KJWG | Kinder- und Jugendwohngruppe

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KJWG: 17495 Karlsburg, Greifswalder Straße 8

Zielgruppe und Rahmenbedingungen

Die Kinder- und Jugendwohngemeinschaft in Karlsburg ist eine koedukative Wohngruppe. Es bietet bis zu 7 Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren (Aufnahmealter; Ausnahmen bedürfen der gesonderten Absprache) eine geschwisterähnliche gruppendynamische Konstellation.

Darüber hinaus verfügt die Einrichtung über eine separate 1,5 Zimmerwohnung, die sowohl als betreute Wohnform (Wohnen in eigenem Wohnraum) als auch als Trainingswohnung genutzt werden kann. Hier kann ein Jugendlicher im Alter zwischen 16 und 20 Jahren aufgenommen werden.

Eine Standortbesonderheit besteht darin, dass die Wohngruppe auf dem flachen Land liegt, woraus sich besondere Möglichkeiten z.B. im Sinne der zeitweisen Unterbrechung destruktiver Kontakte einerseits sowie spezielle milieubezogene, therapeutische Gelegenheiten andererseits ergeben. Feste Bezugspersonen mit möglichst geringen Wechseln und möglichst langen Anwesenheitszeiten ermöglichen ein dem Alltag in einer bürgerlichen Familie vergleichbares Leben.

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Garten mit Brunnen

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Pavillon


Parallel zu einer spezifischen Einzelförderung findet Elternarbeit statt, die - je nach Einzelfall - die Verringerung der Aufenthaltsdauer oder die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung zum Ziel hat. Es werden die vor Ort und in der Umgebung bestehenden Regelschulen besucht (Karlsburg: Grundschule; Züssow: Haupt- und Realschule; Behrenhoff: Förderschule).


Aufnahmekriterien SGB VIII: § 27 i.V.m § 34 oder § 35a:

  • Kinder und Jugendliche mit leichten bis schweren Entwicklungsverzögerungen oder -störungen;
  • Manifeste oder drohende neurotische Störungen (drohende seelische Behinderung);
  • Leichte bis erhebliche Bildungsprobleme;
  • Leichte bis mittlere körperliche Behinderungen / Beeinträchtigungen;
  • Kinder mit und ohne Kontakt zu leiblichen Eltern;
  • Rückkehrperspektive wünschenswert aber nicht Bedingung;
  • Zusätzlich: Jugendliche, die durch intensive Trainingsmaßnahmen auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden sollen.

Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit:

  • Manifester Suchtmittelabhängigkeit;
  • Psychischer Erkrankung, die einer stationären psychiatrischen Behandlung bedürfen;
  • Körperlichen Beeinträchtigungen, die barrierefreie Räumlichkeiten erforderlich machen.

Ziele und pädagogische Prinzipien

Grundlegendes Ziel der Arbeit der Kinder- und Jugendwohngruppe ist es, die intellektuellen, sozialen und emotionalen Kompetenzen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in der Gruppe und durch individuelle Betreuung zu fördern, um ihnen nach Abschluss der Hilfemaßnahme eine Rückkehr in den familiären Haushalt oder in ihr eigenes Erwachsenenleben zu ermöglichen. Die Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch darauf, dass ihre Möglichkeiten maximal ausgeschöpft und gefördert werden. Die MitarbeiterInnen des VSP zwingt dieses Prinzip dazu, deren Kompetenzen wahrzunehmen, zu registrieren und zu berücksichtigen. Pädagogisch klug handelt, wer möglichst viele Gelegenheiten, die Kompetenzen einzubringen, schafft und wer die Kinder, Jugendlichen und Eltern nicht unterhalb ihrer Möglichkeiten anspricht. Basis dafür ist nicht zuletzt die Entwicklung authentischer und verlässlicher Beziehungen zwischen Betreuungspersonen und Klienten sowie deren Elternhaus.

