Konfliktberater nehmen Kontakt mit dem Täter auf. In einem Gespräch mit dem Täter wird seine Bereitschaft zum Täter-Opfer-Ausgleich abgeklärt. Die Konfliktberater nehmen Kontakt mit dem Opfer auf und führen ein analoges Gespräch.

Die Wiedergutmachungsmodalitäten werden im gemeinsamen Gespräch mit Täter und Opfer auf freiwilliger Basis ausgehandelt. Ergebnis ist ein schriftlicher Vertrag. Über den Verlauf und Ergebnis des Täter-Opfer-Ausgleichs geht ein Abschlußbericht an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Für welche Straftaten kommt die Anwendung von Täter-Opfer-Ausgleich in Betracht?

Geeignet sind grundsätzlich leichtere und mittelschwere Straftaten folgender Deliktgruppen:

  • Hausfriedensbruch;
  • Sachbeschädigung;
  • Beleidigung;
  • Körperverletzung;
  • Bedrohung;
  • Diebstahl;
  • Betrug;
  • Vermögensdelikte;
  • Nötigung.
Wie erfolgt eine Wiedergutmachung?

Der Täter kann z.B.:

  • sich persönlich entschuldigen;
  • Schmerzensgeld oder Schadensersatz zahlen;
  • freiwillige Arbeitsleistungen für das Opfer erbringen.
Täter-Opfer-Ausgleich ist sinnvoll!

Ziel der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs ist die Wiederherstellung des durch die Tat gestörten Rechtsfriedens.

Das Opfer kann:

  • im Schlichtungsverfahren Gefühle wie Angst, Wut, Verletzung und Empörung zum Ausdruck bringen;
  • schneller zu seinem Recht kommen;
  • eine Wiedergutmachung erlangen;
  • eine Aussöhnung erleben und selbst dazu beitragen.

Der Täter kann:

  • im Schlichtungsverfahren unmittelbar erfahren, was seine Tat für das Opfer bedeutet;
  • sich zu Tatmotiven äußern;
  • Verantwortung für die Tat übernehmen;
  • durch aktive Wiedergutmachung Bestrafung und den damit verbundenen Makel abwenden.

Jugendarbeit / Schulsozialarbeit

Offene Jugendarbeit

Seit Ende der Neunziger Jahre realisiert der VSP einen zweiten, eher präventiv ausgerichteten und in noch stärkerem Maße auf das Gemeinwesen bezogenen Arbeitsbereich, der über die Einzelfallorientierung der Hilfen zur Erziehung hinausgreift, nämlich die offene und vernetzende Jugendarbeit. Welche Ideen beim Aufbau dieses Projekts für uns handlungsleitend waren und welche Angebote der VSP realisieren wird, soll auf den folgenden Seiten erstmals zusammenhängend dargestellt werden.

Die Grundidee

Mit dem speziellen Ansatz der offenen Jugendarbeit, wie der VSP ihn realisiert, wird wiederum ein innovativer Grundgedanken verfolgt, nämlich der Gedanke der Integration und Vernetzung: Der VSP verknüpft nämlich konzeptionell und räumlich die offene Jugendarbeit mit der Schulsozialarbeit und den Hilfen zur Erziehung und setzt von vornherein auf institutionelle Vernetzung im Sozialraum. Der VSP wird die Angebote der offenen Jugendarbeit durchgängig in Kooperation mit anderen Organisationen, wie Schulen, Vereinen und anderen freien Trägern oder Initiativen durchführen und vorrangig solche Angebote realisieren, die zu einer entsprechenden Kooperation einladen.

Durch diesen auf Kooperation und Vernetzung abstellenden Ansatz umgeht der VSP eine spezifische Schwierigkeit “traditioneller” Konzepte offener Jugendarbeit, denen stets die Tendenz innewohnt, “problembehaftete” Jugendliche auszugrenzen und sie auf die einzelfallorientierten Hilfen zur Erziehung zu verweisen.

Gleichwohl versucht der VSP mit seiner offenen Jugendarbeit eine andere Zielgruppe zu erreichen, nämlich Jugendliche aus der Nachbarschaft und den benachbarten Schulen, die sich nicht durch besonderen Hilfebedarf auszeichnen, wohl aber Unterstützung bei der Gestaltung ihrer Freizeit wünschen und Anregungen zur sozialen Entwicklung benötigen.

Die offene Jugendarbeit mit den Hilfen zur Erziehung zu verknüpfen, ist inhaltlich aus mehreren Gründen naheliegend: Für die Hilfen zur Erziehung ist diese Verknüpfung von Vorteil, weil sie dadurch noch “eingriffsflacher”, d.h. lebensweltnäher, gestaltet werden können, die Integration im“normalen” Lebensumfeld gestärkt anstatt künstlich abgebrochen wird. Dies ist für den nachhaltigen Erfolg von sozialpädagogischer Unterstützung hilfreich.

Doch nicht nur für die Klienten der Hilfen zur Erziehung ist die Verknüpfung erfolgversprechend. Auch für die sonstigen Adressaten der offenen Jugendarbeit, alle Jugendlichen aus der Nachbarschaft, ist sie gewinnträchtig, denn auf diese Weise erhalten sie im Vorfeld aufkeimender Schwierigkeiten niedrigschwellig Zugang zu besonders geschulten und qualifizierten Professionellen, die ihnen mit individueller Hilfestellung, Rat und Unterstützung zur Verfügung stehen.

Neben der Kooperation im Stadtteil und der Zusammenarbeit mit den umgebenden Schulen nimmt der VSP einen weiteren konzeptionellen Schwerpunkt ins Blickfeld, nämlich mädchenspezifische Angebote. Dies ist notwendig und erwünscht, da verschiedene Untersuchungen zeigen, daß ohne eine spezifische Ausrichtung auf die Zielgruppe Mädchen, diese in offenen Angeboten von männlichen Jugendlichen in eine Aussenseiterposition gedrängt werden. Wir sind dabei der Überzeugung, daß sowohl mädchenspezifische Angebote vorgehalten werden sollen, als auch andere Angebote an festen Tagen allein Mädchen vorbehalten bleiben sollen.

Fassen wir zusammen, Integration von Hilfen zur Erziehung mit offenen Angeboten, Vernetzung im Stadtteil, institutionalisierte Kooperation mit Schulen des Umfelds und spezifische Hinwendung auf die Zielgruppe “Mädchen” bilden die konzeptionellen Grundpfeiler für die offene Jugendarbeit des VSP.

Die Angebotspalette umfasst unter anderem:
  • Jugendcafé
  • Internet-Club
  • Kurse in Boxen, Tanzen, darstellendes Spiel
  • Werkstätten;
  • Erlebnispädagogisch ausgerichtete Angebote
  • Sonstige Projekte wie Straßenfeste, Wochenendfreizeiten oder Ferienfahrten
Schulsozialarbeit

Die enge Kooperation offener Jugendarbeit mit Schulen und den Angeboten der Schulsozialarbeit ist geboten, da die Schule zwar einerseits vor der Aufgabe steht, sich der umgebenden Umwelt gegenüber zu öffnen, deren Impulse zu integrieren, andererseits aber durch reglementierte Curricula und zeitliche Bedingungen wie auch begrenzte materielle Ressourcen gerade in dieser Hinsicht behindert ist. Gemeinschaftliche Projekte mit Kooperationspartnern außerhalb der Schule können bei dieser Öffnung helfen, zumal knappe Ressourcen effektiver genutzt werden können.

In der Kooperation von Schule und Jugendhilfe kann die gemeinsame Aufgabenstellung, nämlich die Förderung sozialer Kompetenz, einer Erziehung zu Toleranz und Rücksichtnahme, praxisnahe in Angriff genommen werden, ohne dass sie Aspekten der Leistungsbewertung untergeordnet werden muss.

Spendenkonto (M-V)

Sparkasse Vorpommern
DE69 1505 0500 0102 1299 40
BIC: NOLADE21GRW

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