Bezugspersonensystem

Im Mittelpunkt der praktischen Organisation unserer Arbeit steht unser Bezugserziehersystem sowie die Gestaltung der Dienstpläne. Bereits im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kindes / Jugendlichen bzw. der Vorbereitung auf die Aufnahme beginnen die Überlegungen zur Übernahme der Bezugserzieherschaft. Sie orientieren sich an dem vorläufigen Wissen über die Fallkonstellation sowie die einstweilen vorhersehbaren Anforderungen an die interpersonale Begegnung bzw. die Anforderungen an das Fallmanagement.

Bezugspädagogen etablieren wir dann zunächst nur für die erste Phase der Betreuung, nämlich von der Aufnahmevorbereitung bis zum Ende der Phase "Fallbeobachtung". In der "Fallinterpretation und -bewertung" im Zusammenhang mit der "Interventionsplanung" legen wir dann neu fest, welchem Kollege die ergiebigsten persönlichen Ressourcen für die in diesem Fall spezifischen Anforderungen an die Fallarbeit und Fallkoordination zur Verfügung stehen. Dieser Kollege / diese Kollegin wird dann mit der entsprechenden Aufgabe betraut.

Dienstplangestaltung

Unsere Dienstpläne gestalten wir so, dass einerseits möglichst lange Phasen entstehen, in denen kontinuierlich an und mit den Beziehungen zu den Kindern / Jugendlichen gearbeitet werden kann und die individuellen Erziehungsaufgaben gut beobachtet und kleinschrittig modifiziert werden können. Andererseits berücksichtigen wir bei der Dienstplangestaltung aber auch, dass das Wissen und Erleben möglichst aller PädagogInnen zeitnah zusammengetragen werden kann, um so bessere Möglichkeiten zur pädagogischen Evaluation zur Verfügung zu haben.

Unterschiedliche Settings

Die Kinder- und Jugendwohngemeinschaft kann im Prinzip zwei unterschiedliche Wohnsettings zur Verfügung stellen, das Wohnen in der Gruppe (Haupthaus) und das Wohnen in einer 1,5 Zimmerwohnung mit separatem Eingang. Im Rahmen der Betreuung im Haupthaus besteht die Möglichkeit, die separate Wohnung als Trainingswohnung zu nutzen, wobei eine grundsätzliche Anbindung an die Wohngruppe aufrecht erhalten bleibt. Bei einer Unterbringung unabhängig von der Wohngruppe des Haupthauses bietet die oben genannte Wohnung die Möglichkeit des Betreuten Wohnens. Somit ist das Jugendhaus in der Lage, entsprechend dem Einzelfall, flexible Settings anzubieten, wobei entsprechend des Bedarfs in beiden Fällen flankierende Maßnahmen, wie z.B. psychologische Begleitung etc. erfolgen können.

Möglichkeiten im Einfamilienhaus

Hier findet ein familienorientiertes gemeinschaftliches Leben statt, das von der geglückten Gestaltung des Alltags "lebt". Die Pädagogen sind Organisatoren dieses Alltags und die Kinder / Jugendlichen sind ihre kooperativen Co-Erzieher: "Jugend erzieht Jugend" oder "Positiv-Peer-Culture" sind die entsprechenden Schlagworte, an denen wir den Alltag ausrichten. Wir achten darauf, dass mit Blick auf die Wahrnehmung des jeweilig Anderen Akzeptanz, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft praktiziert werden. Abweichung von diesen Grundsätzen besprechen wir mit den Kindern und machen sie damit mit der Bedeutung von gegenseitiger Solidarität bekannt. Ein Sinn für Disziplin und Ordnung, als wichtige Sekundärtugenden, wird im Zusammenhang mit den haushaltlichen Aufgaben, ebenso wie die schulischen Pflichten erworben bzw. problematisiert.


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Betreuerzimmer

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Wohnzimmer

Eine besonders wichtige pädagogische Möglichkeit besteht aber auch in der bewussten Kommunikation im Hause: Beim Essen, bei Gruppenbesprechungen und in unstrukturierten Begegnungen - immer achten wir darauf, dass die Kommunikation unter den Kindern und zwischen Kindern und Pädagogen von Akzeptanz und Wohlwollen getragen ist und Diskriminierung, sprachliche Gewalt oder Herabwürdigung nicht stattfinden.

Bestandteil der Erziehung sind individuelle und allgemein gültige Regeln für das Zusammenleben und für die individuelle Gestaltung des Alltags. Diese Regeln beinhalten auch die Zeitstruktur, d.h. Zeiten, zu denen gelernt, zu denen gespielt wird, zu denen die ganze Gruppe sich trifft, um das Zusammenleben zu koordinieren etc. Diese Regeln sind verbindlich und werden dadurch, dass sie im Einzelfall nicht eingehalten werden, nicht ungültig. Die Auseinandersetzung mit Regeln stellt vielmehr ein wichtiges pädagogisches Handlungsfeld dar.

Möglichkeiten der Einzelförderung

Neben den Wohnformen stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Einzelförderung zur Verfügung. Sie reichen von gezieltem Elterntraining zur Vorbereitung auf eine Entlassung oder Wochenendbesuchen über Übungen zur Bewältigung von ADHS, von psychomotorischen Trainings und heilpädagogische Übungen zu Lesetrainings im Zusammenhang mit Legasthenie sowie vieles andere mehr.

Welche Maßnahmen im Einzelfall eingesetzt werden (sollen), ergibt sich aus der Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit Eltern und Jugendamt bzw. aus der Förderplanung im Zusammenhang mit unserem Strukturmodell.

Pädagogische Projekte

Eine der pädagogischen Methoden, die in den Kinder- und Jugendhäusern des VSP - und so auch in Karlsburg - zur Anwendung kommt, sind die sogenannten "pädagogischen Projekte". Darunter verstehen wir eine gemeinschaftliche Aktivität über einen beschreibbaren Zeitraum, an der sich möglichst alle Mitglieder des Kinder- und Jugendhauses beteiligen.

Solche Projekte sind beispielsweise Umgestaltungsaufgaben am oder um das Haus, mit pädagogischen Herausforderungen verbundene Ausflüge wie z.B. zu einem Klettergarten. Auch gemeinschaftliche Urlaubsfahrten, die nicht nur der Erholung, sondern auch der Intensivierung von Gruppenkohäsion und Steigerung der Verantwortung gegenüber dem Ganzen und gegenüber sich selbst dienen, fallen unter die Kategorie "pädagogische Projekte".

Pädagogische Projekte werden als solche im Rahmen von Gruppenbesprechungen beschlossen sowie arbeitsteilig geplant und organisiert. Ein Projekt muss als solches "benannt" sein. Projekte finden mehrmals im Jahr statt. Sie werden beispielsweise in speziellen Projekttagebüchern oder auf Fotos dokumentiert und in der ganzen Gruppe ausgewertet.

Ressourcen und spezifische Angebote

Zur Unterbringung der Kinder und Jugendlichen sind ein Doppelzimmer und fünf Einzelzimmer vorgesehen. Sie gewährleisten eine Unterbringung orientiert an den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Zusätzlich verfügt die Einrichtung über eine separate und komplett ausgestattete 1,5 Zimmerwohnung, die individuell als Trainingswohnung, bzw. als Betreute Wohnform gemäß § 34 SGB VIII bereitgestellt werden kann.

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Wohnküche

Der Gruppenalltag spielt sich vorwiegend im Wohnzimmer ab. Es bietet ausreichend Platz, so dass jedes der Kinder / Jugendlichen seinen individuellen Interessen in der Beschäftigung folgen kann.

Die Unterkünfte dieses Gebäudes befinden sich in der unteren und oberen Etage unter dem Dach. Ein Wannenbad befindet sich in der oberen Etage und ein Duschbad in der ersten Etage. Die große Küche in der zweiten Etage ist von der Diele aus zu erreichen. Eine weitere kleine Küche befindet sich in der ersten Etage des Hauses. Im unter Bereich befindet sich auch das Erzieherzimmer und weitere Wirtschaftsräume.

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Badezimmer

Die separate 1,5 Zimmerwohnung verfügt über einen eigenen Eingang, getrennt von dem des Haupthauses, ebenso wie über ein eigenes Bad mit Badewanne, WC und Waschmaschine, sowie über einen Wohnraum mit offener Küche über und einen kleinen Schlafraum.

Raumaufteilung:

1. Etage

1. Erzieherzimmer
2. Kinderzimmer (Einbettzimmer)
3. Kinderzimmer (Doppelbettzimmer)
4. Flur/Eingangsbereich
5. Flur
6. Flur
7. Bad/Dusche
8. kleine Küche

2. Etage

1. Flur / Treppenaufgang
2. großes Bad/Wannenbad
3. große Küche
4. Wohnzimmer
5. Kinderzimmer (Einbettzimmer)
6. Kinderzimmer (Einbettzimmer)
7. Kinderzimmer (Einbettzimmer)
8. Kinderzimmer (Einbettzimmer)

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Einzelzimmer im Dachgeschoss

1,5 Zimmerwohnung

1. Eingangsbereich
2. WC/Wannenbad
3. Wohnzimmer mit offener Küche
4. Schlafzimmer

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Erdgeschosszimmer / Betreutes Wohnen

Freizeitbereich

Neben den örtlichen Angeboten wie Fußballverein, Jugendclub, (Rad)wanderwegen u.ä. sind durch den Träger ebenfalls vielfältige Möglichkeiten gegeben, sinnvoll die Freizeit zu gestalten. Außerdem sind Möglichkeiten vorhanden, sich kreativ mit Töpferarbeiten, Korbflechten oder Basteln im weitesten Sinne zu beschäftigen. Den Kindern und Jugendlichen stehen darüber hinaus PCs zur Verfügung, die sie neben der Nutzung zu schulischen Zwecken in ihrer Freizeit zum Spielen oder multimedial verwenden können. Auf diese Weise werden sie ohne Druck mit den Möglichkeiten der verschiedenen Bereiche von PC-Anwendungen vertraut gemacht und können sich dabei auch kreativ betätigen und Hobbys entwickeln. Interessierte Kinder oder Jugendliche haben in der Nähe auch die Möglichkeit, sich mit Kleintieren zu beschäftigen.

Schulische Förderung

Täglich am Nachmittag, bis auf Freitag und Samstag, ist eine Stunde Hausaufgabenzeit vorgesehen. In dieser Zeit werden entweder die anstehenden Hausaufgaben erledigt, oder, sollten von der Schule keine aufgegeben worden sein, die Kinder und Jugendlichen beschäftigen sich in dieser Zeit mit Übungen in den jeweiligen schulischen Problembereichen. Während dieser Zeit sind zwei ErzieherInnen anwesend, die entsprechend den individuellen Problemstellungen Hilfe leisten. Spezielle Fördermöglichkeiten (z.B. durch Nachhilfeunterricht) bei Schulproblemen werden geprüft und entsprechend organisiert.

Anbindung an Schule und medizinische Versorgung

In Karlsburg befindet sich die Grundschule. Ein Gymnasium befindet sich in Gützkow bzw. Anklam und eine Förderschule in Behrenhoff. Sie sind jeweils mit dem Schulbus zu erreichen, der die An- und Abfahrt dorthin sicherstellt. Eine Haupt- und Realschule befindet sich in Züssow, sie wird auch mit dem Schulbus innerhalb von 15 Min erreicht. Zur Berufsvorbereitung und Ausbildung gibt es in Greifswald mehrere Angebote. Mit der Bahn sind diese Einrichtungen in einer halben Stunde von Tür zu Tür zu erreichen. Die medizinische Versorgung wird durch Arztpraxen in Karlsburg oder Fachärzte und -kliniken in Greifswald und Anklam gewährleistet. Eine Apotheke befindet sich im Ort.

Personal

Die Einrichtung ist dem Standort Greifswald des VSP angegliedert. Die Leitung erfolgt durch die Koordinatorin dieses Standortes. Die Verwaltung erfolgt ebenfalls über den Standort Greifswald des VSP. Insgesamt 3,5 Planstellen sind für die Gruppenerziehung vorgesehen, sie werden von insgesamt vier ErzieherInnen bzw. HeilerzieherInnen besetzt. Die Dienstplangestaltung wird so vorgenommen, dass in den Tageszeiten mit erhöhtem Betreuungsbedarf zwei ErzieherInnen anwesend sind, um die konzipierte individuelle Betreuung sicherzustellen. Dies betrifft an den Wochentagen die Nachmittagsstunden und an den Wochenenden die Nachmittagszeit bis in den Abend. Während der Schulzeit ist ein Bereitschaftsdienst erreichbar. Für den technischen / hauswirtschaftlichen Bereich steht eine Teilzeitkraft zur Verfügung.


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Das Team der Kinder- und Jugenwohngruppe Karlsburg

Bei der Nutzung der 1,5 Zimmerwohnung als Trainingswohnung für eine/n Jugendliche/n der Heimgruppe erfolgt die Betreuung weiter durch die ErzieherInnen des Hauses. Im Falle der Nutzung dieser Wohnung im Sinne des Betreuten Wohnens erfolgt die Betreuung der/s Jugendliche/n in Form ambulanter Hilfen über die Sozialpädagogen der Jugendhilfestation Greifswald.

Kooperationen

Die Kooperation mit den Eltern der Klienten, anderen Projekten des betreuten Wohnens, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen und den Jugendämtern der Herkunftsregionen der Klienten ist ein wichtiger Bestandteil der erfolgreichen Arbeit mit den Klienten. Diese Art der klientenorientierten Zusammenarbeit mit anderen Projekten und Einrichtungen gibt uns die Möglichkeit, Fördermöglichkeiten für die Klienten individuell bedarfsgerecht auszunutzen. Die Aufgabe des Betreuers ist es, den Klienten zu helfen, von Ressourcen, die zugänglich sind, auch Gebrauch zu machen. Um dies leisten zu können, knüpft die Leitung des Trägers viele Verbindungen. Institutionen, die den PädagogInnen, der Einrichtung und den Kindern direkt oder indirekt helfen können, gibt es viele: Jugendämter, Schulen, Beratungsstellen, Jugendzentren, Selbsthilfegruppen, Gemeinderat usw. Die Leitung tritt dabei aktiv, kontaktsuchend und -anbietend auf.

Finanzierung

Die Einrichtung finanziert sich über ein mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe ausgehandelten Entgeltsatz pro Belegungstag und Kind. Wird ein erhöhter pädagogischer Bedarf festgestellt, so finanziert sich dieser nach Absprache mit dem jeweiligen zuständigen Jugendamt auf der Basis von Fachleistungsstunden zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf der Anspruchsgrundlage des § 35a SGB VIII. Rechtsgrundlage der Finanzierung ist § 34 SGB VIII in Verbindung mit §78a ff SGB VIII.

Bei einer Betreuung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden in der 1,5 Zimmerwohnung wird diese durch die Mitarbeiter der Jugendhilfestation Greifswald realisiert. Die Finanzierung erfolgt nach Absprache mit dem jeweilig zuständigen Jugendamt auf der Basis von Fachleistungsstunden entsprechend des Bedarfes sowie der Belegungskosten zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen entsprechend des § 34 SGB VIII ggf. § 35a SGB VIII in Verbindung mit §78a ff SGB VIII.